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August 2008 |
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schutzrechtlicher Auskunftsanspruch |
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Zugleich werden erhebliche Hürden aufgebaut. Der Auskunftsanspruch verlangt nach Verletzungen im gewerblichen Ausmaß, ein Begriff, der bislang von keinem Gesetz verwendet wird und deshalb von der Rechtsprechung erst noch gefüllt werden muss. Die Auskunftserteilung setzt eine gerichtliche Anordnung voraus, die wegen der Gerichts- und Anwaltsgebühren erhebliche Kosten erwarten lässt. An den Zugangshürden, den zunächst vom Rechteinhaber zu tragenden
Kosten und der gleichzeitigen
Deckelung der anwaltlichen Abmahngebühren auf 100 Euro entzündet
sich erhebliche Kritik
(1).
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Wie die Zivilrechtssprechung mit ihrem neuen Aufgabenfeld umgehen
wird, ist noch völlig offen. |
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erste Erfahrungen | |||||
Bemerkenswert daran ist, dass nach Aussage des Anwalts von DigiProtect die beiden Gerichte bereits "bei einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen" seien (3). Bei beiden Entscheidungen dürfte es sich um einstweilige Verfügungen
gemäß den
§§
935 bis 945 Zivilprozessordnung - ZPO - handeln, auf die jetzt
§
101 Abs. 7 Urhebergesetz im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen
ausdrücklich verweist. Wie es schon der Name zum Ausdruck bringt,
handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung ohne Beteiligung des
Gegners und mit erleichterten Beweisantritten. Wenn die Telekom keinen
Widerspruch erhebt (
§ 924 ZPO) sind sie abschließend und ergeht keine Entscheidung in
der Hauptsache. |
Wie so häufig: Es bleibt spannend! 27.09.2008: Genau anders hat das LG Frankenthal - 6 O 325/08 - am 15.09.2008 entschieden (4). Danach bestehe ein Auskunftsanspruch erst ab rund 3000 Musiktiteln beziehungsweise 200 Filmen, die zum Download angeboten werden.
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Bestätigungen | |||||
01.11.2008: Die Entscheidung des Landgerichts Köln wurde vom OLG Köln kassiert (5), weil sie die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehme. Es sei ausreichend, wenn im Eilverfahren nur die Löschung der Verkehrsdaten untersagt werde. |
Ein
einmaliges Herunter- und/oder Hochladen |
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Anmerkungen | |||||
(2) DigiProtect setzt als erstes den ... zivilrechtlichen Auskunftsanspruch um, DigiProtect 03.09.2008
(3)
Urheberrechtsverletzung: Gerichte setzen niedrige Hürde für
Auskunftsanspruch gegen Provider, Heise online 05.09.2008 |
(5) Keine Herausgabe von Provider-Nutzerdaten im juristischen Eilverfahren, Heise online 31.10.2008
(5)
OLG
Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2008 - 3 W 184/08,
MIR; |
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |