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  Die 
		Straftat des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (  § 233 StGB) gibt es erst seit 2005 und die genauen Konturen der 
		Vorschrift sind noch nicht geklärt. Geschützt werden sollen Menschen davor, aus einer Zwangslage oder aus 
		ihrer Hilflosigkeit heraus Arbeitsverhältnisse einzugehen und 
		beizubehalten, die sie innerlich nicht wollen, die ausbeuterisch sind 
		und Arbeitsbedingungen bergen die im krassen Missverhältnis zu den sonst 
		üblichen stehen. Das Gesetz spricht anschaulich von Sklaverei, 
		Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft und setzt sie der sexuellen 
		Ausbeutung gleich ( § 232 StGB) Mit seiner Entscheidung vom Januar legt der BGH 
		
		 (1) 
		starkes Gewicht auf die innere Einstellung der Geschädigten. Die 
		Arbeitsbedingungen, denen sie sich unterwerfen, müssen ihrem Willen 
		widersprechen. Das erschwert die Spruchpraxis, weil bei den Betroffenen 
		aus dem Ausland meistens innere Zielwidersprüche bestehen, die mit dem 
		Aufenthalt in Deutschland in Verbindung stehen. Einerseits wollen sie 
		die hiesigen Arbeitsmöglichkeiten nutzen und sind dann häufig zu 
		schlechten bis hin zu ausbeuterischen Arbeitsbedingen bereit. 
		Andererseits lehnen sie sich gegen übermäßige Ausbeutung auf. Genau das 
		muss das Gericht herausarbeiten. Das ist keine leichte Aufgabe. 
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  Als  Jammer sind Geräte bekannt, die den Mobiltelefonempfang stören und 
		deshalb bevorzugt bei Kulturveranstaltungen, in Restaurants und in 
		Knästen eingesetzt werden. Über ihre Zulässigkeit wird immer noch 
		gestritten. Eine neue Variante sind die GPS-Jammer, die die Positionssignale 
		stören. 
		   Die Kosten für die GPS-Jammer sind ähnlich gering: Im Internet 
		werden die Geräte von zwielichtigen Unternehmen für unter 100 Dollar 
		verhökert und längst von Kriminellen eingesetzt, um die Fluchtrouten 
		geklauter Fahrzeuge zu verschleiern. Inzwischen beherrschen diese Geräte 
		nicht nur GPS, sondern auch die Galileo-Bänder und jene der russischen 
		(GLONASS) und chinesischen (COMPASS) Konkurrenztechnik.  (2) 
		   Etwas anders sieht es noch bei sogenannten GPS-Fakern aus, die das 
		Signal nicht nur stören, sondern Fehlinformationen an die Empfänger im 
		Umkreis übermitteln können. Hier muss eine spezielle Elektronik samt 
		Atomuhr her, um die passende Signalmodulation zu finden. Aber auch das 
		stellt Bastler nicht vor signifikante Probleme, zumindest was den 
		aktuellen GPS-Standard anbetrifft – vorausgesetzt, sie sind bereit, 
		einige Tausend Dollar zu investieren. 
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