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Februar 2012 |
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18.02.2012
Die
folgenden Kurzmeldungen beschäftigen sich im wesentlichen mit den
Auseinandersetzungen mit dem Urheberrecht und ich erspare mir die üblichen
Kommentare. Dann geht es um Abmahntricks,
demütige Trickbetrüger und die plötzliche
Legalisierung einer illegalen Schusswaffe. |
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Operation Global Blackout Anonymous will Internet am 31. März abschalten, PC Welt 16.02.2012
Unverständnis über die Aufregung Acta-Verweigerer erzürnen EU-Kommission, golem.de 16.02.2012
keine Copyright-Filter in sozialen Netzen EuGH: Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar, Heise online 16.02.2012 zitiert auch die Quelle, vor der ich nur warnen kann: Den Wortbrei vom EuGH können nur wenige verstehen.
RSA-Schlüssel in Frage gestellt
RSA-Schlüssel nicht so zufällig wie wünschenswert, Heise online
16.02.2012 |
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Verurteilung wegen Abmahntricks | ||
18.02.2012
liefert eine
knappe Zusammenfassung, die ohne Sinnverlust nicht mehr weiter gekürzt
werden kann:
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis
August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien
beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten
erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst
zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die
Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung
auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000
Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in
einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert. Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat, Heise online 17.02.2012 "Rechtsanwalt Bernhard S." geriet zuletzt 2007 wegen einer Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit FTPWelt in die Schlagzeilen und war bis 2005 Partner des 2010 verstorbenen Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth. Der Rechtsanwalt befürchtet jetzt, seine Zulassung zu verlieren. Dazu hätte er aber wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt werden müssen ( § 14 BRAO).
Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber, Heise online 21.02.2007
Die
ausgeurteilten Strafen liegen deutlich unter den Anträgen, die die
Staatsanwaltschaft gestellt hat. Das lässt eine abschließende
Entscheidung des des BGH erwarten. |
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demütige Trickbetrüger | ||
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18.02.2012 Annette Rose, Ohne Skrupel: Diebe tricksen 103-Jährige aus, Neue Presse 18.02.2012 Als strafmildernd hat das Gericht die Geständnisse bewertet. Die erfolgten nach dem üblichen Muster: Die Angeklagten räumten über ihre Verteidiger Marcin Raminski und Timo Rahn fünf von sieben angeklagten Taten ein. Die Männer hätten in Rumänien Familie, fünf und sechs Kinder, so die Anwälte. Sie hätten in Deutschland einen Job finden wollen, was mangels Fähigkeiten und Sprachkenntnissen gescheitert sei. Die Angeklagten entschuldigten sich mit demütigen Gesten. Folgt man dieser Beschreibung, so kann an den Fähigkeiten der Täter beim Trickdiebstahl kein Zweifel bestehen und demütige Gesten kennt man schon zur Genüge. Das könnte aber auch die Reue darüber sein, erwischt worden zu sein. Selbst einer der Verteidiger äußerte in Bezug auf die Mittellosigkeit seines Mandanten: "Die Gefahr neuer Straftaten ist groß". Langsam müsste sich auch in Rumänien herumgesprochen haben, dass man in Deutschland nicht so ohne weiteres legale Jobs bekommt und sich deshalb doch nur mit dem Stehlen, Betrügen oder Skimmen knapp über Wasser halten kann. Sozusagen mit lebenserhaltender Notwehr.
Für wie dumm halten die eigentlich die hiesige Justiz? |
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Legalisierung einer Schusswaffe durch Nutzung | ||
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18.02.2012 Diesen Strafspruch hat der BGH ebenfalls aufgehoben und den Angeklagten insgesamt freigesprochen. BGH, Beschluss vom 27.12.2011 - 2 StR 380/11 Die Begründung ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen: Durch den Einsatz der Schusswaffe ist eine Zäsur (Einschnitt) eingetreten, so dass waffenrechtlich zwei Straftaten zu betrachten sind. Wenn keine Notwehrsituation bestanden hätte, dann hätte sich der Täter am Ende wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe strafbar gemacht. Dadurch, dass das Schießen durch Notwehr gerechtfertigt war, ist auch der verbotene Umgang mit der Schusswaffe gerechtfertigt und der Täter jedenfalls wegen der prozessualen Tat im Zusammenhang mit dem Schusswaffeneinsatz freizusprechen. Das erkennende Gericht durfte nicht einfach auf das verbleibende Waffendelikt umschwenken und deshalb verurteilen, weil es nicht mit angeklagt war. Insoweit hätte die Staatsanwaltschaft ebenfalls anklagen müssen, um eine Verurteilung zu erreichen. Neu ist danach tatsächlich die Zäsurwirkung. In der Praxis wird bislang davon ausgegangen, dass zwischen dem - jeweils für sich unerlaubten - Erwerb, Besitz und Führen einer halbautomatischen Schusswaffe eine deliktische Einheit besteht, die aufgrund des verbindenden Besitzes bis zum finalen Schuss reichen würde. Eine solche Tateinheit kann jetzt nur noch bis zu dem Punkt angenommen werden, bis sich der Täter zum Schießen entscheidet. Dann tritt eine Zäsur ein und damit eine neue prozessuale Tat, sagt der BGH. Die Argumentation klingt logisch und hat nur einen Haken: Warum tritt die Zäsur eigentlich ein? Der BGH bezieht sich auf eine ältere Entscheidung, die tendenziell dasselbe aussagt, aber eben auch: Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends). BGH, Beschluss vom 18.02.1999 - 5 StR 45/99, Leitsatz 2 bei hrr-strafrecht.de.
Damit setzt sich die jüngste Entscheidung nicht auseinander, was
Widerspruch erwarten lässt. |
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© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |