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Das
Ziel des
Skimmings ist der Missbrauch von
Zahlungskarten. Die späteren Tatphasen, in denen Zahlungskarten
gefälscht und an Geldautomaten missbraucht werden, lassen sich
verhältnismäßig leicht mit den vorhandenen
strafrechtlichen Werkzeugen erfassen. Schwierigkeiten bereiten
hingegen die beiden Einstiegsphasen, in denen die Skimming-Hardware
hergestellt wird und die Daten ausspioniert werden, und das besonders
dann, wenn sie arbeitsteilig und ohne feste Personenbindungen erfolgen.
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