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strafprozessuale Eingriffe - 6
26.10.2008  
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift öffentliche Fahndung
 

 
strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen
Untersuchung an der Person, medizinische Untersuchungen
Sicherstellung und Untersuchung von Beweisstücken
Datenerhebung, Datenauswertung
Personenbeweis
verdeckte Ermittlungen

öffentliche Fahndung

Freiheitsentziehung
vorläufige Sicherungsmaßnahmen
Anhang
 

 
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
Kontrollstellen
Öffentlichkeitsfahndung
Anmerkungen

 
Die öffentliche Fahndung gilt besonders den Tatverdächtigen, gelegentlich aber auch Zeugen, wenn sie für die Tataufklärung oder Hauptverhandlung benötigt werden, ihr Aufenthalt jedoch unbekannt ist. Das betrifft besonders Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist. Die Aussagen von Zeugen können durch die Verlesung der Niederschriften über frühere richterliche Vernehmungen ( § 251 Abs. 2 StPO) oder durch polizeiliche Protokolle ersetzt werden, wenn sie nicht erreichbar sind ( § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO).
 

zurück zum Verweis Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
 

 
Die Ausschreibung des Verdächtigen, gegen den ein Haft- oder Unterbringungsbeschluss besteht, ist selbstverständlich und durch keine weiteren Förmlichkeiten beschränkt ( §§ 131, 131c StPO). Grundsätzlich erfolgt die Fahndungsnotierung im polizeilichen INPOL und im Bundeszentralregister, aufgrund einer ausdrücklichen staatsanwaltschaftlichen Anordnung auch im Ausländerzentralregister und im SIS.

Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
§ 131a StPO

... zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen ...

 

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Kontrollstellen
§ 111 StPO

 

(1)
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Öffentlichkeitsfahndung
§ 131b StPO

Abbildungen und Hinweise aus Strafverfahren,
Beschuldigte und Zeugen

 

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(1)

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018