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Juli 2009 |
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Rückschritt beim Phishing | Anerkennung |
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Die
Gegenbewegung professionalisiert sich und nutzt die Managementmethoden
des allgemeinen und des IT-Managements
(2).
Sehr aussagekräftig sind die Aussagen bei
hingegen nicht. |
Jüngst hat
er über die geplanten Reformen in der StPO berichtet
(4).
Das betrifft besonders die
Absprachen im Strafverfahren und die
Verbesserung der Rechtsstellung von U-Häftlingen. Dazu gehört eine
Belehrung bereits bei der Festnahme (jetzt
§ 115 Abs. 3 StPO) und die Erweiterung des Akteneinsichtsrechts (jetzt
§ 147 StPO)
in Bezug auf alle Aktenteile, die die Grundlage des Haftbefehls bilden.
Das verlangt die Rechtsprechung bereits seit 1994
(5). |
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Anmerkungen | ||||
(2)
Cyberkriminelle entwickeln sich zu Unternehmern, tecchannel 15.07.2009 |
(4) Detlef Burhoff, Was man noch alles regeln will ...
(5) BVerfG
NJW 1994, 3219 |
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Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |