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Februar 2009 |
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viel Feind, viel Ehr |
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Ob es in einer solchen Situation Sinn macht, juristische Nebenkriegsschauplätze aufzumachen, ist eine Frage, die ich hier offen lasse.
Der
Betreiber von
netzpolitik.org hat einen Vermerk über ein Gespräch der
"Aufsichtsbehörde" mit der "Deutsche Bahn AG" vom 28.10.2008
mit Anonymisierung der beteiligten Personen veröffentlicht
(2),
das auf breites Interesse der Presse gestoßen ist
(3).
In ihm stehen Artigkeiten (
siehe links oben), aber auch Einzelheiten über Verdachtsfälle, in denen
das Unternehmen Mitarbeiter überprüfen ließ, ohne jedoch Namen und
Einzelheiten über die Ergebnisse zu nennen. Daneben stehen jedoch auch
Peinlichkeiten in dem Vermerk, etwa über die mündlichen und nicht
dokumentierten Auftragserteilungen, sowie Unartigkeiten (
siehe links unten). |
Bezug nimmt die Abmahnung auf § 17 Abs. 2 UWG und gemeint ist wohl, der Abgemahnte habe ein Geschäftsgeheimnis in der Absicht veröffentlicht, den Inhaber des Unternehmens zu schädigen. Dazu müsste der Abgemahnte von einem ungetreuen Mitarbeiter der Deutschen Bahn mit dem beanstandeten Text versorgt worden sein. Vielleicht weiß die ungenannte Rechtsanwaltskanzlei mehr.
Die
Abmahnungsstrategie ist die allerbeste, um einer verfänglichen Datei
viel öffentliche Aufmerksamkeit und ein ganz langes Leben im Internet zu
verschaffen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kopien von ihr bereits
jetzt veröffentlicht sind. Um ihre öffentliche Bekanntheit muss sich die
Deutsche Bahn AG jetzt keine Gedanken mehr machen. |
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Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse | |||||
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Das einschlägige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb will die Marktchancen für alle Wettbewerber sichern, nicht aber Peinlichkeiten der Öffentlichkeit vorenthalten. Eine andere Frage ist die, ob man jemanden schädigen kann, der dem Anschein nach nichts unversucht lässt, sich selbst zu schädigen. Aber darüber sollen sich die Fachleute den Kopf zerbrechen, die dazu
berufen sind. |
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Anmerkungen | |||||
(1a) Mehdorn bald auf Jobsuche? tagesschau.de 04.02.2009
(2)
Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen
des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober
2008;
(3)
Datenschützer weist Vorwürfe der Bahn zurück, Heise online
02.02.2009;
(4)
Deutsche
Bahn AG schickt mir Abmahnung! 03.02.2009 |
(6)
Bahn
geht nicht weiter gegen Blogger vor, Heise online 06.02.2009 |
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |