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Eine
kenntnisreiche und angenehm lesbare Würdigung des
Bundesverfassungsgerichts hat Roland Seim bei
veröffentlicht
(1).
Er konzentriert sich auf die Entscheidungstradition des Gerichts zur
Meinungsfreiheit und verweist auf die Quellen. Nur eine Quelle ist
nachzuliefern: Aufhebung des polizeirechtlichen Aufführungsverbots für
den Film "Die Sünderin" von 1950 mit Hildegard Knef
(2).
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Meinen
Ärger kann ich hingegen nicht ganz zurück halten. Statt einer
Entscheidung in der Sache hat das BVerfG im Zusammenhang mit der
Vorratsdatenspeicherung (
Vorratsdaten)
eine weitere Sondererhebung angeordnet
(3).
Man hat ja sonst nichts zu tun.
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