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Trends | "Knusprig müssen sie sein" | ||||||||||||||||
Trends und Meldungen von April bis Juli 2007 | |||||||||||||||||
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Meldungen August 2007 |
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Juli 2007 | |||||||||||||||||
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Informationskriminalität: "Cyber-Terrorist" Redouane EL-H. | |||||||||||||||||
Die gegen ihn vorgebrachten Beweismittel sollen vor Allem in EDV-Daten
von Speichermedien, Chat-Protokollen und VoIP-Mitschnitten bestehen.
Telepolis kritisiert die extreme Virtualisierung der Beweisführung, die
eine Grenzziehung zwischen virtueller (Schein- und Phantasiewelt) und
realen Handlungen kaum noch zu unterscheiden vermag. |
Ungeachtet dessen muss auch die Kriminalität, die sich der technischen Verschleierungsformen konsequent bedient gleichermaßen konsequent verfolgt werden. "Dass" die Generalbundesanwaltschaft - GBA - dieses Verfahren
betreibt, ist deshalb völlig berechtigt. Welche Schlussfolgerungen aus
digitalen Beweismitteln gezogen werden, ist eine davon unabhängige (sehr
interessante) Frage. |
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OLG-Haftprüfung bei einstweiliger Unterbringung | |||||||||||||||||
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verdeckter Ermittler darf nicht schnüffeln | |||||||||||||||||
Der Leitsatz des Urteils vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 - lautet:
Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein
Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen
Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in
einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen
entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz,
dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat
regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. |
Unzulässig sei es, wenn der verdeckte Ermittler den Beschuldigten zu einem Geständnis dränge. Nach meinem Eindruck versucht der BGH dabei die Grundsätze des § 136a StPO im Hinblick auf die verbotenen Vernehmungsmethoden anzuwenden. Die Grenzziehung wird im Einzelfall aber äußerst schwierig werden und
die Streite in der Hauptverhandlung sind vorprogrammiert. |
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unzulässige IP-Anfrage bei Bagatelldelikten | |||||||||||||||||
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig, Heise online 26.07.2007 Der in der Meldung angesprochene Aspekt, dass uferlosen Strafanzeigen-Kampagnen der Urheberrechtsverwerter Grenzen gesetzt werden sollten, ist sicherlich zuzustimmen, weil damit die betroffenen Staatsanwaltschaften für wirtschaftliche Verwertungsinteressen missbraucht werden und zudem die Kosten für die Provideranfragen der Allgemeinheit aufgegeben werden. Ich halte die Entscheidung des Amtsgerichts aber für unangemessen und für etwas anmaßend. Die Auskunftsansprüche für Ermittlungsbehörden nach dem
Telekommunikationsgesetz sind nicht durch Ermessensregeln begrenzt, so
dass der unbeschränkte Grundsatz gilt, dass die Staatsanwaltschaft alle
Auskünfte einholen darf, die sie für nötig hält. |
Vergessen wir also diese Entscheidung. Fortsetzung: Provideranfragen in Urheberrechtssachen Warum
muss ich immer erst böse werden? |
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juristische Diskussion zur Onlinedurchsuchung | |||||||||||||||||
Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig? Heise online 26.07.07 (Aufsatz von Marco Gercke in Computer+Recht)
Online-Durchsuchung: Ist die Festplatte eine Wohnung? Heise online
25.07.2007 |
Cyberfahnder, Onlinedurchsuchung. Bundestrojaner. Das Cybercrimerecht weist erhebliche Lücken auf, Dieter Kochheim 11.03.2007 (5 S., 104 KB) und wird darauf zurückkommen. |
