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Vereinbarungsmüde
(1)
Zugangsprovider sollen durch das Gesetz zur Bekämpfung der
Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen
(2) auch ohne freiwillige Verpflichtungserklärung
zur Sperrung kinderpornographischer Seiten gezwungen werden, hat die
Bundesregierung am 22.04.2009 beschlossen.
Dem
Entwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in
Kommunikationsnetzen" nach sollen alle großen Internetprovider die vom
Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende
IP-Adressen erheben dürfen und auf Anforderung an Strafverfolger
weitergeben.
(3)
19.06.2009: Der Gesetzentwurf über Websperren wurde am 18.06.2009 vom
Bundestag verabschiedet
(3a).
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Laut Bundesnetzagentur haben die Deutschen 2008 insgesamt 29 Milliarden
Short Messages versandt
(4).
2007 waren es noch 25,3 Milliarden.
Gelegentlich kommt es aber zu Störungen, wie jüngst beim größten
deutschen Anbieter mobiler Dienste
(5).
IMEI und IMSI
Die Gerätenummer - IMEI
(6)
- eines Handys kann durch Eingabe der Tastenfolge
*#06#
ausgelesen werden.
Die eindeutige Nummer der SIM-Karte
(7),
die IMSI
(8),
kann jedoch nur mit einem Kartenlesegerät und geeigneter Software
ermittelt werden:
Die IMSI
der Karte kann man, wenn man die PIN kennt, direkt auslesen. Sie steht
im elementary file 6f 07.
(9)
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