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Vor einem
knappen
Jahr vermeldeten die Newsdienste, dass das BKA eine kriminelle Gruppe
dingfest gemacht hat, die 2006 mit Trojanern Kontozugangsdaten
ausgespäht und missbraucht hätten. Angeklagt wurden fünf Angeschuldigte
von der StA Bonn wegen der
Bildung
einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen
Computerbetrug in 38 Fällen
(1).
Der von ihnen angerichtete Schaden soll, nur wegen der angeklagten
Taten, 154.000 € ausgemacht haben. Sie wurden jetzt vom LG Bonn
wegen
gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu Bewährungs- sowie Haftstrafen bis zu
dreieinhalb Jahren verurteilt
(2).
Im Prozess hätten sie eingeräumt,
mit Hilfe
von Phishing-Mails die Kontodaten von Online-Bankkunden abgefragt und
mit den illegal geangelten PIN- und TAN-Nummern die Konten geräumt zu
haben. Die abgehobenen Beträge wurden auf das Konto eines angeheuerten
Finanzagenten überwiesen, der das Geld schließlich bar abhob und über
einen Transfer-Service ins Ausland - meist in die Ukraine, nach
Russland, aber auch nach Irland - weiterleitete.
(2)
Der gewerbsmäßige Computerbetrug ist gemäß
§
263a Abs. 2 in Verbindung mit
§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10
Jahren bedroht. Wird die einzelne Tat nicht nur
gewerbsmäßig, sondern auch
bandenmäßig begangen, erhöht sich das Mindestmaß auf 1 Jahr
Freiheitsstrafe (
§ 263 Abs. 5 StGB).
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Aus der Ferne betrachtet verwundert es nicht, dass nicht auch eine
Verurteilung wegen der Bildung einer
kriminellen Vereinigung erfolgt ist (
§ 129 StGB). Sie verlangt nach einem quasi-ideologischen
Gesamtwillen, dem sich alle Vereinigungsmitglieder unterwerfen müssen.
Das widerspricht dem klassischen Bild von einer Bande, die in aller
Regel von einem charismatischen "Hauptmann" angeführt wird.
Hingegen verwundert es, dass keine Verurteilung als Bande erfolgt
ist. Die Zahl der Angeklagten und die Anzahl der angeklagten Taten
hätten es, aus der Ferne betrachtet, nahe gelegt.
Interessant ist die Äußerung des Gerichts, wonach
die jetzt
Verurteilten noch "nicht die ganz Großen" seien
(1).
Das könnte den Schluss eröffnen, dass die Verurteilten als
Operation Group innerhalb einer größeren Organisation gehandelt
haben. Das ist aber eine reine Spekulation.
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