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März 2011
07.03.2011 Spionagemalware
08.03.2011 Bestandsdatenabfragen
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift kommerzielle Spionagemalware überwiegend wegen Urheberrechte

 

11-03-06 
Die Meldungen über kommerzielle Spionageprogramme und ihre Anbieter nehmen zu (1). Ob man sich als deutsches Unternehmen an Diktaturen verkaufen muss, ist die eine Frage. Anders gewendet: Wenn man hier nicht genug verdient, dann muss man eben sehen, wo man bleibt.

Mit dem Programmpaket soll die Überwachung von E-Mail (SMTP/POP3, Webmailer) und Skype über Spionageprogramme möglich sein. Auch das Abhören und beobachten von Räumen biete die Software, wenn die mit FinSpy infizierten Rechner Kameras und Mikrofone besitzen.

Das ist alles nicht neu und wird seit Jahren von der kriminellen Szene vorgespielt. In staatliche Hände gegeben stellt sich nicht die Frage nach dem "Ob", sondern nach dem "Wofür" und "Gegen-Wen", also nach der rechtsstaatlich sauberen Zielbestimmung und Abwägung. Aber wahrscheinlich rede ich einmal wieder wirr.
 
 

11-03-07 
böse böse böse Die empörten Netzbürger vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst ( aktion-freiheitstattangst.org) wittern und deklarieren Missbrauch, weil die Vorratsdaten gar nicht zur Terrorabwehr und bei Gefahr von Leib und Leben eingesetzt werden, sondern, jedenfalls in Deutschland, ganz überwiegend zur gewerblichen Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen (2).

böse böse böse Die Zahlen (3) belegen vor allem strafkatalogunabhängige Bestandsdatenauskünfte der DTAG (4), die nicht mehr ganz frisch sind, weil sie wohl aus 2009 stammen. Danach betrafen die Auskünfte dieses Zugangsproviders in 2,4 Millionen Fällen Urheberrechtsverletzungen und 21.000-mal Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Der Geschäftsbericht der DTAG für 2010 gibt dazu keine Auskunft (5).

Die Zahlen sollen von datenspeicherung.de stammen. Diese Quelle ist etwas dubios, weil sie die behauptete Information nicht bietet. Die Domain wird gerade zum Verkauf angeboten.

Gleichwohl könnten die Zahlen wegen ihrer Größenordnung stimmen, weil sie auch mir im Vertrauen schon vor einem Jahr genannt worden sind (6). Man hätte sich also schon damals aufregen können, wenn man den Cyberfahnder schon seinerzeit wahrgenommen hätte.

Über die kleinen Verhauerchen kann man wohl hinwegsehen. Seit einem Jahr gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr und die Zahlen betreffen wahrscheinlich sowohl die mittelbaren wie auch die unmittelbaren Verkehrsdatenauskünfte aus dem Jahr 2009. Aussagekräftige Zahlen gibt es nur für irreguläre Zeiträume (7).

Die Zahlen über die Auskünfte zu gewerblichen Anfragen können - legaler Weise - nur mittelbare Verkehrsdatenauskünften betreffen. Illegale dürften kaum in einer veröffentlichten Statistik erscheinen. Keine Aussage geben die Zahlen über den Anlass zur Abfrage. Das bedeutet: Die Abmahner haben sich längst gut aufgestellt und betreiben ihr Geschäft nach dem Vorbild der Wegelagerei. Sie lauern auf ihre "böswilligen Opfer" und können ihre Abfragen unverzüglich starten, solange die Provider unabhängig von Speicherpflichten die Verkehrsdaten speichern dürfen und müssen. Das Nachsehen haben die Privatmenschen.
  

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(1) Detlef Borchers, Deutsche Überwachungssoftware für ägyptische Staatssicherheit? Heise online 07.03.2011
 
 

 
(2) Daten aus der Vorratsdatenspeicherung werden in der EU für fremde Zwecke missbraucht, Freiheit statt Angst 07.03.2011

(3) Grafik Netzterror

(4) Bestandsdatenauskünfte und Rechtsschutzverweigerung, 06.03.2011

(5) DTAG, Das Geschäftsjahr 2010/a>, 01.03.2011

(6) Zugangserschwerung, 28.03.2010

(7) Auskunft der Bundesregierung über Verkehrsdaten, 15.05.2010

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018