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Dezember 2008
07.12.2008, 09.12.2008 Vorratsdaten
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Über die Sondererhebung zur Vorratsdatenerhebung hat der Cyberfahnder berichtet und auch darüber, dass das Moratorium vom BVerfG verlängert worden ist. Jetzt interpretiert die Drei-Punkte-Partei im Bundestag die von der Bundesregierung mitgeteilten Zahlen auf eine ihr eigene Art und fordert das Ende der Vorratsdatenspeicherung (1).

In 627 Fällen sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Bei weiteren 577 Verfahren sei nicht klar, ob Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Nur in 96 Fällen sei der Antrag der Staatsanwaltschaft erfolglos geblieben. Die 934 Zugriffe auf Vorratsdaten decken sich mit vorherigen Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

Einen uferloser Zugriff auf Vorratsdaten dürfte nur eine Minderheit wollen. In (gesicherten) 934 Fällen haben die Staatsanwaltschaften mit gerichtlichen Beschlüssen auf Vorratsdaten im Zusammenhang mit besonders schweren Straftaten zugegriffen und das ist der Drei-Punkte-Partei zu wenig.

Hätten Sie gerne noch mehr besonders schwere Kriminalität? Dann würden Sie ganz sicher von einem Versagen der Politik und der Strafverfolgung sprechen.
 

 
Wollen Sie, dass die besonders schwere Kriminalität nicht verfolgt wird? Seit dem Moratorium des BVerfG dürfen Vorratsdaten nur dann ausgewertet werden, wenn die Täter im Höchstmaß mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe erwarten müssen, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt, im Tatbestandskatalog des § 100a Abs. 2 StPO verzeichnet ist und ein Tatnachweis sonst nicht oder kaum zu führen ist.

Wollen Sie also, dass die besonders schweren Kriminellen, wegen der die 934 Vorratsdatenabfragen erfolgten (rund 35 von mir), nicht belangt werden können? 

Mit einem etwas anderen Blickwinkel ergeben sich folgende Schlüsse:

Es ist erfreulich, dass die Strafverfolgungspraxis nur zurückhaltend Gebrauch von der tief in Grundrechte eingreifenden Vorratsdatenhaltung macht. Das zeigt ihr Augenmaß, das sich auf wirklich schwerwiegende kriminelle Taten konzentriert. Die dokumentierten Vorratsdatenabfragen zeigen, dass die besonders schwere Kriminalität bekämpft wird. Wenn die Erhebung von Vorratsdaten 96 Mal erfolglos blieb, dann zeigt das, dass in den zugrunde liegenden Fällen die Chance zur Strafverfolgung vertan wurde und wahrscheinlich schwere Kriminelle weiter frei rumlaufen können.
 

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09.12.2008: Die zweite Welle der Entrüstung wird auch von Twister präsentiert (2). Sie moniert die Ermittlungstätigkeit als solche und addiert die Zahlen, so dass sie auf 2.138 überhaupt unanständige Fragen der Strafverfolgung binnen drei Monate kommt. Daneben lässt sie eine ausgewiesene und bekannte Insiderin zu Wort kommen (wer ist Frau Piltz?): Wäre es möglich gewesen, die Verfahren auch ohne den Datenzugriff abzuschließen? Wurden sie überhaupt abgeschlossen oder eingestellt? Und um welche Art Verfahren handelte es sich, um welche Straftatbestände? Dies sind die offenen Fragen bei der Vorratsdatenspeicherung.

Solche Fragen kann aber keine Sondererhebung, sondern nur eine langfristige und breit angelegte Studie beantworten. An deren Ergebnisse bin ich und alle anderen Ermittlungspraktiker stark interessiert. Keiner von uns setzt gerne unnötige Arbeitszeit für sinnlose Ermittlungshandlungen ein und schon gar nicht für die tätigkeitsfremde Erhebung der Basisdaten für eine Sondererhebung.
 

 
Ein wenig anmaßend sind die piltzigen Fragen schon. Was ist, wenn in einem Rechtsstaat die zur Strafverfolgung berufene Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, es bestehe keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit und deshalb keine Anlage erhebt? Stellt das die voraus gegangene Befragung von Beschuldigten, die Vernehmung von Zeugen, die Einholung von Auskünften, die Beschlagnahme von Beweismitteln oder gezielte Überwachungsmaßnahmen prinzipiell in Frage? Die Bürgerbewegung möchte ich erleben, die gegen die Strafverfolgung protestiert, weil sie die Verdächtigen nur noch fragt: Waren Sie's? Nein? Oh, schade, dann kann ich auch nichts weiter machen! Das Ganze natürlich nicht ohne dass neben der gebotenen Belehrung auch schon vorher ein Pflichtverteidiger bestellt und ein psychologisches Befindlichkeitsgutachten betreffend dem Verdächtigen eingeholt wurde.
 
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(1) FDP: Vorratsdatenspeicherung nicht begründet, Heise online 03.12.2008
 

 
(2)  Twister, Wenn es genutzt wird, haben wir es nötig, Telepolis 08.12.2008
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018