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Skimming
13.04.2009 Skimming
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Zahlungskarten mit Garantiefunktion

 
(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten,
 
1. die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und
2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. ( § 152b Abs. 4 StGB)

Die Codierung im Sinne von Nr. 2. ergibt sich sich allein schon aus der Verwendung einer PIN, die mit den Kartendaten im Übrigen abgeglichen werden muss.
 

 
Typische Kreditkarten sind solche, für die der Kartenaussteller ein selbständiges Konto einrichtet, auf das die Ausgaben des Karteninhabers gebucht und periodisch gegen ein anderes laufendes Konto verrechnet werden. Dazu übernimmt der Kartenaussteller die Zahlungsgarantie gegenüber Forderungsinhaber und das Risiko für die Bonität des Karteninhabers. Zwei der bekanntesten Kreditkartenunternehmen sind Visa (1) und MasterCard (2).

Auch andere Zahlungskarten verfügen über eine Garantiefunktion, wenn sie im Clearingverfahren geprüft und die Clearingstelle eine Zahlung autorisieren kann. Das ist zum Beispiel bei electronic cash (3) und Maestro (4) der Fall.

Die SaarLB hat die verschiedenen Bezahlverfahren sehr anschaulich gegenüber gestellt (5).

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(1) VISA International Service Association

(2) MasterCard

(3) elecronic cash

(4) Maestro

(5) Bargeldlose Bezahlverfahren beim PoS (Point of Sale), SaarLB
 

 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018