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März 2009 |
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TKG-Reform | Verfall von Kaufgeld |
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die Deckelung der Gebühren für den Nummernkreis 0180 auf höchstens 42 Cent pro Minute und 60 Cent je Anruf (2), Einschränkung für die Ortung von Handy-Nutzern anhand ihrer Geodaten (3), wobei die Nutzung dieses Dienstes von einer ausdrücklichen Zusage des Nutzers abhängig gemacht wird und nach fünf Standortmitteilungen eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen muss, und
die Verbesserung des Zugangs zur Telekommunikation für gehörlose und
hörgeschädigte Endnutzer. |
Dieses Ermittlungsinstrument mit Ausnahmecharakter hat der BGH zusätzlich gestärkt, indem er den Händler, der das Kaufgeld sofort an einen Mittäter weitergibt, dem Verfall unterwirft, also einem Eingriff in sein sonstiges Vermögen (4):
Von den Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes
Kaufgeld unterliegt jedenfalls dann dem Wertersatzverfall gemäß
§ 73a
Satz 1 StGB, wenn es nicht sichergestellt wurde. |
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Anmerkungen | |||
(2) Bundestag deckelt Handy-Gebühren für 0180-Nummern, Heise mobil 27.03.2009
(3)
mehr
Überwachung,
Positionsbestimmung in Funknetzen; |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |