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September 2008
Strafverfahren, Strafverfolgung 04.09.2008 Phishing
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Urteil gegen Phisher-Gruppe
 

 
Vor einem knappen Jahr vermeldeten die Newsdienste, dass das BKA eine kriminelle Gruppe dingfest gemacht hat, die 2006 mit Trojanern Kontozugangsdaten ausgespäht und missbraucht hätten. Angeklagt wurden fünf Angeschuldigte von der StA Bonn wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug in 38 Fällen (1). Der von ihnen angerichtete Schaden soll, nur wegen der angeklagten Taten, 154.000 € ausgemacht haben. Sie wurden jetzt vom LG Bonn wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu Bewährungs- sowie Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt (2). Im Prozess hätten sie eingeräumt, mit Hilfe von Phishing-Mails die Kontodaten von Online-Bankkunden abgefragt und mit den illegal geangelten PIN- und TAN-Nummern die Konten geräumt zu haben. Die abgehobenen Beträge wurden auf das Konto eines angeheuerten Finanzagenten überwiesen, der das Geld schließlich bar abhob und über einen Transfer-Service ins Ausland - meist in die Ukraine, nach Russland, aber auch nach Irland - weiterleitete. (2)

Der gewerbsmäßige Computerbetrug ist gemäß § 263a Abs. 2 in Verbindung mit  § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht. Wird die einzelne Tat nicht nur gewerbsmäßig, sondern auch bandenmäßig begangen, erhöht sich das Mindestmaß auf 1 Jahr Freiheitsstrafe ( § 263 Abs. 5 StGB).
 

 
Aus der Ferne betrachtet verwundert es nicht, dass nicht auch eine Verurteilung wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgt ist ( § 129 StGB). Sie verlangt nach einem quasi-ideologischen Gesamtwillen, dem sich alle Vereinigungsmitglieder unterwerfen müssen. Das widerspricht dem klassischen Bild von einer Bande, die in aller Regel von einem charismatischen "Hauptmann" angeführt wird.

Hingegen verwundert es, dass keine Verurteilung als Bande erfolgt ist. Die Zahl der Angeklagten und die Anzahl der angeklagten Taten hätten es, aus der Ferne betrachtet, nahe gelegt.

Interessant ist die Äußerung des Gerichts, wonach die jetzt Verurteilten noch "nicht die ganz Großen" seien (1). Das könnte den Schluss eröffnen, dass die Verurteilten als Operation Group innerhalb einer größeren Organisation gehandelt haben. Das ist aber eine reine Spekulation.
 

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(1) Haftstrafen im Bonner Phishing-Prozess, Heise online 04.09.2008

(2) Thorsten Neuhetzki, Phishing: Landgericht verurteilt Computer-Betrüger, teltarif.de 04.09.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018