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Dezember 2010
02.12.2010 Rechtsprechung. Datenklau
     
zurück zum Verweis halbherzige Standpauken Datenklau im Onlinehandel

 
Der Senat bemerkt jedoch, dass Erwägungen dazu, ob künftig eine hier nicht geprüfte Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte, im Urteil nicht geboten sind. Sie sollten unterbleiben, wenn sie, wie ausdrücklich hier, nicht zuletzt auch auf nach der Hauptverhandlung angefallenen Erkenntnissen beruhen, da in einem Urteil für anderes als das Ergebnis der Hauptverhandlung schon im Ansatz kein Raum ist. (1)
 

10-12-03 
Man kennt es zur Genüge. Das Gericht verurteilt zu einer Bewährungsstrafe und dann beginnt es zu schwadronieren: Aber beim nächsten Mal, dann haben Sie keine Gnade zu erwarten! Dann gehen Sie in den Knast, in die Unterbringung oder in die Sicherungsverwahrung - was eben gerade auf der Agenda steht. Nachdem der Angeklagte mit gesenktem Haupt das Gesülze die Standpauke über sich hat ergehen lassen und den Sitzungssaal geräumt hat, läuft er freudestrahlend auf seine Freunde zu und jubelt: Freispruch auf Bewährung!

Noch schlimmer ist es, wenn solche neben der Sache liegenden Moralpredigten auch noch in das schriftliche Urteil Eingang finden. Darüber regt sich nun auch der BGH auf (1).
  

10-12-04 
Bei einem ungenannten Online-Händler aus Deutschland sind offenbar Kunden- und Kartendaten gestohlen worden. Allein bei der ING-DiBa soll etwa ein Prozent der Kunden betroffen sein, was mehrere Tausend sein müssen. ING-DiBa und Postbank haben ihre Kunden informiert und mit dem Austausch der Kreditkarten begonnen (2).

Bereits 2009 wurden solche Daten bei einem spanischen Dienstleister gestohlen, worauf die Volks- und Raiffeisenbanken 60.000 Karten ausgetauscht haben (3).
 

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(1) BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - 1 StR 449/10, Rn 10

(2) Datenleck bei Onlinehändler: Banken sperren Kreditkarten, Heise online 30.11.2010

(3) Kreditkartenrückruf wegen Verdachts des Datenmissbrauchs, Heise online 18.11.2009
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018