Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Vermögenstransfer 4
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Internet-Finanzdienste

 
Zahlungen ins Ausland
bargeldloser Zahlungsverkehr
Auslandszahlungen per Bargeldtransfer

Internet-Finanzdienste

neuartige Finanzdienste
Perspektiven
 


Internet-Bezahlsysteme
  Telefonrechnung
  Billing-Systeme
    Firstgate - Click&Buy
    eBay - PayPal
umkämpfter Markt
Missbrauchsgefahren

Anmerkungen
  


Unter dem Druck, mit Dienstleistungen im Internet Geld verdienen zu müssen, sind Bezahlsysteme entstanden, die sich besonders für die Abwicklung von Kleinbeträgen eignen. Im Zweifel lassen sie sich auch für größere Transaktionen verwenden.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben besondere Internet-Bezahlsysteme
 

 
Für kleine Beträge ( Micropayment (1) sind die klassischen Bezahlsysteme wie „Zahlung gegen Rechnung“ zu aufwändig oder das Lastschriftverfahren zu teuer. Drei Systeme können dabei unterschieden werden (2):

  1. Vorausbezahlte Systeme auf Guthabenbasis,
     
  2. Billing-/Inkassosysteme mit einer Kontoführung auf laufende Rechnung und
     
  3. Telekommunikationssysteme, die mit der Telefonrechnung abgerechnet werden.


Ein bewährtes Prepaidverfahren bietet WEB.Cent an (3).

Andere sind mir nicht in Erscheinung getreten.

 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Telefonrechnung
 

 
Die Systeme auf der Basis der Telekommunikation haben sich bislang nicht durchgesetzt. Wegen der Abrechnungssysteme im Zusammenhang mit dem Mobilfunk äußerte die Bundesnetzagentur 2004 Bedenken. Die Auswüchse wegen der (teuren) Abonnements für Klingeltöne und die unbefriedigende Kostenkontrolle bei der Abrechnung von mobilen Telefondiensten haben dem Ansehen der Abrechnungssysteme für die mobile Telefonie sehr geschadet. Erst per 01.09.2007 wurde das Telekommunikationsgesetz darauf erweitert, dass Premium Rate Dienste eine Kostendeckelung und klaren Ansagepflichten unterworfen wurden ( mehr Preisangaben bei TK-Diensten).

Die Abrechnungssysteme zulasten der Telefonrechnung leiden auch unter den Erfahrungen der Öffentlichkeit mit den Missbräuchen von Einwahlsystemen (Dialern) und Mehrwertdienstenummern. Durch das Gesetz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensten wurde 2003 der Nummernkreis 0190 abgeschafft und die Mehrwertdienste und Dialer einer Melde- und Dokumentationspflicht bei der Bundesnetzagentur unterworfen. Nicht verzeichnete oder beanstandete Dienste dieser Art können ihre Forderungen nicht mehr im Zivilrechtsweg durchsetzen, so dass Dialer nahezu vollständig vom Markt verschwunden sind und andere Mehrwertdienste immer seltener wegen Missbräuche in Erscheinung treten.
  

 
Eine gewisse Bedeutung hat nur INFIN-PAYMENT erlangt (4). Für die Nutzung kostenpflichtiger Internetangebote muss hierbei zunächst eine Mehrwertdienstnummer angerufen werden, worauf der entsprechende Betrag zur Telefonrechnung gebucht und dem Anrufer eine Transaktionsnummer – TAN – zum Freischalten des Angebots übermittelt wird. 

Der einzige Anbieter mit verschiedenen Angeboten, der sich behauptet hat, scheint die Firma T-Com zu sein. Sie bietet an die Zahlung:

  1. mit der monatlichen TK-Rechnung,
     
  2. per Parallelzugang zum Internet und dem gleichzeitigen Anruf bei einem Mehrwertdienst (Call and Pay),
     
  3. mit MicroMoney als anonymes System auf Guthabenbasis,
     
  4. per Lastschrift,
     
  5. per Kreditkarte und
     
  6. mit Pay by Call, wobei der Rechnungsbetrag der Monatsrechnung unmittelbar belastet wird.
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Billing-Systeme
 


Ein etabliertes Beispiel für ein Billing-System bietet seit einigen Jahren „Firstgate“ mit „Click&Buy“ an. Firstgate richtet sowohl für Käufer wie auch für Verkäufer Konten auf laufende Rechnung ein, die periodisch (monatlich) abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Salden aus Konten, die im Soll geführt werden (Schulden der Käufer), werden von den Girokonten der Inhaber eingezogen und die Guthaben an die Haben-Konten ausgezahlt. Dabei werden die Kontoführungskosten den Zahlungsempfängern belastet (5).

Der Kunde erhält von Click&Buy eine  monatliche Abrechnungen mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Zahlungsvorgängen und wird mit keinen weiteren Kosten belastet. Bislang liess der Anbieter keine internen Umbuchungen zu, so dass internationale Bezahlvorgänge nur eingeschränkt möglich waren. Inzwischen hat Firstgate von der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine EGeld-Lizenz bekommen, wodurch das Unternehmen den Status einer Bank erhalten hat, die auch das Girogeschäft durchführen kann (direkte Überweisung von Konto an Konto). Damit werden Geldverkehrsgeschäfte möglich, die die Kontoinhaber unmittelbar miteinander abwickeln können.
 


Seit einigen Jahren haben aber auch verschiedene bekannte Internetfirmen eigene Bezahlsysteme eingerichtet:

eBay PayPal
Google Checkout
Microsoft Passport
Yahoo PayDirect

Yahoo hat seinen Dienst wieder eingestellt und von den verbleibenden Anbietern hat nur eBay (6) mit PayPal einen kommerziellen Erfolg erreicht. PayPal hat inzwischen 153 Millionen registrierte Kunden in mindestens 103 Ländern, wickelte im Geschäftsjahr 2006/2007 Transaktionen mit einer Summe von Milliarden US-Dollar ab und ermöglicht seit dem Frühjahr 2007 auch Überweisungen zwischen seinen Kunden per Skype-Verbindung (7).

Im Mai 2007 erwarb PayPal ebenfalls eine Bankenzulassung von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen - Commission de Surveillance du Secteur Financier - CSSF (8) und ist seit dem 02.07.2007 berechtigt, Bankgeschäfte durchzuführen. Seither kann das PayPal-Konto auch als Kreditkonto geführt werden (9).
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben umkämpfter Markt
 

 
Die erste Kampfansage kam von Firstgate. Das Unternehmen will künftig gegen den direkten Konkurrenten PayPal international höhere Marktanteile erreichen (5, Honsel).

Beide Unternehmen haben damit, dass sie "Banklizenzen" erworben haben, einen Schritt getan, der sie von ihrer Konkurrenz abhebt, die sich auf Abrechnungssysteme und Guthabenkonten beschränken müssen. PayPal und Firstgate sind somit die ersten "richtigen" Internetbanken.

Ein weiteres Schwergewicht aus der Internet-Wirtschaft scheint sich nach Marktchancen umzuschauen: Amazon.

eBay, Firstgate und Amazon sind Unternehmen mit großen Erfahrungen damit, wie man mit der Internettechnik Geld verdient. Sollte sich Amazon entschließen, in den Micropayment-Markt einzusteigen, wird das ein interessanter Dreikampf.
 

 
Yahoo hat das Handtuch geworfen und Google kommt mit Checkout irgendwie nicht richtig aus den Startlöchern. Microsofts Passport krankt daran, dass sein Authentifizierungssystem zwar als Basisdienst für E-Mails und andere Internetdienste Akzeptanz findet, nicht aber als Treuhand- oder Abrechnungseinrichtung für Zahlungen. Das mag daran liegen, dass Microsoft der Dienstleistung den Namen gab, den auch der Serverdienst hat, den das Unternehmen verkaufen will. Daran leidet Microsoft häufiger: Der Serverdienst mag auch in der Lage sein, Authentifizierungen und einen gesicherten Zahlungsverkehr zu verwalten. Bis diese Funktionen jedoch eine Akzeptanz bei den Kunden finden, muss die Fachfunktionalität entwickelt, erprobt und beworben werden - und daran hapert es offenbar.

Überraschend ist, dass bislang keine "echte" Bank den Internetmarkt für sich entdeckt und sich dort einen Namen gemacht hat. Das Homebanking beherrschen sie recht gut und sie haben es geschafft, die Kundenbetreuung weitgehend online und automatisiert abzuwickeln. Das betrifft vor Allem die Kontoverwaltung und den Zahlungsverkehr. Treuhandsysteme oder die einfache Abwicklung des Micropayments sind mir von ihnen nicht geläufig.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Missbrauchsgefahren
 

 
Alle legalen Systeme können prinzipiell für kriminelle Zwecke missbraucht werden.

eBay und PayPal sind gute Beispiele für lauernde Gefahren, für die das Unternehmen als solches nichts kann.

