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Phishing 6 | |||
Phishing | |||
Phishing (Startseite) Phishing-Aktion, Vorbereitungen Werbung von Finanzagenten Ausforschung von Kontozugangsdaten Penetration mit ausgespähten Daten Sicherung des kriminellen Gewinns |
Sicherung des kriminellen Gewinns Überweisung zum Finanzagenten Aktivierung des Finanzagenten Barüberweisung in das Ausland Transaktion abgeschlossen |
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Sicherung des kriminellen Gewinns | |||
Das Geld wird auf das Konto des Finanzagenten überwiesen. Die Summe bleibt immer schön innerhalb der Grenzen des Geldwäschegesetzes, damit die Transaktion nicht zu früh auffällt. |
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Die Phisher müssen ein letztes Mal aktiv werden. Sie beauftragen den Finanzagenten mit der Transaktion. |
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Der Finanzagent wird aktiv, hebt von seinem Konto das eingegangene Geld ab, nach Abzug seiner angemessenen Vergütung, und überweist den Betrag per Auslandsdienst zum Empfänger (meistens per Western Union
). Aufgrund der Vereinbarungen über den Lastschriftverkehr im deutschen Kreditwesen wird der missbräuchlich angewiesene Betrag aber wieder dem Konto des Finanzagenten belastet. Verfügt er über genügend Guthaben oder eine ausreichende Kreditlinie, so bleibt er auf dem Schaden sitzen. Ist das nicht der Fall, so trägt seine Bank den Schaden. |
Darüber hinaus hat er sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht, wie verschiedene bekannt gewordene Verurteilungen belegen.
Wenn man es insgesamt betrachtet ist es meistens der "gierige" Finanzagent, der die Opferlasten eines Phishing-Angriffs trägt. Er handelt in der Öffentlichkeit und ist für die Strafverfolgungsbehörden greifbar. |
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Das angewiesene Geld wird schließlich für die Filiale im Ausland gutgeschrieben. | |||
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Das vom Finanzagenten angewiesene Geld steht den Phishern schließlich zur Verfügung. Die Hintermänner sind nicht öffentlich in Erscheinung getreten, können nur schwer oder gar nicht ermittelt werden und brauchen deshalb auch keine rechte Strafverfolgung befürchten. | Der einzige, der bestraft werden kann, ist der Finanzagent. | ||
Anmerkungen | |||
Auch die Micorpayment-Systeme von
PayPal ( eBay) und
Firstgate haben
inzwischen Genehmigungen für Bankgeschäfte erhalten, und dürfen
grenzüberschreitende Überweisungen vornehmen (
Internet-Finanzdienste). |
Einzelheiten: |
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Cyberfahnder | |||
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© Dieter Kochheim, 02.08.2009 |