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März 2011 |
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glaubhafte Gerüchte | Sofortüberweisung |
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11-03-08 Danach wird den Äußerungen aus den Internetdiensten nur zurückhaltend geglaubt. Aufgrund der persönlichen Identität von Inhalten aus sozialen Internetdiensten wird ihnen offenbar ein größeres Vertrauen entgegen gebracht (Glaubwürdigkeit der Quelle). Dabei waren acht der zehn "Gerüchte", mit denen die Studie gearbeitet hat, schlicht falsch. Die Warnungen der Sicherheitsunternehmen, dass künftig zunehmend die sozialen Netze Angriffen der Cybercrime ausgesetzt sein werden, bekommen damit weitere Nahrung. Wer sich in einer Kuschelumgebung wähnt, ist auch eher bereit, thesen wir 'mal, dubiose Webseiten oder E-Mail-Anhänge zu öffnen, und anfällig gegen HBGarys Propaganda-Bots.
Dass die
Nachrichtendienste richtig schlecht abgeschnitten haben, überrascht und
betrübt. Ihnen sollte das professionelle Nachrichtenhandwerk geläufig
und den Konsumenten auch wertvoll sein. |
11-03-09 Die Idee ist nicht neu und wird mit den Anderkonten bei Rechtsanwälten und Notares seit Ewigkeiten praktiziert. Nur, wer garantiert für die korrekte Abwicklung? Die Notare unterliegen einer regelmäßigen Prüfung und die Rechtsanwälte jedenfalls einem Warnsystem ihrer Körperschaft, der Rechtsanwaltskammer. Beim Bezahlverkehr im Internet sieht das etwas anders aus. Wenn schon ein lauterer Man-in-the-Middle handelt, dann kann man neben ihn auch einen unlauteren installieren - und damit kippt das ganze System.
Das sieht
das Bundeskartellamt (nicht oder) anders und bemängelt die
Geschäftsbedingungen der Banken, die die Sofortüberweisungen unter
Preisgabe der Sicherungsmechanismen PIN und TAN untersagen
(2).
Dafür fehlt wiederum mir das Verständnis. |
Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |