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Der
genetische Fingerabdruck (
§§ 81a,
81g
StPO) basiert nicht auf den Erbinformationen als solche, sondern auf
eine Fragmentlängen-Analyse von Wiederholungen (Repeats).
Israelische Wissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass DNA-Spuren
auch mit einfachen Mitteln gefälscht werden können
(1).
Die gebräuchlichen Gentests würden natürliche und gefälschte DNA-Spuren
nicht auseinander halten können.
Dennoch sollen sie Unterschiede aufweisen. In künstliche DNA-Spuren
sollen alle Moleküle miteinander reagieren
(2),
bei natürlichen soll das nicht vollständig der Fall sein.
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Es herrscht
Krieg zwischen den Hells Angels und den Bandidos. Das wurde jüngst
wieder deutlich, als ein Höllenengel in Berlin zu der rivalisierenden
Gang überlaufen wollte und erschossen und erschlagen wurde
(3).
Den berliner Club (Chapter) der Hells Angels nimmt Ulrike Heitmüller
zum Anlass, über die geheimen Ermittlungen gegen die lieben bösen Jungs
zu berichten
(4)
und dabei angelesenes Halbwissen über technische Observationsmittel,
TKÜ, Geodaten und IMSI-Catcher aneinander zu reihen. Dann schwadroniert
sie auch über den Kernbereichsschutz, den auch nicht alle Juristen
kapiert haben, und über den Grundsatz der Schwellengleichheit, den sie
nicht kennt und den auch die meisten Juristen nicht kennen.
Ein
Geheimtipp von Heitmüller ist der bemühte Aufsatz von Stefanie Harnisch
und Martin Pohlmann
(5)
über den strafprozessualen Einsatz des IMSI-Catchers
(6).
Die Autoren folgen dem modernen, auch vom BVerfG gepflegten Unfug,
zwischen Inhalts- und Verkehrsdaten nicht oder nur noch
lippenbekennerisch zu unterscheiden, taugen jedoch gut zur Einführung.
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