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Das
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs dürfte den meisten unbekannt
sein. Es verpflichtet die Betreiber von Verkehrswegen und
Verkehrsmitteln im Verteidigungsfall dazu, ihre Infrastruktur - sprich
Schienen, Straßen und Verkehrsmittel - für die Zwecke der Verteidigung
zur Verfügung zu stellen. Nicht nur das. Auch im Frieden müssen sie über
kriegswichtige Infrastrukturen berichten, müssen sie vorhalten und
bekommen dafür steuerliche Entlastungen.
Die
Bereitstellungsregelungen will das Bundeswirtschaftsministerium wegen
der TK-Dienste neu regeln und erweitern
(1).
Es reagiert damit auf die Diskussion über die
kritischen Infrastrukturen. Das ist auch nötig.
Ich
glaube, dass sechs Sprengsätze ausreichen, um die gesamte öffentliche
Telekommunikation in der Bundesrepublik lahm zu legen. Die Einzelheiten
werde ich hier natürlich nicht veröffentlichen.
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In der
fortdauernden Diskussion um den
Kauf in der Schweiz gestohlener Daten über Steuerhinterzieher meldet
sich Wolfgang Stieler bei
zu Wort und bemängelt, die differenzierte Stellungnahme des
Bundesdatenschutzbeauftragten habe es verpasst, deutliche Worte zum
Stand des Datenschutzes zu sagen und auf den Widerspruch hinzuweisen,
welche persönliche Entblößung von Hartz IV-Empfängern verlangt wird und
wie empfindlich mit anderen Bevölkerungsgruppen umgegangen wird
(2).
Resigniert schließt Stieler:
Datenschutz ist in Deutschland eben doch in erster Linie zum Schutz
der Daten da.
Bei Schaar geht es mir wie bei Westerwelle. Ich höre gar nicht mehr
richtig hin, weil ihre verbreiteten Stereotypen nichts neues
versprechen. Seitdem der eine in Regierungsverantwortung ist, hat nur
seine ständige Forderung nach Neuwahlen aufgehört.
Auch Schaar hat eine öffentliche Rolle, wird nach ihr gefragt und
bedient sie. Das will ich gar nicht kritisieren.
Lernen lässt sich von der Gradlinigkeit des
Bundesverfassungsgerichts. Es sagt immer wieder deutlich, dass der, der
Straftaten plant oder über sie im nachhinein spricht, keine
Vertraulichkeit verdient - zum Beispiel im Zusammenhang mit dem
Kernbereichsschutz.
Das müsste auch Mal in die Köpfe anderer hinein. Dann würde weniger
über den Erhebungsschutz bei Daten und mehr über den Verwertungsschutz
gesprochen werden.
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