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Februar 2012
18.02.2012 Ticker
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18.02.2012 
 Auf der Übersichtsseite der Wikipedia zum Namen "Wulff" stand am 17.02.2012 eine Stunde nach seiner Rücktrittserklärung: Christian Wulff ... deutscher Politiker ... und ehemaliger Bundespräsident. Heute ist die Kurzbeschreibung etwas modifiziert. Die schnellen Anpassungen zeigen die Leistungsfähigkeit der Wikipedia-Gemeinde bei der Reaktion auf aktuelle Ereignisse.

Die folgenden Kurzmeldungen beschäftigen sich im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen mit dem Urheberrecht und ich erspare mir die üblichen Kommentare. Dann geht es um Abmahntricks, demütige Trickbetrüger und die plötzliche Legalisierung einer illegalen Schusswaffe.
 

 
Operation Global Blackout
Unverständnis über die Aufregung
keine Copyright-Filter in sozialen Netzen
RSA-Schlüssel in Frage gestellt
 
Verurteilung wegen Abmahntricks
demütige Trickbetrüger
Legalisierung einer Schusswaffe durch Nutzung
 

Operation Global Blackout
18.02.2012 
 Am 31.03.2012 will Anonymous alle 13 Root-DNS-Server angreifen und damit aus Protest gegen die geplanten Verschärfungen des Urheberrechts in den USA (SOPA) das Internet lahmlegen. Der Angriff würde die Navigation im Internet stark behindern, weil die beschreibenden Namen des Domain Name Systems - DNS - nicht mehr zu nummerische IP-Adressen aufgelöst werden könnten. Frühere Versuche dieser Art waren nicht richtig erfolgreich.

Anonymous will Internet am 31. März abschalten, PC Welt 16.02.2012


Unverständnis über die Aufregung
18.02.2012 
 ... zeigt auch die EU-Kommission. Sie richtet sich hier zwar nicht gegen die Gesetzgebung in den USA, aber gegen ACTA, ein internationales Abkommen zur Stärkung des Urheberrechts. Die Unterzeichnerstaaten geraten innenpolitisch immer stärker unter öffentlichen Druck und wissen nicht so recht, wie sie ihre Zustimmung dem Wahlvolk gegenüber legitimieren sollen. Immer häufiger wird die EU-Kommission um Hilfe gebeten und das nevt sie irgendwie laut eines Geheimprotokolls:

Acta-Verweigerer erzürnen EU-Kommission, golem.de 16.02.2012


keine Copyright-Filter in sozialen Netzen
18.02.2012 
 Das Urheberrecht beschäftigt auch den EuGH. Er hat entschieden, dass die Betreiber Sozialer Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden könnten, Filtersysteme gegen Urheberrechtsverletzungen einzurichten.

EuGH: Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar, Heise online 16.02.2012

zitiert auch die Quelle, vor der ich nur warnen kann: Den Wortbrei vom EuGH können nur wenige verstehen.


RSA-Schlüssel in Frage gestellt
18.02.2012 
 Bislang galt die Verschlüsselung mit RSA als sicher. Ein internationales Forscherteam hat jetzt aber modulare Wiederholungen festgestellt, die die Entschlüsselung etlicher Daten möglich machten:

RSA-Schlüssel nicht so zufällig wie wünschenswert, Heise online 16.02.2012
 

zurück zum Verweis Verurteilung wegen Abmahntricks
 

18.02.2012 
 Das LG Osnabrück hat am 17.02.2012 einen bekannten Abofallen-Betreiber und drei weitere Angeklagte wegen gewerbsmäßigem Betrug zu mäßigen Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckungen zur Bewährung ausgesetzt wurden.

liefert eine knappe Zusammenfassung, die ohne Sinnverlust nicht mehr weiter gekürzt werden kann: Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

Rechtsanwalt Bernhard S. hat dabei mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt wurden. Der Angeklagte Michael Burat hat außerdem der Staatsanwaltschaft zufolge einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat, Heise online 17.02.2012

"Rechtsanwalt Bernhard S." geriet zuletzt 2007 wegen einer Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit FTPWelt in die Schlagzeilen und war bis 2005 Partner des 2010 verstorbenen Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth. Der Rechtsanwalt befürchtet jetzt, seine Zulassung zu verlieren. Dazu hätte er aber wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt werden müssen ( § 14 BRAO).

Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber, Heise online 21.02.2007
Bernhard Syndikus
Günter Freiherr von Gravenreuth
Strafhürden, 26.12.2011

Die ausgeurteilten Strafen liegen deutlich unter den Anträgen, die die Staatsanwaltschaft gestellt hat. Das lässt eine abschließende Entscheidung des des BGH erwarten.
 

zurück zum Verweis demütige Trickbetrüger

 

18.02.2012 
 Annette Rose berichtet über ein Strafverfahren beim Amtsgericht Hannover: Dumitri M. (41) und Joan T. (37) sprachen vorwiegend Frauen an und nutzten ihre Hilfsbereitschaft immer nach derselben Masche aus: Sie fragten nach dem Weg zum Bahnhof, breiteten einen Stadtplan über dem Rollator aus - und stahlen dann die Taschen, die darunter lagen. Sechs solcher Fälle konnte das Amtsgericht den Angeklagten nachweisen.

Annette Rose, Ohne Skrupel: Diebe tricksen 103-Jährige aus, Neue Presse 18.02.2012

Als strafmildernd hat das Gericht die Geständnisse bewertet. Die erfolgten nach dem üblichen Muster: Die Angeklagten räumten über ihre Verteidiger Marcin Raminski und Timo Rahn fünf von sieben angeklagten Taten ein. Die Männer hätten in Rumänien Familie, fünf und sechs Kinder, so die Anwälte. Sie hätten in Deutschland einen Job finden wollen, was mangels Fähigkeiten und Sprachkenntnissen gescheitert sei. Die Angeklagten entschuldigten sich mit demütigen Gesten.

Folgt man dieser Beschreibung, so kann an den Fähigkeiten der Täter beim Trickdiebstahl kein Zweifel bestehen und demütige Gesten kennt man schon zur Genüge. Das könnte aber auch die Reue darüber sein, erwischt worden zu sein. Selbst einer der Verteidiger äußerte in Bezug auf die Mittellosigkeit seines Mandanten: "Die Gefahr neuer Straftaten ist groß".

Langsam müsste sich auch in Rumänien herumgesprochen haben, dass man in Deutschland nicht so ohne weiteres legale Jobs bekommt und sich deshalb doch nur mit dem Stehlen, Betrügen oder Skimmen knapp über Wasser halten kann. Sozusagen mit lebenserhaltender Notwehr.

Für wie dumm halten die eigentlich die hiesige Justiz?
 

zurück zum Verweis Legalisierung einer Schusswaffe durch Nutzung

 

18.02.2012 
 Wie aus einer illegalen Schusswaffe jedenfalls am Ende eine legale wird, zeigt der BGH in einem Beschluss vom 27.12.2011: Der Angeklagte hat das Opfer mit einer halbautomatischen Schusswaffe fast erschossen. Das angefochtene Urteil sah aber eine Notwehrsituation und deshalb von einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags ab. Es verurteilte den Angeklagten jedoch wegen eines vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten.

Diesen Strafspruch hat der BGH ebenfalls aufgehoben und den Angeklagten insgesamt freigesprochen.

BGH, Beschluss vom 27.12.2011 - 2 StR 380/11

 Die Begründung ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen: Durch den Einsatz der Schusswaffe ist eine Zäsur (Einschnitt) eingetreten, so dass waffenrechtlich zwei Straftaten zu betrachten sind. Wenn keine Notwehrsituation bestanden hätte, dann hätte sich der Täter am Ende wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe strafbar gemacht. Dadurch, dass das Schießen durch Notwehr gerechtfertigt war, ist auch der verbotene Umgang mit der Schusswaffe gerechtfertigt und der Täter jedenfalls wegen der prozessualen Tat im Zusammenhang mit dem Schusswaffeneinsatz freizusprechen.

 Das erkennende Gericht durfte nicht einfach auf das verbleibende Waffendelikt umschwenken und deshalb verurteilen, weil es nicht mit angeklagt war. Insoweit hätte die Staatsanwaltschaft ebenfalls anklagen müssen, um eine Verurteilung zu erreichen.

 Neu ist danach tatsächlich die Zäsurwirkung. In der Praxis wird bislang davon ausgegangen, dass zwischen dem - jeweils für sich unerlaubten - Erwerb, Besitz und Führen einer halbautomatischen Schusswaffe eine deliktische Einheit besteht, die aufgrund des verbindenden Besitzes bis zum finalen Schuss reichen würde. Eine solche Tateinheit kann jetzt nur noch bis zu dem Punkt angenommen werden, bis sich der Täter zum Schießen entscheidet. Dann tritt eine Zäsur ein und damit eine neue prozessuale Tat, sagt der BGH.

Die Argumentation klingt logisch und hat nur einen Haken: Warum tritt die Zäsur eigentlich ein? Der BGH bezieht sich auf eine ältere Entscheidung, die tendenziell dasselbe aussagt, aber eben auch: Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends).

BGH, Beschluss vom 18.02.1999 - 5 StR 45/99, Leitsatz 2 bei hrr-strafrecht.de.

Damit setzt sich die jüngste Entscheidung nicht auseinander, was Widerspruch erwarten lässt.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018