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BGH in neuer Gestalt | Disclaimer in E-Mails |
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Über Geschmack lässt sich bekanntlich. Ich finde die neue Gestalt ansprechender und unpraktischer. Die Suchfunktion auf der Start- und ihren Unterseiten führt zu unbedeutenden Treffern und vor allem die Suche nach Aktenzeichen bleibt erfolglos. Wer sich mit der Rechtsprechung des obersten Gerichts
auseinandersetzen will, muss die
Das gilt auch für die Textpassage zur Rn. 17, die die viel
beschworene vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und
Verfassungsschutz beleuchtet. Danach verfügt das Bundesamt für
Verfassungsschutz
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Sie richten sich bevorzugt an - ups - unberechtigte Empfänger, erheben sich selber zu vertraulichen Nachrichten und geben Handlungsanweisungen der Art, dass die Nachricht nicht gelesen, schon überhaupt nicht veröffentlicht werden dürfe, gelöscht werden und der Absender benachrichtigt werden müsse. Viel Wind um eine aufgedrängte Nachricht und rechtlich ohne jede Bedeutung, außer zwischen Geschäftspartnern im geschäftlichen Verkehr. Teil 2 soll am 27.12.2009 erscheinen und Stilblüten zum Gegenstand
haben. |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |