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August 2009 |
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gefälschte DNA-Muster | überwachte Hells Angels |
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Israelische Wissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass DNA-Spuren auch mit einfachen Mitteln gefälscht werden können (1). Die gebräuchlichen Gentests würden natürliche und gefälschte DNA-Spuren nicht auseinander halten können. Dennoch sollen sie Unterschiede aufweisen. In künstliche DNA-Spuren
sollen alle Moleküle miteinander reagieren
(2),
bei natürlichen soll das nicht vollständig der Fall sein. |
Den berliner Club (Chapter) der Hells Angels nimmt Ulrike Heitmüller zum Anlass, über die geheimen Ermittlungen gegen die lieben bösen Jungs zu berichten (4) und dabei angelesenes Halbwissen über technische Observationsmittel, TKÜ, Geodaten und IMSI-Catcher aneinander zu reihen. Dann schwadroniert sie auch über den Kernbereichsschutz, den auch nicht alle Juristen kapiert haben, und über den Grundsatz der Schwellengleichheit, den sie nicht kennt und den auch die meisten Juristen nicht kennen.
Ein
Geheimtipp von Heitmüller ist der bemühte Aufsatz von Stefanie Harnisch
und Martin Pohlmann
(5)
über den strafprozessualen Einsatz des IMSI-Catchers
(6).
Die Autoren folgen dem modernen, auch vom BVerfG gepflegten Unfug,
zwischen Inhalts- und Verkehrsdaten nicht oder nur noch
lippenbekennerisch zu unterscheiden, taugen jedoch gut zur Einführung. |
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Anmerkungen | |||
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(4) Ulrike Heitmüller, Katz und Maus: Die Hells Angels und die Polizei, c't 11.08.2009 (5) Stefanie Harnisch, Martin Pohlmann, Strafprozessuale Maßnahmen bei Mobilfunkendgeräten, HRR Mai 2009
(6)
zur Zulässigkeit des IMSI-Catchers:
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |