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Im
mehrfachen Sinne geschickt ging der Betrüger vor, der unlängst im
Internet gefundene Adressen mit Abmahnungen bedachte und sich dabei als
kanzlei-knil.de und Anwalt ausgab
(1).
Er behauptete, die Angeschriebenen hätten in Peer-to-Peer-Netzen
pornographischen und vor allem kinderpornographisches Filmmaterial
veröffentlicht, deren schutzrechtliche Verwertung seiner Mandantschaft
zustehe.
Die peinliche Angelegenheit könne man leicht aus der Welt schaffen,
wenn man ihm 100 € per Paysafecard überweise.
Die Domain
des Absenders ist für einen Polen registriert. Die Rechtsanwaltskanzlei
gibt es hingegen nicht.
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Der
Bezahlweg ist jedoch sehr geschickt gewählt. Guthaben bei der in London
ansässigen Prepaid Services Company Ltd. kann man in
weltweit in 280.000 Verkaufsstellen
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kaufen. Dazu dienen besonders Tankstellen- und zwei Einzelhandelsketten.
Die Einlösung erfolgt einfach durch die Übermittlung einer PIN per
E-Mail, SMS oder Telefon an den Empfänger, der irgendwo im Ausland
sitzen kann. Die Zahlungswege sind dabei nicht nachvollziehbar. Nicht
umsonst sitzt die Gesellschaft in London, so dass auch im Wege der
Rechtshilfe keine Auskünfte erreicht werden können.
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Mit dem
Stand Februar 2010 ist die jüngste Ausgabe von
Thomas Hoeren, Internetrecht, Uni Münster 01.03.201
erschienen
(3).
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Am
03.03.2010 wurden in Spanien 3 Betreiber eines Botnetzes mit 13
Millionen Zombies verhaftet
(4).
Sie sollen nicht nicht nur den üblichen Schindluder mit dem
Botnetz angestellt, sondern vor allem auch Zugangsdaten ausgespäht
und missbraucht haben.
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