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Die
Straftat des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (
§ 233 StGB) gibt es erst seit 2005 und die genauen Konturen der
Vorschrift sind noch nicht geklärt.
Geschützt werden sollen Menschen davor, aus einer Zwangslage oder aus
ihrer Hilflosigkeit heraus Arbeitsverhältnisse einzugehen und
beizubehalten, die sie innerlich nicht wollen, die ausbeuterisch sind
und Arbeitsbedingungen bergen die im krassen Missverhältnis zu den sonst
üblichen stehen. Das Gesetz spricht anschaulich von Sklaverei,
Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft und setzt sie der sexuellen
Ausbeutung gleich (
§ 232 StGB)
Mit seiner Entscheidung vom Januar legt der BGH
(1)
starkes Gewicht auf die innere Einstellung der Geschädigten. Die
Arbeitsbedingungen, denen sie sich unterwerfen, müssen ihrem Willen
widersprechen. Das erschwert die Spruchpraxis, weil bei den Betroffenen
aus dem Ausland meistens innere Zielwidersprüche bestehen, die mit dem
Aufenthalt in Deutschland in Verbindung stehen. Einerseits wollen sie
die hiesigen Arbeitsmöglichkeiten nutzen und sind dann häufig zu
schlechten bis hin zu ausbeuterischen Arbeitsbedingen bereit.
Andererseits lehnen sie sich gegen übermäßige Ausbeutung auf. Genau das
muss das Gericht herausarbeiten. Das ist keine leichte Aufgabe.
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Als
Jammer sind Geräte bekannt, die den Mobiltelefonempfang stören und
deshalb bevorzugt bei Kulturveranstaltungen, in Restaurants und in
Knästen eingesetzt werden. Über ihre Zulässigkeit wird immer noch
gestritten.
Eine neue Variante sind die GPS-Jammer, die die Positionssignale
stören.
Die Kosten für die GPS-Jammer sind ähnlich gering: Im Internet
werden die Geräte von zwielichtigen Unternehmen für unter 100 Dollar
verhökert und längst von Kriminellen eingesetzt, um die Fluchtrouten
geklauter Fahrzeuge zu verschleiern. Inzwischen beherrschen diese Geräte
nicht nur GPS, sondern auch die Galileo-Bänder und jene der russischen
(GLONASS) und chinesischen (COMPASS) Konkurrenztechnik.
(2)
Etwas anders sieht es noch bei sogenannten GPS-Fakern aus, die das
Signal nicht nur stören, sondern Fehlinformationen an die Empfänger im
Umkreis übermitteln können. Hier muss eine spezielle Elektronik samt
Atomuhr her, um die passende Signalmodulation zu finden. Aber auch das
stellt Bastler nicht vor signifikante Probleme, zumindest was den
aktuellen GPS-Standard anbetrifft – vorausgesetzt, sie sind bereit,
einige Tausend Dollar zu investieren.
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