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Dezember 2008
29.12.2008 Hackertools
29.12.2008 Textkomponist
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Sturm im Wasserglas

Das strafbewehrte Verbot von Hackertools gefährdet den Forschungsstandort Deutschland, meint ein Sicherheitsforscher von der Uni Siegen auf dem Jahreskongress des (1). Die kriminalisierten "Hacker-Tools" dienen jedoch auch Systemadministratoren, Programmierern und Beratern dazu, Netzwerke und Endgeräte auf Sicherheitslücken zu prüfen.

Es geht um § 202c StGB und das seit August 2007 verbotene Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten. Die mit dieser Strafnorm und verteilten anderen Vorschriften geschaffenen Gefährdungstatbestände sind kaum handhabbar (2) und selbst einem interessierten Juristen kaum verständlich (3).

Die Aufregung des Forschers hingegen bleibt unverständlich, weil bisher erst ein Fall der Strafverfolgung öffentlich wurde (4). Sonst findet der Hackerparagraph nur in der politischen und öffentlichkeitswirksamen Diskussion statt (5) wie unlängst wegen der Selbstanzeige des -Chefredakteurs (6), der die Herausgabe einer DVD verantwortet, auf der sich verbotene Werkzeuge befinden könnten. 10.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt (6a).
 

 
Die Veranstalter der "International Conference on Computer Science and Software Engineering 2008" fielen auf einen wissenschaftlich anmutenden Aufsatz herein und übertrugen darauf dem (nicht existierenden) Verfasser die Leitung einer Arbeitsgruppe.

Soweit ist die Geschichte zwar lustig, aber nicht der Meldung wert. Das dicke Ende:

Denn das Arbeitspapier ... war nichts anderes als ein per SCIgen generiertes pseudowissenschaftliches Nonsens-Papier. Das Programm SCIgen ("An Automatic Computer Science Paper Generator") durchsucht online veröffentlichte Forschungsarbeiten nach bestimmten Stichworten und stellt daraus eine völlig neue Arbeit mit Grafiken, Tabellen und Quellenverweisen zusammen. (7)
 

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(1) Stefan Krempl,25C3: Hackerparagraphen sorgen weiter für Verunsicherung, Heise online 28.12.2008

(2) Vorbereitung: Ausspähen, Abfangen und Sabotage

(3) vorverlagertes Hackerstrafrecht;
Strafbarkeit des Skimmings

(4) Hackertoolsverfolgung die Erste

(5) Hackertools vom BSI; BSI verbreitet keine Hackertools

(6) "Hacker-Paragraf": iX-Chefredakteur zeigt sich selbst an, iX 19.12.2008; "Hacker-Paragraf": iX-Chefredakteur zeigt sich selbst an, Heise online 19.12.2008

(6a) Joerg Heidrich, "Hacker-Paragraf": Verfahren gegen iX-Chefredakteur eingestellt, Heise online 10.03.2009
 

 
(7) Dr. Herbert Schlangemann - oder die Geschichte eines pseudowissenschaftlichen Nonsens-Papiers, Heise online 26.12.2008
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018