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Der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband
Musikindustrie haben sich bereits am 06.02.2009 in dem Verfahren des
Bundesverfassungsgerichts wegen der Verfassungsbeschwerden gegen die
Vorratsdatenhaltung geäußert
(1)
und sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Sie
argumentieren, dass sich ohne diese Daten keine Schutzrechte durchsetzen
lassen, weil fast alle Schutzverletzungen unter dynamischen IP-Adressen
erfolgen und deren Nutzer ohne Rückgriff auf Verkehrsdaten nicht
identifiziert werden können. Die gewerberechtlichen Auskunftsansprüche, zum Beispiel in
§ 101 UrhG, würden ebenso ins Leere laufen wie die der
Staatsanwaltschaft, die aus den
§§ 161,
163 StPO und
113 TKG abgeleitet werden.
Ich bin sicherlich kein leidenschaftlicher Parteigänger der
Lobbyverbände, die sich für gewerbliche Schutzrechte stark machen und
dazu die Mühen und Rechte kreativer Schaffender bemühen, aber allzu oft
die Interessen der Verwertungsindustrie meinen. Ihrer Geldgeber.
Mit ihrer Argumentation haben sie hingegen recht. Wenn keine
Vorratsdaten zur Verfügung stehen, dann können dynamische IP-Adressen
nicht aufgelöst werden. Das führt dazu, dass Straftaten und
rechtswidrige Handlungen, die unter Nutzung von dynamischen IP-Adressen
erfolgen, nicht mehr personifiziert und verfolgt werden können.
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Die neue Bundesregierung hat sich die Verfolgung der
Internetkriminalität auf die Fahnen geschrieben
(2).
Das setzt die Vorratsdatenhaltung, die Beauskunftung wegen Bestandsdaten
und schließlich wegen schutzrechtlicher Auskunftsansprüche voraus, denen unmittelbar und nicht erst über den Umweg einer Strafanzeige Geltung
zukommt. Sie gehören dann in die Zivilprozessordnung und nicht nur in
ausgewählte Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz, weil überhaupt nicht
einzusehen ist, warum Musiktitel für ein paar lumpige Euro mehr Schutz
verdienen als die Abwehr von Nachstellungen, Beleidigungen, Bedrohungen
oder unterschwellige Erpressungen.
Das Bundesverfassungsgericht tut gut daran, wenn es die befristete
Vorratsdatenhaltung zulässt, aber vernünftige Regeln zum Zugriff auf sie
einfordert. Jedenfalls die punktuelle Beauskunftung wegen Bestandsdaten
ist zwingend nötig, um den Rechtsfrieden zu gewährleisten.
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