Der Senat bemerkt jedoch, dass Erwägungen dazu, ob künftig eine hier
nicht geprüfte Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte, im Urteil
nicht geboten sind. Sie sollten unterbleiben, wenn sie, wie ausdrücklich
hier, nicht zuletzt auch auf nach der Hauptverhandlung angefallenen
Erkenntnissen beruhen, da in einem Urteil für anderes als das Ergebnis
der Hauptverhandlung schon im Ansatz kein Raum ist.
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10-12-03
Man kennt
es zur Genüge. Das Gericht verurteilt zu einer Bewährungsstrafe und dann
beginnt es zu schwadronieren: Aber beim nächsten Mal, dann haben Sie
keine Gnade zu erwarten! Dann gehen Sie in den Knast, in die
Unterbringung oder in die Sicherungsverwahrung - was eben gerade auf der
Agenda steht. Nachdem der Angeklagte mit gesenktem Haupt
das Gesülze die Standpauke über sich hat
ergehen lassen und den Sitzungssaal geräumt hat, läuft er
freudestrahlend auf seine Freunde zu und jubelt: Freispruch auf
Bewährung!
Noch schlimmer ist es, wenn solche neben der Sache liegenden
Moralpredigten auch noch in das schriftliche Urteil Eingang finden.
Darüber regt sich nun auch der BGH auf
(1).
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10-12-04
Bei einem
ungenannten Online-Händler aus Deutschland sind offenbar Kunden- und
Kartendaten gestohlen worden. Allein bei der ING-DiBa soll etwa ein
Prozent der Kunden betroffen sein, was mehrere Tausend sein müssen. ING-DiBa
und Postbank haben ihre Kunden informiert und mit dem Austausch der
Kreditkarten begonnen
(2).
Bereits 2009 wurden solche Daten bei einem spanischen Dienstleister
gestohlen, worauf die Volks- und Raiffeisenbanken 60.000 Karten
ausgetauscht haben
(3).
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