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Die "neue Straflust der Gesellschaft" | |||||||||||||||||
23.07.2007: In seinem Interview mit Telepolis wendet sich Professor Fritz Sack aus Hamburg (ich kenne ihn noch aus meinem Studium in Hannover, aber das ist sehr lange her) gegen die Abkehr des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts vom Grundgedanken der Resozialisierung. Sack bringt in Erinnerung, dass die "beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik" ist. |
Birgit Gärtner,
Lizenz zur Grausamkeit. Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack über die
"neue Straflust der Gesellschaft", Telepolis 23.07.2007 |
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Roaming-Gebühren | |||||||||||||||||
16.07.2007: Im neuen InfoBrief der Bundesnetzagentur wird bevorzugt das Thema Roaming-Gebühren angesprochen. Ab Oktober 2007 dürfen ausgehende Anrufe höchstens 49 Cent/Minute und im Ausland angenomme Anrufe höchstens 24 Cent/Minute kosten. |
BNA, InfoBrief 02/2007, 16.07.2007 |
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11.111.111.111 De-Domains | |||||||||||||||||
12.07.2007: Die Denic meldet die Registrierung der 11.111.111.111-sten De-Domain. Die Länderkennung Dot-De ist damit weiterhin der beliebteste Adressraum für nationale Kennungen. Insgesamt liegt sie an zweiter Stelle und weit abgeschlagen hinter dem generischen Adressraum Dot-Com mit fast 70 Millionen Second Level-Adressen. Ihr folgen mit Dot-Net (knapp 10 Millionen SLD) und Dot-Org (fast 6 Millionen SLD) zwei weitere generische Schwergewichte (Zahlen: Denic, Denic, Second Level Domain). |
Am 21.06.2007 wies
domain-recht.de
auf die Risiken beim Providerwechsel hin:
Transfer & Co - Risiko Domain-Änderung
(lesenswert). |
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BGH: Inverssuche | |||||||||||||||||
06.07.2007: Mit seinem Urteil vom 05.07.2007 - III ZR 316/06 - hat der Bundesgerichtshof ( Presseerklärung) einen Anschlussnetzbetreiber dazu verpflichtet, einem Auskunftsdienst auch die Adressen seiner Endkunden zu nennen (Inverssuche), wenn die Kunden nicht der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben. |
siehe auch
BGH erleichtert
Telefonauskünften Herausgabe von Daten, Heise online 06.07.2007 |
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Anstieg von Phishing-Seiten (Pharming) | |||||||||||||||||
Zitat: "... neben der Zunahme der Betrugsseiten geraten
immer mehr Marken, darunter vor allem US-Banken, ins Visier der
Phisher; Tippfehler-Domains sollen dabei den Eindruck stützen, es handle
sich um ein echtes Angebot. Die meisten Phishing-Angebote stammen dabei
aus den USA. Durchschnittlich sind die Webseiten 3,8 Tage online, bevor
sie wieder verschwinden oder entdeckt werden. Zu den neuesten Taktiken
der Phisher zählt nach Angaben von Laura Mather dabei, möglichst viele
URLs unter eine Domain zu packen, teilweise mehrere tausend. Die Phisher
versprechen sich davon, die Schutzmechanismen von Internet Explorer und
Firefox umgehen zu können. Das grösste Risiko, Opfer von Phishing-Angeboten
zu werden, haben dabei mit 92,5 Prozent Anbieter von Finanzdienstleistungen,
aber selbst Internet-Provider zählen bereits zu den geschädigten
Unternehmen." |
Der Trend überrascht, weil jedenfalls in Deutschland die Zahl der E-Mails im Zusammenhang mit dem Phishing deutlich zurück gegangen ist und in Fachkreisen vermutet wird, dass die Ausforschung von Kontodaten weit überwiegend über "Zombies" in Botnetzen abgewickelt wird. Die Meldung bestätigt den bisherigen Eindruck, dass für die
Versendung von Spam- und Phishing-E-Mails bevorzugt US-amerikanische und
Süd-Ostasiatische Server missbraucht werden. Die Server von Banken und
bekannten Unternhemen haben für die Hacker den besonderen Reiz, dass der
Domain- oder Adresseninhaber einen guten Ruf hat, so dass die Kampagne
unauffälliger ist. |
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Betrug mit alternativen Bezahlsystemen | |||||||||||||||||
15.05.2007: Ich habe ganz neutral von Vermögenstransfers gesprochen (jetzt neuartige Finanzdienste) und darauf hingewiesen, dass einige alternative Bezahl- und Verrechnungssysteme keiner staatlichen oder der Aufsicht eines Branchenverbandes unterliegen. Das gilt für die Linden-$ im Second Life ebenso wie für z.B. E-Gold. |
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Spamming mit satirischem Anklang | |||||||||||||||||
Die Grammatik ist lausig und die fachlichen und technischen Details sind haarsträubend. Die IP-Adresse 81.172.119.136 gehört zu der Firma SIMBADNET in Valladolid, also in Spanien. Ihren Ursprung hat die Nachricht in Bankok, Thailand, und stammt dort von einem kompromittierten Server der Firma tot-ip-3-adsl-kkm-bras-ip-pool mit der IP-Adresse 125.24.192.255. Als Absender wird ein Mitarbeiter angegeben, der zugleich für das Bundeskriminalamt und für das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz tätig sein soll - eher unwahrscheinlich. Das Aktenzeichen 69769295 widerspricht den üblichen polizeilichen Vorgangsbezeichnungen, die regelmäßig das laufende Jahr erkennen lassen. Die Kontaktdaten des Polizisten wurden wahrscheinlich aus der Website kriminalpolizei.de/static,impressum,1.htm entnommen. Auf der Originalseite sind sie zwar nicht mehr vorhanden, wohl aber im Bestand von Google - genau so wie in der Spam-Mail. |
im Rahmen unserer ständigen automatisierten Überprüfung von sogenannten Tauschbörsen im Internet, wurde folgende IP-Adresse auf unserem System ermittelt. IP: 81.172.119.136 Der Inhalt Ihres Rechners wurde als Beweismittel mittels den neuen Bundestrojaner sichergestellt. Es wird umgehend Anzeige gegen Sie erstatten, da sich illegale Software, Filme und/oder Musikdateien auf Ihren System befinden. Durch die Nutzung sogenannter Tauschbörsen, stellen Sie diese auch anderen Nutzern zu Verfügung und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB. Das vollständige Protokoll Ihrer Online-Durchsuchung finden Sie im Anhang dieser Email. Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. Herbert Klein, Kriminaldirektor, LKA Rheinland-Pfalz |
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Spamming mit missbrauchter Absenderadresse | |||||||||||||||||
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Seit Ende Februar 2007 wird die Domain kochheim.de als Absender-Adresse für Spams missbraucht. Bei mir landen deshalb nicht die Werbenachrichten, sondern "nur" die Rückmeldungen, dass die von mir angesprochene E-Mail-Adresse (Mailbox) nicht existiert oder vorübergehend nicht erreichbar ist. Das können 800 bis weit über 1.000 "Rückläufer" am Tag werden, die mir mitteilen, dass "meine" Nachricht nicht zugestellt werden konnte. Im März habe ich meinen Junk-Ordner drei Wochen
lang nicht geleert. Dort waren mehr als 19.000 Nachrichten
gespeichert, die meinen betagten PC deutlich ausgebremst haben.
DAS nervt. |
DNSstuff.com hat mir den kompromittierten Server verraten:
Inzwischen bin ich sehr froh darüber, dass mein E-Mail-Browser über einen sehr guten Spamfilter verfügt und ich den ganzen Mist nach grober Sichtung einfach löschen kann. Dabei kann natürlich die eine oder andere "gute" E-Mail übersehen werden und verloren gehen.
15.10.2007:
Was mir passieren kann, zeigt die Meldung bei
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Zitat | |||||||||||||||||
"Knusprig müssen sie sein" Damit unterbrach der Leitende Oberstaatsanwalt H. die ausgefeilten Worte des Kollegen I. beim Vortrag über die Strafbarkeit des Verkaufs von Brötchen mit zu geringem Rohgewicht. |
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Cyberfahnder | |||||||||||||||||
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© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |