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Autorisierung im POS-Verfahren |
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Die prüfende Stelle nennt die schlicht und nichtssagend "Provider" [ siehe links, (1)]. Das kann die Bank sein, die die Zahlungskarte ausgegeben hat. Ein solches direkte Verfahren kommt meist nur zum Zuge, wenn die an der Abrechnung Beteiligten örtlich nahe beieinander angesiedelt oder über Konten bei derselben Bank verfügen. In aller in aller Regel wird aber eine Clearingstelle eingeschaltet (2), die die Forderungen der beteiligten Unternehmen untereinander verrechnet und die Verfügung autorisiert (3), ohne dazu einen direkten Kontozugriff zu nehmen (4). Die Aufgaben der Clearingstellen übernehmen zum Beispiel die
Landesbanken für die regional angeschlossenen Sparkassen. Im
bargeldlosen internationalen Zahlungsverkehr wird das Clearing von den
Garantieunternehmen durchgeführt, zum Beispiel wegen des
Maestro-Zahlungsverkehrs von MasterCard International und ihren
nationalen Niederlassungen. |
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Anmerkungen | |||||||||||||||
(2)
redhat, Verifizieren einer Kreditkarte; (3) SAP, Austausch von Daten mit Clearing-Stellen für die Autorisierung (4) Klaus Manhart, Bezahlen im Internet, tecchannel 04.11.2002 |
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Cyberfahnder | |||||||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |