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"Zwei
Dumme, ein Gedanke" war ein stehender Spruch meiner Mutter. Ich bin
mir nicht sicher, wann ich gestern über die neue
Studie von Paget über den Hacktivismus berichtet habe. Es müsste
irgendwann gegen 13:00 Uhr gewesen sein. Um 14:01 Uhr erschien
jedenfalls die entsprechende Meldung bei
:
Whitepaper beleuchtet Geschichte des "Hacktivismus", Heise online
08.07.2012.
Die Grafik
hacktivismus2011-13.gif
entstand um 11:56 Uhr und danach habe ich noch allenfalls eine Stunde an
dem Beitrag gearbeitet. 13:00 Uhr passt wegen der Veröffentlichung und
der Wochenenddienstler von Heise könnte tatsächlich auf die Meldung
reagiert haben. Eine Duplizität der Recherchen
und Ereignisse kann ich nicht ausschließen. Eine Erkenntnis
bleibt jedenfalls: Manchmal ist der Cberfahnder ziemlich schnell.
Was wie
eine kleine Selbstbeweihräucherung aussieht (und ist), ist auch eine
Fingerübung zum Thema
Modus
Operandi. Zunächst müssen die Fakten benannt werden und dann
bewertet. Ganz häufig bleibt dabei eine kausale Wahrscheinlichkeit über,
die jedoch weit von "Sicherheit" entfernt ist. In diesem Fall vermute
ich mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass der
Wochenenddienstler bei Heise vom Cyberfahnder inspiriert wurde. Gelesen
hat der Autor jedenfalls das Whitepaper, weil er ganz andere Aspekte und
Fakten hervorhebt, als ich es getan habe. Das wiederum spräche gegen die
von mir ausgehende Inspiration, was wiederum McAfee zu wünschen wäre.
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Im ersten Halbjahr 2012 gab es 253 Skimming-Angriffe gegen Geldautomaten
und das waren deutlich weniger als im Vorjahr, als es noch im ersten
Halbjahr 532 waren und sie eine absinkender Tendenz zum Jahresende zeigten (2011:
768). Die Zahlen stammen von Margit Schneider von der Euro Kartensysteme
GmbH und dieses Unternehmen wickelt den Schadensausgleich im nationalen
und internationalen
bargeldlosen Zahlungsverkehr ab. Ich kenne die Frau und weiß, dass sie
ein Profi ist und ihre öffentlichen Verlautbarungen hieb- und stichfest
und eher zurückhaltend sind. Auf dem Logo der
EKS
ist sie nicht abgebildet (siehe
oben rechts); Frau Schneider ist etwas älter und nicht weniger attraktiv.
Datenklau am Geldautomaten nimmt weiter ab, cio.de 08.07.2012
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golem.de
berichtet investigativ:
"BKA
hat uns ins offene Messer laufen lassen" (09.07.2012). Die
leicht
frisierte Akte, die Anonymous dazu veröffentlicht hat, habe ich mir
recht genau angesehen. Von "ins offene Messer laufen lassen" würde ich
sprechen, wenn das BKA selber zur Aktion angestachelt hätte (Agent
Provocateur) oder andere Hilfen geleistet hätte. Davon ist aber keine
Rede. Das BKA hat nur die Szene beobachtet, das angebotene Werkzeug zum
DDoS gegen die GEMA ausprobiert und schließlich den Aktivisten mit
Durchsuchungsbeschlüssen Besuche abstatten lassen. Die Grundlage dafür
bildet der Verdacht einer Beteiligung an einer besonders schweren
Computersabotage im schweren Fall (
§ 303b Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 StGB) und damit ein Vergehen, dass mit
einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Die
Beschaffung von Beweismitteln (
§ 94 Abs. 1 StPO) aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gegen den
beschuldigten Täter (
102 StPO) ist keinen Beschränkungen bei der Verhältnismäßigkeit
wegen des Anlasses (Schwere der Kriminalität) unterworfen, sondern
allenfalls wegen der Erfolgserwartung. "Strafanwalt" Udo Vetter meint
zwar, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig waren (
"Die Hausdurchsuchungen waren gewagt", golem.de 25.06.2012) und
dürfte ganz schnell kleinlaut werden, wenn seinen Mandanten mindestens
sechs Monate Knast droht.
Ich finde
Anonymous' Entrüstung toll: Ihr merkt endlich, dass Euer Streichelzoo
nicht von der Schwarzen Königin bewacht wird und nicht in Peter Pans
Nirgendwoland liegt! Ihr könnt genau so beobachtet und ausgeforscht
werden, wie auch Ihr Eure ausgesuchten Gegner beobachtet, ausforscht und
angreift. Wir können das auch, dürfen das auch und können Euch ganz
schmerzhaft kneifen (den entsprechenden Körperteil dürft Ihr Euch
vorerst selber ausmalen).
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