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März 2009
28.03.2009 TKG
28.03.2009 Tatprovokation
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Am 26.03.2009 hat der Bundestag die jüngste Reform des Telekommunikationsgesetzes beschlossen (1). Ihre wesentlichen Neuerungen sind

die Deckelung der Gebühren für den Nummernkreis 0180 auf höchstens 42 Cent pro Minute und 60 Cent je Anruf (2),

Einschränkung für die Ortung von Handy-Nutzern anhand ihrer Geodaten (3), wobei die Nutzung dieses Dienstes von einer ausdrücklichen Zusage des Nutzers abhängig gemacht wird und nach fünf Standortmitteilungen eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen muss, und

die Verbesserung des Zugangs zur Telekommunikation für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer.
 

 
Die Rechtsprechung erkennt die Tatprovokation durch Ermittlungsbeamte dann als zulässig an, wenn sie zur Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität eingesetzt wird und es sich um einen tatgeneigten Täter handelt, der zum Beispiel Rauschgift verkaufen will und in dem Lockspitzel den Käufer findet.

Dieses Ermittlungsinstrument mit Ausnahmecharakter hat der BGH zusätzlich gestärkt, indem er den Händler, der das Kaufgeld sofort an einen Mittäter weitergibt, dem Verfall unterwirft, also einem Eingriff in sein sonstiges Vermögen (4):

Von den Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld unterliegt jedenfalls dann dem Wertersatzverfall gemäß § 73a Satz 1 StGB, wenn es nicht sichergestellt wurde.
 

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(1) Bundestag verabschiedet Gesetz gegen heimliche Handy-Ortung, Heise online 27.03.2009;
Beschlussempfehlung ... des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 24.03.2009 - Drs. 16/12405

(2) Bundestag deckelt Handy-Gebühren für 0180-Nummern, Heise mobil 27.03.2009

(3) mehr Überwachung, Positionsbestimmung in Funknetzen;
Regierung will Verbraucher vor heimlicher Handy-Ortung schützen, heise mobil 29.10.2008
 

 
(4) BGH, Urteil vom 04.02.2009 - 2 StR 504/08
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018