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im Bundesrat gescheitert |
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Die Initiative Bayerns zur
Statt dessen soll diese Ermittlungsmaßnahme auf die Bekämpfung des
Terrorismus beschränkt werden. Das neue
Die Gefahrenabwehr und die polizeilichen Befugnisse schätzt somit - jedenfalls - der Bundesrat höher ein als den Schutz der Bürger und der Allgemeinheit vor den Gefahren der sich immer dreister verhaltenden Cyberkriminalität.
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Erkenntnisse, die nach dem Polizei- oder Nachrichtendienstrecht
zulässig erhoben werden, dürfen im Strafverfahrensrecht nicht verwertet
werden, wenn es ihre Erhebung nicht zulässt.
Diese beiden politischen Entscheidungen sind kurzsichtig und ein Drama. Man muss sich das einfach 'mal vorstellen: Das Bundeskriminalamt oder
irgendein (dahergelaufenes) Verfassungsschutzamt darf aufgrund
polizeirechtlicher Vorschriften Gewalttaten und Terroranschläge
verhindern - oder auch nicht - und die Justiz darf hinterher die Täter
nicht bestrafen. Welcher Bürger versteht das? Als Fachmann verstehe ich
das Handwerkzeug, mit dem ich arbeiten soll. Für die Beschränkungen
fehlt mir hingegen das Verständnis. |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |