(1)
Straferschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte Reue heuchelte. |
(2)
Seh'n se,
nun war'n se's doch! |
(3)
Lehnen
Sie mich doch ab! Dann macht's der Z. |
(4)
Sollen wir Ihnen noch ein Glas Bier bringen lassen? |
(5)
Knusprig
müssen sie sein! |
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11-01-34
Satire
und Slapstick vertragen sich durchaus manchmal mit dem Justizalltag.
Auch der Cyberfahnder ist nicht frei davon. So wurden schon verschiedene
Polizeieinheiten verulkt (
von A nach B, 29.08.2010), besonders abstruse Einlassungen zum
Skimming wurden überzeichnet (
wenn der Staatsanwalt erzählt, 18.11.2009), die gemeinschaftliche,
mithin gefährliche Körperverletzung wurde auf den Punkt gebracht (
"Zwei gegen einen ist feige!" Oktober 2007) und über die
richterliche Gesamtstrafenbildung (
"Vier und vier sind immer sechs", August 2007) wurde berichtet.
Es gibt
noch mehr Beispiele.
(1) stammt von einem Vorsitzenden Richter, der eigentlich keine
Strafsachen bearbeiten wollte (80er Jahre). Diese Aussage in einer
schriftlichen Urteilsbegründung ließ der Entscheidung in der Revision
wenig Bestand. Dennoch ist sie genial und treffend.
(2) ist ein Klassiker eines inzwischen pensionierten Amtsrichters (90er
Jahre). Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfene Tat bis zuletzt
vehement bestritten. Mit diesen Worten leitete der Richter die
Urteilsbegründung ein. Erstklassig!
Tatort ist
in kleineres Amtsgericht im Nordwesten von Hannover. Zwei Richter teilen
sich die Aufgaben des Strafrichters. Die Äußerung
(3) ist verbürgt von der Kollegin Pl. (90er Jahre). Ihr Kollege Z.,
heute Vorsitzender Richter am Landgericht, war berühmt und berüchtigt
für wenig zurückhaltende Verurteilungen. Der Verteidiger nahm von einem
Befangenheitsantrag Abstand.
Von demselben Amtsgericht ist die Urteilsbegründung einer anderen
Richterin sinngemäß verbürgt: "So etwas wollen wir hier nicht in N." Es
ging um die Entäußerung von dummen Nazi-Parolen, die dem Angeklagten
eine schmerzhafte Geldstrafe einbrachten.
(4) stammt von einem Vorsitzenden einer Wirtschaftsstrafkammer während
der ersten Anhörung eines Untersuchungshäftlings (auch 90er Jahre). Er
war Firmenhändler und ihm wurden Betrügereien vorgeworfen und genau so
großmännisch verhält er sich auch. Coffee und anderes -To-Go hatte sich
noch nicht eingebürgert und auf eine Frage des Vorsitzenden antwortete
der Angeschuldigte verzögert, weil er zunächst einen großen Schluck
Mineralwasser aus einem mitgebrachten Glas nahm, das er zuvor
demonstrativ füllte. Der Vorsitzende verstarb ein gutes halbes Jahr nach
dem Beginn seines Ruhestands und das hat er nicht verdient. Den
Angeschuldigten habe ich aus den Augen verloren. Zuletzt führte er wohl
eine Schusswaffe bei sich und fühlte sich von anderen Kriminellen
bedroht.
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(5) geht auf einen langjährigen Behördenleiter zurück, dem der Kollege
Ib. über schwere lebensmittelrechtliche Probleme im Zusammenhang mit
behördlichen Vorgaben für das Backen von Brötchen vortrug, wobei es vor
allem um das Gewicht der Brotkörper ging. Der Spruch ist entwaffnend!
Gleichermaßen entwaffnend war die Frage:
"Wie sieht er eigentlich aus, dieser Käfer." bei einem Vortrag
des Kollegen Ib. über unhygienische Zustände in einem
Lebensmittelbetrieb. Ib. hatte kein Bild von dem Bösewicht dabei und
lieferte es nach.
Ende der 80er hatte ein Kollege gegen einen anderen wegen Beleidigung
Strafantrag gestellt, weil jener ihn wegen "Nazimethoden" bezichtigt
hatte. Ein anderer hatte gegen den Stellvertretenden Behördenleiter
Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wegen irgendwelcher mir nicht mehr
geläufigen, aber wesensnahen Äußerungen.
Irgendwann hakte der Kollege wegen seiner Dienstaufsichtsbeschwerde
nach und der jetzt lange im Ruhestand lebende Behördenleiter fragte laut und
sinngemäß,
" ja, wo
ist sie denn?", und zog sie aus einer seiner
Schreibtischschubladen. Genau darunter lag auch die andere Strafanzeige.
Auch Kollege Gö. kann von diesem Behördenleiter berichten. Er trug
(Ende 80er) in einer komplizierten Wirtschaftsstrafsache vor und hoffte,
die Sachbearbeitung loszuwerden. Er forderte einen Sondersachbearbeiter,
der sich nur mit der Bearbeitung dieses Verfahrens befassen sollte. Der
damalige Behördenleiter sah das ein und schrieb auf den Aktendeckel:
"Sondersachbearbeiter Gö.". Nichts weiter, keine Entlastung
ansonsten, einfach so.
(6) entstand heute beim Hofgang bei einer Zigarette. Der Staatsanwalt,
der diese Belehrung einem Rechtsanwalt mitteilt, der kann sofort einen
Termin beim Amtsarzt wegen seines vorzeitigen Ruhestandes vereinbaren.
Auch die praktische Lebenshilfe ist dem Cyberfahnder nicht fremd, wie
man daran sieht.
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