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Sturm im
Wasserglas
Das
strafbewehrte Verbot von Hackertools gefährdet den Forschungsstandort
Deutschland, meint ein Sicherheitsforscher von der Uni Siegen auf dem
Jahreskongress des
(1).
Die
kriminalisierten "Hacker-Tools" dienen jedoch auch
Systemadministratoren, Programmierern und Beratern dazu, Netzwerke und
Endgeräte auf Sicherheitslücken zu prüfen.
Es geht um
§
202c StGB und das
seit
August 2007
verbotene Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten. Die
mit dieser Strafnorm und verteilten anderen Vorschriften geschaffenen
Gefährdungstatbestände sind kaum handhabbar
(2)
und selbst einem interessierten Juristen kaum verständlich
(3).
Die Aufregung des Forschers hingegen bleibt unverständlich, weil
bisher erst ein Fall der Strafverfolgung öffentlich wurde
(4). Sonst findet
der Hackerparagraph nur in der politischen und öffentlichkeitswirksamen
Diskussion statt
(5)
wie unlängst wegen der Selbstanzeige des
-Chefredakteurs
(6),
der die Herausgabe einer DVD verantwortet, auf der sich verbotene
Werkzeuge befinden könnten.
10.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens abgelehnt
(6a).
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Die
Veranstalter der "International Conference on Computer Science and
Software Engineering 2008" fielen auf einen wissenschaftlich anmutenden
Aufsatz herein und übertrugen darauf dem (nicht existierenden) Verfasser
die Leitung einer Arbeitsgruppe.
Soweit ist die Geschichte zwar lustig, aber nicht der Meldung wert.
Das dicke Ende:
Denn das
Arbeitspapier ... war nichts anderes als ein per SCIgen generiertes
pseudowissenschaftliches Nonsens-Papier. Das Programm SCIgen ("An
Automatic Computer Science Paper Generator") durchsucht online
veröffentlichte Forschungsarbeiten nach bestimmten Stichworten und
stellt daraus eine völlig neue Arbeit mit Grafiken, Tabellen und
Quellenverweisen zusammen.
(7)
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