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November 2009
22.11.2009 Malware
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift dummdreiste Trittbrettfahrer. Wehret den Anfängen!
  oder: Wehret den Anfängern!
 
 
 
  

Kaum, dass sich die Meldungen über die spanische Datenkorrumption überschlagen (1), schon setzen die Nigerianer nach, wer auch immer dahinter stecken mag.

Als Inhaber einer Domain bekommt man alle Nachrichten, für die kein Postfach eingerichtet wurde. Außerdem ist wohl immer das Postfach "webmaster" belegt, an die die Nachricht links ging.

Im beleidigend (2) schlechtem Deutsch werde ich zur Entsperrung meiner Kreditkarte aufgefordert, weil sie sonst "aufgehangen" wird.

Die Absicht ist klar: Ich soll entweder meine Kartendaten offenbaren oder eine Malware installieren - es war mir zu blöde, die Einzelheiten zu recherchieren.

Eine geschätzte Kollegin spricht gerne von dem "Schweineparagraphen", den es nicht gibt. Er dürfte folgenden Wortlaut haben: Wer sich durch seine Äußerungen oder Handlungen, wo auch immer sie stattfinden, als Schwein offenbart, wird nach Maßgabe der in Betracht kommenden Strafgesetze bestraft.

Die abgebildete Crimeware-Spam erfüllt alle diese Voraussetzungen.

Das Problem, das hinter dem Blödsinn steckt, ist, dass diese Täter jede sich bietende Gelegenheit nutzen, und unabhängig davon, wie schlecht sie ihren Angriff ausführen, immer noch ein paar Dumme finden, die darauf hereinfallen.

Eine beliebte juristische Argumentation, die ihnen zugute kommt, lautet in etwa: "Man muss halt aufpassen, wohin man tritt".
 

Ich halte sie für falsch. Das Internet und die Computertechnik sind kennzeichnend für unsere Zeitgeschichte, so dass den bösgläubigen Abzockern von vornherein bedeutet werden muss: Du zockst nicht ab!

In diesem Jahr habe ich mich gegen zwei argumentationslastige Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsansprüche erwehren müssen, die dann nicht weiter verfolgt wurden. Hinzu kamen unterschwellige Drohungen, die mich zum Rückzug meines einzigen Recherche-Artikels veranlasst haben.

Das Betreiben einer Homepage oder eines Blogs sind die aktuelle Basis für die Meinungsfreiheit. Sie sind nachhaltiger, als Kneipengespräche, und deshalb auch einer kritischen Bewertung verstärkt zugänglich. Die unterschwellige Befürchtung jedoch, nach pointierten Bewertungen Schadenersatz- oder Unterlassungsforderungen ausgesetzt zu sein, behindert die Meinungsäußerung im Übermaß.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind gefordert, um die Grundlinien für die Freiheit der Meinung im Internet zu ziehen. Das gilt auch für die Impressumspflicht, an der ich kapituliert bin. Wer mit seiner Anschrift und seiner Telefonnummer im Internet auftritt, um wegen ihres Fehlens nicht kostenpflichtig abgemahnt zu werden, hält dann lieber die Klappe, wenn er Anderen auf die Füße treten möchte.

Thema verfehlt? Nein!
 

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(1) Datenklau in Spanien

(2) Malware lernt Deutsch
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018