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Juli 2009 |
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Darum! | Schummeln verboten! |
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Artur P. Schmidt stellt in auch lauter Warum-Fragen (1), tendenziös, provokant und witzig.
Hassenswerte Wörter von Thomas Pany in
(2). |
Ihre Verbreitung hat das LG Hamburg jedenfalls dann als wettbewerbswidrig angesehen, wenn sie die Erwerbschancen eines Free-to-play-Anbieters beeinträchtigen (5). Dabei handelt es sich um kostenlose Online-Spiele, deren Anbieter mit Zusatzleistungen ihr Geld verdienen. Zum Beispiel mit dem Verkauf virtueller Zahlungseinheiten, mit denen die Spieler in Premium-Items investieren können. Dabei handelt es sich um spielinterne Zusatzfunktionen, die entweder die Aktionsmöglichkeiten ihres Käufers erweitern, die Wirksamkeit von Spieleraktionen verbessern oder Bequemlichkeit verschaffen, indem sie mühevolle oder reizlose Einzelhandlungen ersetzen. Auch rein optische Aufwertungen wie individuell auszuwählende Gewänder für eine Spielfigur fallen oft darunter. Habe ich es nicht gesagt?
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Eine
lustige Karikatur zur aktuellen
Vodafone-Werbung. 19.07.2009: Twister lotet den Cybercrime Defense Act - CDA - aus (3). |
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Anmerkungen | |||
(2) Thomas Pany, "Schatz, dein Wording ist nicht okay", Telepolis 17.07.2009
(3)
Twister, Ein Buchstabe zuviel, Telepolis 31.06.2009 |
(5) LG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2009 (mit anonymisiertem Aktenzeichen, was unsinnig ist und die Quelle nahezu wertlos macht) |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |