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11-03-06
Die
Meldungen über kommerzielle Spionageprogramme und ihre Anbieter nehmen
zu
(1).
Ob man sich als deutsches Unternehmen an Diktaturen verkaufen muss, ist
die eine Frage. Anders gewendet: Wenn man hier nicht genug verdient,
dann muss man eben sehen, wo man bleibt.
Mit dem Programmpaket soll die Überwachung von E-Mail (SMTP/POP3,
Webmailer) und Skype über Spionageprogramme möglich sein. Auch das
Abhören und beobachten von Räumen biete die Software, wenn die mit
FinSpy infizierten Rechner Kameras und Mikrofone besitzen.
Das ist
alles nicht neu und wird seit Jahren von der kriminellen Szene
vorgespielt. In staatliche Hände gegeben stellt sich nicht die Frage
nach dem "Ob", sondern nach dem "Wofür" und "Gegen-Wen", also nach der
rechtsstaatlich sauberen Zielbestimmung und Abwägung. Aber
wahrscheinlich rede ich einmal wieder wirr.
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11-03-07
Die empörten Netzbürger vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst (
aktion-freiheitstattangst.org) wittern und deklarieren Missbrauch,
weil die Vorratsdaten gar nicht zur
Terrorabwehr und bei Gefahr von Leib und Leben eingesetzt werden,
sondern, jedenfalls in Deutschland, ganz überwiegend zur gewerblichen
Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen
(2).
Die Zahlen
(3)
belegen vor allem strafkatalogunabhängige Bestandsdatenauskünfte der DTAG
(4), die nicht mehr ganz frisch
sind, weil sie wohl aus 2009 stammen. Danach betrafen die Auskünfte dieses
Zugangsproviders in 2,4 Millionen Fällen Urheberrechtsverletzungen und
21.000-mal Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Der Geschäftsbericht
der DTAG für 2010 gibt dazu keine Auskunft
(5).
Die Zahlen sollen von
datenspeicherung.de stammen. Diese Quelle ist etwas dubios, weil sie
die behauptete Information nicht bietet. Die Domain wird gerade zum
Verkauf angeboten.
Gleichwohl könnten die Zahlen wegen ihrer Größenordnung stimmen, weil
sie auch mir im Vertrauen schon vor einem Jahr genannt worden sind
(6).
Man hätte sich also schon damals aufregen können, wenn man den
Cyberfahnder schon seinerzeit wahrgenommen hätte.
Über die
kleinen Verhauerchen kann man wohl hinwegsehen. Seit einem Jahr gibt es
in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr und die Zahlen
betreffen wahrscheinlich sowohl die mittelbaren wie auch die
unmittelbaren Verkehrsdatenauskünfte aus dem Jahr 2009. Aussagekräftige
Zahlen gibt es nur für irreguläre Zeiträume
(7).
Die Zahlen
über die Auskünfte zu gewerblichen Anfragen können - legaler Weise - nur
mittelbare Verkehrsdatenauskünften betreffen. Illegale dürften kaum in
einer veröffentlichten Statistik erscheinen. Keine Aussage geben die
Zahlen über den Anlass zur Abfrage. Das bedeutet: Die Abmahner haben
sich längst gut aufgestellt und betreiben ihr Geschäft nach dem Vorbild
der Wegelagerei. Sie lauern auf ihre "böswilligen Opfer" und können ihre
Abfragen unverzüglich starten, solange die Provider unabhängig von
Speicherpflichten die Verkehrsdaten speichern dürfen und müssen. Das
Nachsehen haben die Privatmenschen.
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