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Juli 2012

09.07.2012 duale Welt
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Duplizität der Ereignisse


 
 "Zwei Dumme, ein Gedanke" war ein stehender Spruch meiner Mutter. Ich bin mir nicht sicher, wann ich gestern über die neue Studie von Paget über den Hacktivismus berichtet habe. Es müsste irgendwann gegen 13:00 Uhr gewesen sein. Um 14:01 Uhr erschien jedenfalls die entsprechende Meldung bei :
Whitepaper beleuchtet Geschichte des "Hacktivismus", Heise online 08.07.2012.

Die Grafik hacktivismus2011-13.gif entstand um 11:56 Uhr und danach habe ich noch allenfalls eine Stunde an dem Beitrag gearbeitet. 13:00 Uhr passt wegen der Veröffentlichung und der Wochenenddienstler von Heise könnte tatsächlich auf die Meldung reagiert haben. Eine Duplizität der Recherchen und Ereignisse kann ich nicht ausschließen. Eine Erkenntnis bleibt jedenfalls: Manchmal ist der Cberfahnder ziemlich schnell.

Was wie eine kleine Selbstbeweihräucherung aussieht (und ist), ist auch eine Fingerübung zum Thema Modus Operandi. Zunächst müssen die Fakten benannt werden und dann bewertet. Ganz häufig bleibt dabei eine kausale Wahrscheinlichkeit über, die jedoch weit von "Sicherheit" entfernt ist. In diesem Fall vermute ich mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass der Wochenenddienstler bei Heise vom Cyberfahnder inspiriert wurde. Gelesen hat der Autor jedenfalls das Whitepaper, weil er ganz andere Aspekte und Fakten hervorhebt, als ich es getan habe. Das wiederum spräche gegen die von mir ausgehende Inspiration, was wiederum McAfee zu wünschen wäre.
 

zurück zum Verweis Skimming ist deutlich rückläufig

 

 
Im ersten Halbjahr 2012 gab es 253 Skimming-Angriffe gegen Geldautomaten und das waren deutlich weniger als im Vorjahr, als es noch im ersten Halbjahr 532 waren und sie eine absinkender Tendenz zum Jahresende zeigten (2011: 768). Die Zahlen stammen von Margit Schneider von der Euro Kartensysteme GmbH und dieses Unternehmen wickelt den Schadensausgleich im nationalen und internationalen bargeldlosen Zahlungsverkehr ab. Ich kenne die Frau und weiß, dass sie ein Profi ist und ihre öffentlichen Verlautbarungen hieb- und stichfest und eher zurückhaltend sind. Auf dem Logo der EKS ist sie nicht abgebildet (siehe oben rechts); Frau Schneider ist etwas älter und nicht weniger attraktiv.

Datenklau am Geldautomaten nimmt weiter ab, cio.de 08.07.2012
 

zurück zum Verweis Die Strafverfolgung hat Anonymous ins offene Messer laufen lassen
 

 
 golem.de berichtet investigativ: "BKA hat uns ins offene Messer laufen lassen" (09.07.2012). Die leicht frisierte Akte, die Anonymous dazu veröffentlicht hat, habe ich mir recht genau angesehen. Von "ins offene Messer laufen lassen" würde ich sprechen, wenn das BKA selber zur Aktion angestachelt hätte (Agent Provocateur) oder andere Hilfen geleistet hätte. Davon ist aber keine Rede. Das BKA hat nur die Szene beobachtet, das angebotene Werkzeug zum DDoS gegen die GEMA ausprobiert und schließlich den Aktivisten mit Durchsuchungsbeschlüssen Besuche abstatten lassen. Die Grundlage dafür bildet der Verdacht einer Beteiligung an einer besonders schweren Computersabotage im schweren Fall ( § 303b Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 StGB) und damit ein Vergehen, dass mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Die Beschaffung von Beweismitteln ( § 94 Abs. 1 StPO) aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gegen den beschuldigten Täter ( 102 StPO) ist keinen Beschränkungen bei der Verhältnismäßigkeit wegen des Anlasses (Schwere der Kriminalität) unterworfen, sondern allenfalls wegen der Erfolgserwartung. "Strafanwalt" Udo Vetter meint zwar, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig waren ( "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt", golem.de 25.06.2012) und dürfte ganz schnell kleinlaut werden, wenn seinen Mandanten mindestens sechs Monate Knast droht.

Ich finde Anonymous' Entrüstung toll: Ihr merkt endlich, dass Euer Streichelzoo nicht von der Schwarzen Königin bewacht wird und nicht in Peter Pans Nirgendwoland liegt! Ihr könnt genau so beobachtet und ausgeforscht werden, wie auch Ihr Eure ausgesuchten Gegner beobachtet, ausforscht und angreift. Wir können das auch, dürfen das auch und können Euch ganz schmerzhaft kneifen (den entsprechenden Körperteil dürft Ihr Euch vorerst selber ausmalen).
 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018