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demonstrative Entrüstung |
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Der Bundesinnenminister hat eine Grundgesetzänderung verlangt, die bei Abstimmungen in den Bundesgremien dazu führen soll, dass anstelle der absoluten Mehrheit die einfache Mehrheit für die Zustimmung zu einem Gesetzgebungsvorhaben ausreichen soll. Dagegen stürmt die Entrüstung
Warum eigentlich? Es gibt eine immer 'mal wieder an der 5-Prozent-Hürde scheiternde Partei, die es häufig schafft, als Koalitionspartner Regierungsmehrheiten zu verschaffen. Mit ihren Partnern vereinbart sie grundlegende Weichenstellungen, die sie nicht mittragen will und die deshalb auch die betreffende (Landes-) Regierung nicht unterstützen darf. Soweit ist nichts zu beanstanden. Die Folge davon ist, dass sich die betreffenden Landesregierungen im
Bundesrat bei den Gesetzgebungsvorhaben, die der kleinen Partei nicht
passen, der Stimme enthalten. Im System der absoluten Mehrheit (bei
knappen Mehrheiten) führt das dazu, dass die Enthaltungen jeweils wie
ein "Nein" wirken. |
Es gibt Grundsatzentscheidungen, die den Bestand der Grundordnung
selber betreffen und die deshalb mit vollem Recht einer qualifizierten
Mehrheit unterworfen sind (
Selten bin ich mit dem Bundesinnenminister Schäuble einer Meinung. In
dieser Sache: Ja! |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |