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Januar 2011 |
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Landshut Stalker (1) | Grundsätze im Strafverfahren |
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11-01-39 Das ist jedoch eine Maßnahme, die nicht mehr eine Überwachung der Telekommunikation ist, sondern der Arbeit am PC selber. Das ist eine Form der "echten" Onlinedurchsuchung (neben der Durchsicht der Speichermedien), die zwar vom BKA-Gesetz, nicht aber von der Strafprozessordnung zugelassen ist. Danke,
(4)
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11-01-40
zur
Rolle der Staatsanwaltschaft, Dabei handelt es sich nicht um ein Lehrbuch zum Strafverfahrensrecht, sondern eher um eine Bedienungsanleitung für den Cyberfahnder: Was ist mir wichtig und was setze ich vielfach voraus, ohne es mit einer Gebetsmühle immer wieder zu lamentieren? |
Anmerkungen | ||
(2) LG Landshut, Beschluss vom 20.01.2011 - 4 Qs 346/10 (3) Annex: Anhängsel; im juristischen Sprachgebrauch wie: Notwendiger und enthaltener Zusatz.
(4)
Gericht: Einsatz eines Screenshot-Trojaners war rechtswidrig, Heise
online 31.01.2011 |
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |