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Skimming
13.04.2009 Skimming
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Das Ziel des Skimmings ist der Missbrauch von Zahlungskarten. Die späteren Tatphasen, in denen Zahlungskarten gefälscht und an Geldautomaten missbraucht werden, lassen sich verhältnismäßig leicht mit den vorhandenen strafrechtlichen Werkzeugen erfassen. Schwierigkeiten bereiten hingegen die beiden Einstiegsphasen, in denen die Skimming-Hardware hergestellt wird und die Daten ausspioniert werden, und das besonders dann, wenn sie arbeitsteilig und ohne feste Personenbindungen erfolgen.

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018