Bei eBay finden keine Versteigerungen statt. Bei denen wird das Versteigerungsgut frei von sachlichen Rechten (vor allem Eigentum). Es handelt sich vielmehr um eine zeitlich bedingte ( § 163 BGB) Auslobung ( §§ 657 ff. BGB) um ein Höchstgebot. Hier erfolgt kein Zuschlag, der den Zeitpunkt des Rechtsübergangs demonstriert, sondern nur ein Zeitablauf, wegen dem sich die Beteiligten zu bestimmten Handlungen verpflichtet haben ("ich überweise das Geld" und "ich schicke die Ware"). Andere Rechte, z.B. des Bestohlenen an der Hehlerware, Handelsverbote, z.B. wegen Arzneimittel, Grundstoffe und Betäubungsmitteln, und Pflichten, z.B. Einführungsabgaben auf Kaffee, bleiben davon unberührt und bestehen.

Der "eBay-Betrug" (10) besteht darin, dass die Anbieter falsche Angaben über den Gegenstand machen (Herkunft, Beschaffenheit, Eigentum), also lügen. Strafrechtlich ist das Betrug ( § 263 StGB) oder Hehlerei ( § 259 StGB). Das findet auch in gedruckten Kleinanzeigen statt und lässt sich von dem Betreiber der Plattform nicht verhindern.
 

 
Scheingebote und den Preis hochtreibende Konkurrenzgebote kann das Unternehmen nicht in Gänze unterbinden. Es handelt sich dabei um klassische Betrugsformen, die schon immer mit öffentlichen Gebotsverfahren verbunden sind und keine Besonderheit darstellen, wenn sie im Internet stattfinden.

eBay verwendet "Wachhunde". Das sind in meinen Worten Auswertungsroutinen, die darauf achten, ob ein Anbieter plötzlich ungewöhnliche Aktivitäten zeigt, weil er z.B. vormals eher Ramsch angeboten und dafür gute Bewertungen bekommen hat, und plötzlich hochwertige (Hehler- ?) Ware aus der Hochtechnologie anbietet (11).

Im Zusammenhang mit PayPal kann es passieren, dass Gebote nur zum Schein abgegeben werden, um eine vertragliche Grundlage für eine Geldüberweisung vorzutäuschen. Wenn Paypal, wie jetzt, grenzüberschreitende Überweisungen ermöglicht, dann kann das System auch zur Geldwäsche missbraucht werden.

Je freizügiger sie den Zahlungsverkehr ermöglichen, desto interessanter sind die Systeme für Hacker, um die Kontodaten zu stehlen und diese mit einer Rollkommando-Aktion zu missbrauchen. Das gilt für alle angesprochenen Modelle.
 

zurück zum Verweis nach oben Anmerkungen
 

 
(1) Terminologie: „Micropayment“ betrifft Einzelbeträge bis 10 €, „Macropayment“ Beträge darüber.

(2) Einen Überblick gibt dialerschutz.de: Von Kreditkarte bis E-Gold: Sicher bezahlen im Internet.

(3) Website der Stiftung Warentest;
Website von WEB.Cent.

(4) Website der Stiftung Warentest;
Website von infin - MicroPayment.

(5) Dem Zahlungsempfänger kostet jede Einzahlung 50 Cent zuzüglich 9,5 % vom Umsatz; siehe Gregor Honsel, Auf Augenhöhe mit PayPal kommen, Technology Review 09.05.2007 (interessantes Interview mit Norbert Strangl).

(6) eBay ist ein marktmächtiges Schwergewicht und traditionell sehr zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Unternehmensinterna, so dass Daten nur ausnahmsweise zur Verfügung stehen. Umsätze 2007:

1. Quartal 1,39 Mrd. $
2. Quartal 1,45 Mrd. $ rechnerisch
3. Quartal 1,89 Mrd. $

Das Unternehmen erzielte im ersten Quartal 2006 weltweit einen Gewinn von 248,3 Millionen $.
eBay steigert Umsatz um 35 Prozent, Heise online 20.04.2006
Paypal will Abhängigkeit von eBay verringern, Heise online 14.10.2007
eBay steigert weiterhin seinen Umsatz, Heise online 18.10.2007

eBay hat weltweit knapp 248 Millionen registrierte Nutzern, von denen aber zwei Drittel Karteileichen sind.
eBay will Gebührenstruktur ändern, Heise online 16.12.2007
 

 
(7) Siehe skype, Geldversand – Ihren Skype-Kontakten mit PayPal Geld senden.

(8) PayPal erwirbt EU-Banklizenz, Heise online 15.05.2007

(9) Neufassung der PayPal-Nutzungsbedingungen, Nr. 5.1.
Ähnliche Leistungen bietet auch die britische Firma Moneybookers.

(10) Herr Weber liest und hört diesen Begriff gar nicht gerne. Aber er kennzeichnet die Erscheinungsform so wunderbar. eBay trägt keine Schuld daran!

(11) Warum fällt mir in diesem Zusammenhang immer Schweinchen Dick ein: "Immer schön sauber bleiben!"
 

zurück zum Verweis nach oben Cyberfahnder
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Dieter Kochheim, 11.03.2018