Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
April 2009 |
|
|
||||||
Sperrung per Gesetz | mobile Nachrichten |
|
Dem Entwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" nach sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben dürfen und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben. (3)
19.06.2009: Der Gesetzentwurf über Websperren wurde am 18.06.2009 vom
Bundestag verabschiedet
(3a). |
Gelegentlich kommt es aber zu Störungen, wie jüngst beim größten deutschen Anbieter mobiler Dienste (5). IMEI und IMSI Die Gerätenummer - IMEI (6) - eines Handys kann durch Eingabe der Tastenfolge *#06# ausgelesen werden. Die eindeutige Nummer der SIM-Karte (7), die IMSI (8), kann jedoch nur mit einem Kartenlesegerät und geeigneter Software ermittelt werden:
Die IMSI
der Karte kann man, wenn man die PIN kennt, direkt auslesen. Sie steht
im elementary file 6f 07.
(9) |
|
Anmerkungen | |||
|
(3) Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, Heise online 22.04.2009
(3a)
Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren, Heise online
18.06.2009 |
(5) Panne im T-Mobile-Netz wird untersucht, Heise online 22.04.2009 (6) Gerätenummer: International Mobile Equipment Identity - IMEI (8) Kartennummer: International Mobile Subscriber Identity - IMSI
(9)
Telefonkarte selbst gebaut, Chaos Computer Club 2001 |
|
Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |