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August 2009
20.08.2009 Forensik
20.08.2009 geheime Ermittlungen
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift gefälschte DNA-Muster überwachte Hells Angels
 

 
Der genetische Fingerabdruck ( §§ 81a, 81g StPO) basiert nicht auf den Erbinformationen als solche, sondern auf eine Fragmentlängen-Analyse von Wiederholungen (Repeats).

Israelische Wissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass DNA-Spuren auch mit einfachen Mitteln gefälscht werden können (1). Die gebräuchlichen Gentests würden natürliche und gefälschte DNA-Spuren nicht auseinander halten können.

Dennoch sollen sie Unterschiede aufweisen. In künstliche DNA-Spuren sollen alle Moleküle miteinander reagieren (2), bei natürlichen soll das nicht vollständig der Fall sein.
 

 
Es herrscht Krieg zwischen den Hells Angels und den Bandidos. Das wurde jüngst wieder deutlich, als ein Höllenengel in Berlin zu der rivalisierenden Gang überlaufen wollte und erschossen und erschlagen wurde (3).

Den berliner Club (Chapter) der Hells Angels nimmt Ulrike Heitmüller zum Anlass, über die geheimen Ermittlungen gegen die lieben bösen Jungs zu berichten (4) und dabei angelesenes Halbwissen über technische Observationsmittel, TKÜ, Geodaten und IMSI-Catcher aneinander zu reihen. Dann schwadroniert sie auch über den Kernbereichsschutz, den auch nicht alle Juristen kapiert haben, und über den Grundsatz der Schwellengleichheit, den sie nicht kennt und den auch die meisten Juristen nicht kennen.

Ein Geheimtipp von Heitmüller ist der bemühte Aufsatz von Stefanie Harnisch und Martin Pohlmann (5) über den strafprozessualen Einsatz des IMSI-Catchers (6). Die Autoren folgen dem modernen, auch vom BVerfG gepflegten Unfug, zwischen Inhalts- und Verkehrsdaten nicht oder nur noch lippenbekennerisch zu unterscheiden, taugen jedoch gut zur Einführung.
 

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(1) Florian Rötzer, Genetischer Fingerabdruck an Tatorten kann leicht gefälscht werden, Telepolis 19.08.2009
16.09.2009: Ben Schwan, DNA als unsicheres Beweismittel, Technology Review 15.09.2009

(2) Methylierung

 

 
(3) statt vieler: Überläufer stirbt nach Schießerei, express.de 14.08.2009

(4) Ulrike Heitmüller, Katz und Maus: Die Hells Angels und die Polizei, c't 11.08.2009

(5) Stefanie Harnisch, Martin Pohlmann, Strafprozessuale Maßnahmen bei Mobilfunkendgeräten, HRR Mai 2009

(6) zur Zulässigkeit des IMSI-Catchers: BVerfG, Beschluss vom 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018