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September 2009 |
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nicht übereilter, sondern bedachter Rechtsschutz |
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Der 4. Senat rückt das von seinen Kollegen ausgelöste, Aufsehen erregende Spektakel wieder zu Recht (1). Er fordert, jedenfalls wegen Eilentscheidungen im Zusammenhang mit Blutprobenentnahmen, keinen richterlichen Eildienst zur Nachtzeit und wendet sich ausdrücklich gegen die Ansichten seines kollegialen Senats. Beachtlich sind die Argumente, die er verhalten bringt. Mit meinen Worten: Der Bürger wird nicht dadurch in seinen Grundrechten geschützt, dass er ständig das richterliche Machtwort in Anspruch nehmen kann, sondern nur dadurch, dass der Richter den Sachverhalt auch in Ruhe bedenken und prüfen kann. Nächtliche Eildienste können nur per Telefon abgewickelt werden und für sie gelten die Gesetze der Stillen Post. Das kann gut funktionieren, wenn sich die Beteiligten aus dem Berufsalltag kennen und einschätzen können. Ein Staatsanwalt oder Richter, der von einem beliebigen Polizeibeamten aus dem Schlaf gerissen wird und darauf vertrauen muss, dass ihm ein sauber zusammen gefasster Sachverhalt geschildert wird, kann viele Einzelheiten hinterfragen, jedoch nur eine auf komprimierte Sachverhalte und Wertungen reduzierte Entscheidung treffen. Kurz gesagt: Nur der ausgeschlafene Richter oder Staatsanwalt kann
gerechte Entscheidungen treffen. Gerechtigkeit braucht eine gewisse
Weile und sei es, dass sie erst am nächsten Tag oder nach einer Woche
zum Zuge kommt (was sicherlich die Schmerzgrenze ist - in wirklich
kniffligen Fällen, in denen es um unmittelbare Freiheitseingriffe geht). |
Das Grundgesetz will Willkür und Schattenmächte vermeiden. Daran tut es gut. Dort jedoch, wo ganz schnelle Entscheidungen zu treffen sind (zum Beispiel wegen Art. 46 Abs. 2 GG), da muss der richterliche Rechtsschutz hinter der exekutiven Anordnungsbefugnis kurzfristig zurücktreten. Das Gegengewicht zur Willkür bilden dann die Zuständigkeits- und die Regeln zum nachträglichen Rechtsschutz. Damit dürften alle leben können.
Die neue
Entscheidung des OLG Hamm verdient Lob, weil sie endlich die
Justizjuristen nicht als Subsumtionsautomaten betrachtet, sondern als
Menschen mit langer Ausbildung und Verantwortungsbewusstsein, die ihre
Stärken aber nur dann ausspielen können, wenn sie wie jeder andere
Berufstätige in ihrer angepassten Berufsumgebung handeln können, eine
Infrastruktur haben und genug Zeit, um die von ihnen verlangten
Entscheidungen zu bedenken. |
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Anmerkungen | |||||
(2) nächtlicher Richter-Eildienst
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |