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März 2011 |
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kommerzielle Spionagemalware | überwiegend wegen Urheberrechte |
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11-03-06 Mit dem Programmpaket soll die Überwachung von E-Mail (SMTP/POP3, Webmailer) und Skype über Spionageprogramme möglich sein. Auch das Abhören und beobachten von Räumen biete die Software, wenn die mit FinSpy infizierten Rechner Kameras und Mikrofone besitzen.
Das ist
alles nicht neu und wird seit Jahren von der kriminellen Szene
vorgespielt. In staatliche Hände gegeben stellt sich nicht die Frage
nach dem "Ob", sondern nach dem "Wofür" und "Gegen-Wen", also nach der
rechtsstaatlich sauberen Zielbestimmung und Abwägung. Aber
wahrscheinlich rede ich einmal wieder wirr. |
11-03-07 Die Zahlen (3) belegen vor allem strafkatalogunabhängige Bestandsdatenauskünfte der DTAG (4), die nicht mehr ganz frisch sind, weil sie wohl aus 2009 stammen. Danach betrafen die Auskünfte dieses Zugangsproviders in 2,4 Millionen Fällen Urheberrechtsverletzungen und 21.000-mal Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Der Geschäftsbericht der DTAG für 2010 gibt dazu keine Auskunft (5). Die Zahlen sollen von datenspeicherung.de stammen. Diese Quelle ist etwas dubios, weil sie die behauptete Information nicht bietet. Die Domain wird gerade zum Verkauf angeboten. Gleichwohl könnten die Zahlen wegen ihrer Größenordnung stimmen, weil sie auch mir im Vertrauen schon vor einem Jahr genannt worden sind (6). Man hätte sich also schon damals aufregen können, wenn man den Cyberfahnder schon seinerzeit wahrgenommen hätte. Über die kleinen Verhauerchen kann man wohl hinwegsehen. Seit einem Jahr gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr und die Zahlen betreffen wahrscheinlich sowohl die mittelbaren wie auch die unmittelbaren Verkehrsdatenauskünfte aus dem Jahr 2009. Aussagekräftige Zahlen gibt es nur für irreguläre Zeiträume (7).
Die Zahlen
über die Auskünfte zu gewerblichen Anfragen können - legaler Weise - nur
mittelbare Verkehrsdatenauskünften betreffen. Illegale dürften kaum in
einer veröffentlichten Statistik erscheinen. Keine Aussage geben die
Zahlen über den Anlass zur Abfrage. Das bedeutet: Die Abmahner haben
sich längst gut aufgestellt und betreiben ihr Geschäft nach dem Vorbild
der Wegelagerei. Sie lauern auf ihre "böswilligen Opfer" und können ihre
Abfragen unverzüglich starten, solange die Provider unabhängig von
Speicherpflichten die Verkehrsdaten speichern dürfen und müssen. Das
Nachsehen haben die Privatmenschen. |
Anmerkungen | ||
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(3) Grafik Netzterror (4) Bestandsdatenauskünfte und Rechtsschutzverweigerung, 06.03.2011 (5) DTAG, Das Geschäftsjahr 2010/a>, 01.03.2011 (6) Zugangserschwerung, 28.03.2010 (7) Auskunft der Bundesregierung über Verkehrsdaten, 15.05.2010
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |