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Dezember 2008
21.12.2008 Auslieferung
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BVerfG, Urteil vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04, Rn 86 (1):
Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, auch hier zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union begangen wurde und der Erfolg dort eingetreten ist. Der Umstand, dass es dem Verfolgten nach Begehung einer Tat möglicherweise gelingt, in seinen Heimatstaat zu fliehen, ist insoweit nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Der Auslandsbezug ist auch und gerade dann anzunehmen, wenn die Tat von vornherein eine typische grenzüberschreitende Dimension hat und eine entsprechende Schwere aufweist, wie beim internationalen Terrorismus oder beim organisierten Drogen- oder Menschenhandel; wer sich in solche verbrecherische Strukturen einbindet, kann sich auf den Schutz der Staatsangehörigkeit vor Auslieferung nicht in vollem Umfang berufen.
 

 
Bei anderer Gelegenheit fand ich ein schon älteres Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2005, das sich mit der Auslieferung deutscher Staatsbürger an ein anderes Land im Schengen-Verbund befasst. Es enthält klare und wahre Worte ( siehe links).

Die Einzelheiten über den Internationalen Rechtsverkehr ergeben sich aus dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG und den Richtlinien über die internationale Fahndung nach Personen, einschließlich der Fahndung nach Personen im Schengener Informationssystem (Anlage F zu den RiStBV).

 
17.01.2009: Im erweiterten Fahndungssystem SIS II ... sollen erweiterte Datensätze gespeichert werden, etwa die biometrischen Informationen zu einer gesuchten Person. (2)

Seine Einführung verzögert sich (3).
 

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(1) BVerfG, Urteil vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04, Deutsches Fallrecht - DFR
 

 
(2) Schengen-Informationssystem liegt im Plan, Heise online 20.04.2007

(3) Fahndung mit Biometriedaten im Schengen-Raum bleibt Zukunftsmusik, Heise online 17.01.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018