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zurück zum Verweis Arbeitspapiere im Cyberfahnder

 
Auch wenn man es dem Thema nicht unbedingt ansieht: Viele der wichtigsten Fragen aus dem allgemeinen Teil des StGB werden in dem Arbeitspapier Skimming angesprochen. Es behandelt diese kriminelle Erscheinungsform und die mit ihr verbundenen Rechtsfragen mit besonderer Tief und ist dadurch für mich zu einer immer wieder genutzten Materialsammlung im Berufsalltag geworden.

Auch die beiden anderen wichtigen Arbeitspapiere fassen die Berichterstattung des Cyberfahnders seit 2007 zusammen.

Das Arbeitspapier Cybercrime beschreibt die Grundlagen der Informationstechnik und die wichtigsten kriminellen Erscheinungsformen.

Schließlich geht das Arbeitspapier Netzkommunikation verstärkt auf die Netztechnik und den Cyberwar ein.
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Zusammenfassung: Auseinandersetzungen mit der Cybercrime, 21.11.2010
 

Cybercrime. Die Vorgänger
  Strafverfahren
  strafrechtliche Einzelthemen
Am Ende kommt der Cyberwar
Eine kurze Geschichte der Cybercrime
Wurzeln, Meilensteine und Entwicklungslinien der Telekommunikation, Informationstechnik und Cybercrime.
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Kochheim, Eine kurze Geschichte der Cybercrime, November 2010

Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen, neue Erkenntnisse wurden gewonnen und es bestehen nur noch wenige Lücken. Wie geht es weiter mit dem Cyberfahnder?
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Pagets Cybercrime-Studie liefert weiteres Material und Sprengstoff.
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zurück zum Verweis nach oben Cybercrime. Die Vorgänger
 
Das Arbeitspapier Skimming wird bei Bedarf aktualisiert und hat mehrere Vorgänger, in denen teilweise noch Positionen vertreten werden, die ich inzwischen aufgegeben haben. Die erste Zwischenbilanz erfolgte in der ersten Auflage vom Dezember 2009 ( Kochheim, Skimming, 12/2009).
 
Dem vorausgegangen ist: Kochheim, strafbare Vorbereitung und Versuch beim Skimming (16.05.2009).
 
Jetzt neu:  Kochheim, Skimming, September 2010.
Folienpräsentation zu den rechtlichen und tatsächlichen Problemen bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Skimming.
 
 
In das Arbeitspapier Cybercrime sind eingeflossen:

Kochheim, Phishing (22.01.2007). Das Papier beruht auf dem Beitrag Phishing und ist überholt. Im Cybercrime-Arbeitspapier widmet sich ein neu formuliertes Kapitel dem Identitätsdiebstahl, dem das Phishing angehört.

Kochheim, Social Engineering (17.06.2007)


 

Eine knappe Einleitung bietet Kochheim, IT-Strafrecht. Zusammenfassung (02.11.2007).

Schaubild über die Institutionen und Unternehmen, die die Adressräume im Internet verwalten: Kochheim, Verwaltung von Nummer und Namen im Internet (17.07.2010)

Nicht in die neuen Arbeitspapiere aufgenommen wurde: Kochheim, Grenzüberschreitender Transfer von Vermögenswerten, 15.05.2007 (Update, 11 S., 227 KB), siehe auch grenzüberschreitender Vermögenstransfer.

Es geht dabei um die Themen Geldwäsche und Beutesicherung, die in den letzten Jahren um einige Varianten angereichert wurden ( Geldwäsche in der Underground Economy). Wegen der Grundlagen ist das Arbeitspapier noch immer hilfreich. Es würde jedoch schwer fallen, es auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu müsste es nicht nur überarbeitet, sondern neu konzipiert werden.
 

zurück zum Verweis nach oben Strafverfahren

 
 Die beiden jüngsten Auseinandersetzungen mit strafverfahrensrechtlichen Themen behandeln spezielle Aspekte. Im Mai 2009 entstand Kochheim, Verwertung von verdeckt erlangten Beweisen (17.05.2009). Es handelt sich um eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und neuen Gesetzgebung über die Verwertbarkeit von Beweismitteln im Zusammenhang mit der Schwellengleichheit. Der Text ist noch immer eine hilfreiche Zusammenfassung.

Jüngst hinzu gekommen ist Kochheim, Zum Umgang mit Verkehrsdaten (07.03.2010). Das Positionspapier setzt sich mit den Folgen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung auseinander ( BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256, 263, 586/08) und greift dazu auf die ältere Rechtsprechung des BGH zurück, dessen Schlusswort zur uneinheitlichen Rechtsprechung noch aussteht.
 

 
Grundlegend ist Kochheim, Auskünfte, Aussagen, Beweismittel (02.07.2007). Es handelt sich um eine Einführung in das allgemeine Beweismittelrecht, die auf Auskünfte, Aussagen, Beweismittel beruht, aber noch nicht die Geltung von Beweisen und Erfahrungen über den Aussagewert von Spuren, Beweisen und Bewertungen umfasst.

Noch vor der Entscheidung des BVerfG zur Onlinedurchsuchung ( BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 595/07) habe ich mich mit den rechtlichen und technischen Grundlagen des Themas auseinander gesetzt: Kochheim, Onlinedurchsuchung. Bundestrojaner. Das Cybercrimerecht weist erhebliche Lücken auf (11.03.2007).

Von dokumentarischer Bedeutung ist schließlich: Kochheim, Durchsuchung und Beschlagnahme. Verfahrensrecht des Ermittlungsverfahrens (18.05.2003). Das Arbeitspapier entstand Mitte der neunziger Jahre und wurde seit 2003 nicht mehr aktualisiert.
 

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Materielle Einzelthemen werden in zwei weiteren Arbeitspapieren angesprochen.

Kochheim, Hehlerei und Absatzhilfe (11.11.2009) ist eine Materialsammlung zum Thema, auf die ich immer wieder im Berufsalltag zurück greife.

Hinzu kommt die immer noch aktuelle Auseinandersetzung mit der Strafbarkeit ihrer Veröffentlichung im Internet: Kochheim, Bombenbauanleitungen (08.05.2007).
 

 
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  © Dieter Kochheim, 25.11.2010