strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen
Untersuchung an der Person, medizinische Untersuchungen
Sicherstellung und Untersuchung von Beweisstücken
Datenerhebung, Datenauswertung
Personenbeweis
verdeckte Ermittlungen
öffentliche Fahndung
Freiheitsentziehung
vorläufige Sicherungsmaßnahmen
Anhang
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A, B, D
E, F, G
I, K, L
M, N, O
P, Q, R, S
T, U, V
W, Z |
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Der Überblick über die strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen
fußt auf der aktuellen Gesetzesfassung
(1) und
gibt einen knappen über die einschlägigen Vorschriften und die wesentliche
Rechtsprechung. Seit Januar 2011 werden die Seiten überarbeitet und
aktualisiert.
Einige der wesentlichen Änderungen werden im Zusammenhang mit der
StPO-Reform 2007 erörtert. Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit hat sich besonders geändert,
dass sie auf das Amtsgericht am Sitz der
Staatsanwaltschaft
konzentriert wurde.
Bei der Überarbeitung wurden die Themengruppen beibehalten und nur in
ihrer Reihenfolge leicht geändert.
Das Kürzel GiV
bedeutet Gefahr im Verzug
(2).
Wenn im Text die Rede von der Polizei
ist, sind die Ermittlungspersonen gemeint
(3).
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Die den kurzen Erläuterungen vorangestellten Punkte bedeuten:
links |
Anwendungsbeschränkungen
wegen Art und Schwere der Straftat
wegen des Zwecks der Maßnahme
keine besonderen Beschränkungen |
Mitte |
Anordnungsbeschränkungen
nur Gericht
StA (ggf. bei GiV)
Polizei (ggf. bei GiV) |
rechts |
Verwertungsbeschränkungen
ausschließlich für die Maßnahme
wegen Art und Schwere der Straftat
keine besonderen Beschränkungen
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