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Informationstechnik. Recht. Strafverfolgung |
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18.3.2018 Seit 2012 haben sich einige
Änderungen im Gesetz und in der Rechtsprechung ergeben, auf die ich auch an
dieser Stelle eingehen will. Cybercrime und IuK-Strafrecht
Aufsätze in der KriPoZ
30.3.2018 Die online verfügbare Krimanalpolitische Zeitung -
Vorratsdaten, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung
18.3.2018 2015 hat der Gesetzgeber den Zugriff auf Verkehrsdaten und die
Vorratsdatenspeicherung neu gefasst. Nach Ablauf einer Übergangsfrist
für die technische Umrüstung sollten im Sommer 2017 die neuen Regelungen
im TKG und in den
Binnen weniger Monate hat der Bundestag im Frühjahr 2017 einige
sinnvolle Änderungen im Straf- und besonders im Strafverfahrensrecht
beschlossen. Dazu gehören besonders der Wegfall des Richterprivilegs
wegen der Anordnung von Blutproben im Zusammenhang mit
Straßenverkehrsdelikten (
Erst im Rechtsausschuss des Bundestages wurde eine Formulierungshilfe
der Bundesregierung vom 15.5.2017 behandelt, die im August 2017
ebenfalls in Kraft trat. Seither enthält die Strafprozessordnung
Vorschriften über die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung ( <wird fortgesetzt> |
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Er wendet sich an in erster Linie an Strafverfolger. Für sie ist ein technisches Grundverständnis besonders wichtig, um darauf ihre Ermittlungsmaßnahmen und rechtlichen Einschätzungen abstimmen zu können. Die Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die mit der Cybercrime,
der Informations- und der Kommunikationstechnik in Verbindung stehen,
ist der Schwerpunkt dieser Webseite. |
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Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, |