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Mai 2009
23.05.2009 Grundrechte, BVerfG
24.05.2009
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Eine kenntnisreiche und angenehm lesbare Würdigung des Bundesverfassungsgerichts hat Roland Seim bei veröffentlicht (1). Er konzentriert sich auf die Entscheidungstradition des Gerichts zur Meinungsfreiheit und verweist auf die Quellen. Nur eine Quelle ist nachzuliefern: Aufhebung des polizeirechtlichen Aufführungsverbots für den Film "Die Sünderin" von 1950 mit Hildegard Knef (2).
 

 
 Meinen Ärger kann ich hingegen nicht ganz zurück halten. Statt einer Entscheidung in der Sache hat das BVerfG im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ( Vorratsdaten) eine weitere Sondererhebung angeordnet (3). Man hat ja sonst nichts zu tun.
 

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(1) Roland Seim, 60 Jahre Grundgesetz - 60 Jahre Meinungsfreiheit? Telepolis 22.05.2009

(2) BVerfG, Urteil vom 21.12.1954 - BVerwG I C 14/53
 

 
(3) BVerfG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 BvR 256/08
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018