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September 2008 |
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Urteil gegen Phisher-Gruppe |
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Der gewerbsmäßige Computerbetrug ist gemäß
§
263a Abs. 2 in Verbindung mit
§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10
Jahren bedroht. Wird die einzelne Tat nicht nur
gewerbsmäßig, sondern auch
bandenmäßig begangen, erhöht sich das Mindestmaß auf 1 Jahr
Freiheitsstrafe (
§ 263 Abs. 5 StGB). |
Hingegen verwundert es, dass keine Verurteilung als Bande erfolgt ist. Die Zahl der Angeklagten und die Anzahl der angeklagten Taten hätten es, aus der Ferne betrachtet, nahe gelegt. Interessant ist die Äußerung des Gerichts, wonach
die jetzt
Verurteilten noch "nicht die ganz Großen" seien
(1).
Das könnte den Schluss eröffnen, dass die Verurteilten als
Operation Group innerhalb einer größeren Organisation gehandelt
haben. Das ist aber eine reine Spekulation. |
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Anmerkungen | |||
(2)
Thorsten Neuhetzki, Phishing: Landgericht verurteilt
Computer-Betrüger, teltarif.de 04.09.2008 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |