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September 2010
26.09.2010 10-09-37 Vorratsdaten
     
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Twister regt sich über die niedersächsischen Innen- und Justizminister auf, die in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung und besonders das Bundesjustizministerium zur Neufassung der Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung gedrängt haben (1). Innovativ, hintersinnig und investigativ entdeckt sie einen ganz schlimmen Fehler in der Argumentation der Landesminister: Die wollen jeden eBay-Betrug mit den Vorratsdaten verfolgen!

Recht haben Sie, Twister. Die Vorratsdaten haben zwei Anwendungsbereiche. In ihrer Mehrzahl dienen sie zu Bewegungsprofilen, zum Nachweis, ob sich ein bestimmtes Endgerät zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle befunden hat, und zur Erkennung von Verbindungen zwischen bislang unbekannten Täterstrukturen. Als einzelnes Datum dienen sie zur Auflösung von Bestandsdaten, also zur Klärung der einfachen Frage, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse zugewiesen gewesen ist. Das Erste ist ein Anwendungsfall des § 100g StPO und das Andere des § 113 TKG in Verbindung mit den § 96 und bitte wieder § 113a TKG in einer verfassungskonformen Formulierung.
 

 
Twister setzt den Enkelbetrug mit dem eBay-Betrug gleich und hält beide für nichtige Bagatellen. Der Enkelbetrug erfolgt in aller Regel durch Täter, die sich damit einen erheblichen Teil ihrer Lebenshaltungskosten ergaunern wollen, mithin gewerbsmäßig handeln und in vielen Fällen auch bandenmäßig. Das Eine ist ein besonders schwerer Fall des Betruges und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre bestraft werden ( § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) und das andere ist ein qualifiziertes Verbrechen, bei dem es zunächst um 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe geht ( § 263 Abs. 5 StGB). Beide Taten sind nach der Einschätzung des BVerfG keine Bagatellen, weil sie nicht nur im Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO aufgeführt sind, sondern auch Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren androhen.

Merken Sie sich das bitte!
 

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(1) Twister (Bettina Winsemann), Der Enkeltrick oder: welches Rechtsgut hätten´s denn gern? Telepolis 25.09.2010;
Niedersachsen erneuert Forderung nach Vorratsdatenspeicherung, Heise online 23.09.2010
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018