Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Juli 2009
18.07.2009 Warum?
16.07.2009 Cheatbots
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Darum! Schummeln verboten!
 

 
Die Werbung mit den ständigen Warum-Fragen hat die Tendenz zum Nervigen.

Artur P. Schmidt stellt in auch lauter Warum-Fragen (1), tendenziös, provokant und witzig.

Hassenswerte Wörter von Thomas Pany in (2).
 

 
Schummel-Bots (Cheatbots) sind in den Spielablauf eingeschleuste Programme, die bestimmten Spielern den Zugriff auf Vergünstigungen erleichtern, Spielabläufe automatisieren oder Spielerhandlungen simulieren. (4)

Ihre Verbreitung hat das LG Hamburg jedenfalls dann als wettbewerbswidrig angesehen, wenn sie die Erwerbschancen eines Free-to-play-Anbieters beeinträchtigen (5). Dabei handelt es sich um kostenlose Online-Spiele, deren Anbieter mit Zusatzleistungen ihr Geld verdienen. Zum Beispiel mit dem Verkauf virtueller Zahlungseinheiten, mit denen die Spieler in Premium-Items investieren können. Dabei handelt es sich um spielinterne Zusatzfunktionen, die entweder die Aktionsmöglichkeiten ihres Käufers erweitern, die Wirksamkeit von Spieleraktionen verbessern oder Bequemlichkeit verschaffen, indem sie mühevolle oder reizlose Einzelhandlungen ersetzen. Auch rein optische Aufwertungen wie individuell auszuwählende Gewänder für eine Spielfigur fallen oft darunter.

Habe ich es nicht gesagt? (6)
 

Eine lustige Karikatur zur aktuellen Vodafone-Werbung.
 
19.07.2009: Twister lotet den Cybercrime Defense Act - CDA - aus (3).
 
zurück zum Verweis Anmerkungen
 


(1) Artur P. Schmidt, Kapitalismus-Recycling, Telepolis 16.07.2009

(2) Thomas Pany, "Schatz, dein Wording ist nicht okay", Telepolis 17.07.2009

(3) Twister, Ein Buchstabe zuviel, Telepolis 31.06.2009
 


(4) Schummel-Bots bei Online-Spielen können als Wettbewerbsverstoß gelten, Heise online 16.07.2009

(5) LG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2009 (mit anonymisiertem Aktenzeichen, was unsinnig ist und die Quelle nahezu wertlos macht)

(6) Kommerzialisierung digitaler Welten
 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018