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Dass ich es für falsch halte, isoliert im BKA-Gesetz die
Onlinedurchsuchung einzuführen, nicht aber in der im Endeffekt
übergeordneten StPO, dürfte hinlänglich klar sein
(1).
Die Berichterstattung über die Anhörung des Innenausschusses des
Bundestages wegen der Reform des BKAG lässt hingegen vermuten, dass die
Berichterstatter zwei verschiedene Veranstaltungen wahrgenommen haben.
beschränkt
sich auf die Wiedergabe der Äußerungen von Markus
Hansen vom Unabhängigen Datenschutzzentrum - ULD - Schleswig-Holstein
(2).
Das ULD äußert sich gerne, häufig und in der Sache immer unverkennbar.
Die Onlinedurchsuchung könnte allein deshalb ein unbrauchbares Mittel
sein, weil die durch sie erhobenen Daten verfälscht sein oder von
falschen Leuten, also Unbeteiligten stammen könnten. Die Infiltration
könnte zudem Lücken aufreißen, die Trittbrettfahrer ihrerseits zu
unlauteren Angriffen ausnutzen könnten.
Wenn es denn schon sein müsste, dann sollte die Onlinedurchsuchung
nur in der Weise durchgeführt werden, dass die genutzte Soft- oder
Hardware direkt am überwachten Gerät installiert wird.
Zum ersten Teil ist zu sagen, dass auch die Ermittlungsbehörden
Erfahrungen damit haben, Quellenkritik zu betreiben. EDV-Daten haben per
se eine schlechte Beweisqualität und müssen regelmäßig im Licht anderer
Erkenntnisse betrachtet werden. Wegen des Quellenzugriffs ist nichts zu
erinnern: Das ist auch aus meiner Sicht richtig so.
legt den
Schwerpunkt eher auf die Fragen nach der Gewaltenteilung
(3)
und referiert auch die wohlwollenden Expertenstimmen.
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Ich hingegen komme mir wie eine sich unablässig drehende Gebetsmühle
vor: Ich glaube es, dass die Landes- und Bundespolizeien zur
Gefahrenabwehr die Onlinedurchsuchung im Einzelfall brauchen. Ich glaube
das auch wegen der Verfassungsschutzämter.
Nur kann es nicht sein, dass die im Kriminalitätsvorfeld erhobenen
Informationen hinterher nicht im Strafverfahren verwertet werden dürfen.
Das wäre ein Signal dafür, dass der Gesetzgeber die vorsorgliche
Gefahrenabwehr über die Verfolgung begangenen Unrechts stellt, also den
Polizeistaat über die Rechtssicherheit stellt.
Das kann ernsthaft nicht gewollt sein.
Meine Vorschläge sind bekannt
(1).
16.09.2008: darf
nicht fehlen und läuft hinterher. Burkhard und Claudia Schröder meinen:
Die
Regierungskoalition ist offenbar entschlossen, den "heimlichen Zugriff
auf informationstechnische Systeme" zu erlauben, obwohl bisher weder
auch noch nur ansatzweise feststeht, wie das technisch möglich sein
könnte noch nachprüfbare Fakten vorgelegt wurden, ob jemals eine so
genannte "Online-Durchsuchung" erfolgreich stattgefunden hat.
(4)
Darf es ein Löffelchen Unfug mehr sein? Wegen der ersten Dummheit,
die Frage nach dem Ob, siehe den Cyberfahnder, und wegen der zweiten
nach den Erfolgsfällen: Solche Informationen, die knapp an den
Kernbereich der persönlichen Lebensführung kratzen, gehen der
journalistischen Meute wirklich nichts an.
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