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Juli 2008
Telekommunikation, Internet 09.07.2008 keine Anonymität im Internet
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Preisgabe des Privaten
 
technische Einrichtungen
Impressum. Informationspflichten
Anonymisierer
Datenspuren
 

 
Die Nutzung des Internets ist verknüpft mit dem Begriff der Anonymität. Sie war das erklärte Leitbild der Gesetze, die sich 1997 erstmals gezielt der Telekommunikation und dem Internet widmeten (1).

Ernsthaft kann davon keine Rede sein.

Aufgrund internationaler Standards und jedenfalls dem deutschen Recht sind die Betreiber der Infrastrukturtechnik und die geschäftsmäßig handelnden Dienstleister und Informationshändler ziemlich genau identifizierbar und rechtlich angreifbar. Alle an die Öffentlichkeit gerichteten Informations- und Meinungsäußerungen müssen persönliche Mindestdaten offenbaren.
 

 
Anonymität ist im Zusammenhang mit dem Internet eher die Ausnahme. Seine Dienste erzwingen in aller Regel nicht nur Datenspuren, sondern auch die Offenbarung persönlicher Auskünfte. Daneben tritt die Leichtfertigkeit. Sie bringt viele Anwender dazu, sich zu entblößen ohne an die Folgen zu denken.
 

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Die Verbindung zum Internet erfolgt entweder über einen festen Permanentanschluss oder über einen Zugangsprovider. Feste IP-Adressen werden aufgrund internationaler Vereinbarungen und auf jeden Fall nicht anonym vergeben. Im europäischen Raum ist für die Vergabe das RIPE verantwortlich (2).

Zugangsprovider liefern ihre Dienste ausschließlich an zahlende Kunden, deren Identitäten ihnen bekannt sind (3). Sie unterliegen seit dem 01.01.2008 einer Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für die Dauer von 6 Monaten (4).

Die Inhaber von Domänen sind namentlich in der Whois-Datenbank der Denic verzeichnet (5) und ähnliche, frei zugängliche, aber nicht immer so gut gepflegte Datenbanken gibt es weltweit (auch 4). Selbst der Aufenthalt eines Mobiltelefoninhabers im Ausland lässt sich mit einfachen Mitteln feststellen (6).
 

 
Darüber hinaus gibt es jedenfalls für ständige und frei zugängliche Internetangebote umfassende Informationspflichten.

Solche rechtlichen Pflichten kann man ignorieren und umgehen. Spätestens aber dann, wenn die dazu angewandten Tricks 'mal nicht so richtig funktioniert haben, drohen womöglich Strafverfolgung und Schadenersatz, jedenfalls dann, wenn man Verbotenes getan hat.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Impressum. Informationspflichten
 


Telemediendienste - TMD - unterliegen grundsätzlich einer Impressumspflicht. Davon erfasst sind alle (deutschen) Internet-, Kommunikationsplattformen und Angebote, die dauerhaft und ohne Zugangsbeschränkungen erreichbar sind.

Die Anbieter gewerblicher TMD müssen weitere Pflichtangaben (7) über den Verantwortlichen, seine berufliche und standesrechtliche Stellung und die Art und Abrechnung der angebotenen Leistungen geben. Anbieter journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote müssen außerdem nach dem Rundfunkstaatsvertrag weitere Pflichtangaben machen (8).
 

 
Auch nicht gewerbsmäßige TMD unterliegen einer "Impressumspflicht", die den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen umfasst (9). Ausschließlich private Dienste, die nur einem umgrenzten Familien- oder Freundeskreis zugänglich sind, sind von den Informationspflichten ausgenommen (10). Das ist aber nur der Fall, wenn das Angebot passwortgeschützt ist, es von keinem unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden und durch Codebefehle die Indexierung durch Suchmaschinen ausgeschlossen ist (11).
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Anonymisierer
 

 

 
Bei der Verwendung von Anonymisierern wird ein Dienst im Internet (Symbol unten Mitte) nicht direkt, sondern über mehrere Zwischenstationen angesprochen. Diese Zwischenstationen merken sich nur, von wem sie eine Anfrage aufgenommen und an wen sie sie weiter gegeben haben. Sie befinden sich selbstverständlich in verschiedenen Ländern.

Wenn man also eine Datenspur nachverfolgen will, dann landet man zunächst bei dem letzten Anonymisierer der Reihe, der nur seinen direkten Partner kennt, von dem er die Anfrage aufgenommen hat. Man kann sich also nur schrittweise dem Ausgangsrechner nähern, was faktisch fast ausgeschlossen ist.

Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Steuerung des Weges beim Anwender erfolgt und er den "Datenquirl" damit vorgibt. Seinem eigenen Zugangsprovider und den Zwischenstationen bis zur letzten müssen bei der Abfrage die Stationen aber mitgegeben werden.
 

 
Sie können diese Verkehrsdaten im Nachhinein löschen, nicht aber online unterdrücken. Sie lassen sich also mitschneiden, wenn man eine der Zwischenstationen kennt. Das lässt sich nur umgehen, indem die Weiterschaltung automatisch erfolgt, wobei die Abfrage ein Zählwerk enthält, das mindestens zwei Werte transportiert: Diese Abfrage soll (z.B.) 5 Stationen durchlaufen und ist jetzt an Position (z.B.) 3.

Wie ich erfahren habe, laufen durch Anonymiserer ganz überwiegend illegale Daten. Den Rest sollen verfolgungskranke Mitmenschen nutzen, die sogar jede normale Google-Abfrage darüber machen und die zweifellosen Wartepausen zu akzeptieren bereit sind.

Für eine geschäftsmäßige Abwicklung von Waren- oder anderen Geschäften sind Anonymisierer ungeeignet, weil der Partner sicherlich wissen möchte, mit wem er es zu tun hat. Bei anonymisierten Kontakten wird er sehr zurückhaltend sein, wenn er nicht selber darauf Wert legt.
 

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Besonders im Zusammenhang mit Sexkonsumenten und Kinderpornografen gibt es die Erscheinung, dass sie das Internet als frei von sozialer Kontrolle empfinden. Sie müssen sich nicht unter dem kritischen Blick einer Aufsichtsperson hinter den "Only Adults"-Vorhang schlängeln, sondern können ganz offen ihr instinkorientiertes Zielterritorium ansteuern. Das sind die Einen.

Die Anderen sind die, die leichtfertig alle möglichen Informationen über sich, ihre Familie und ihr Umfeld verbreiten, ohne sich Gedanken darüber sich zu machen, wen sie damit hemmungslos entblößen (12). Ihre Datenspuren sind mit einfachen Mitteln aufzunehmen und mit den Methoden des Social Engineerings zu analysieren. Fünf banale Informationen bergen in sich eine brisante, wenn man sie intelligent kombiniert und interpretiert.
 

 
In Sozialen Netzwerken, Homepages und Kommunikationsplattformen offenbaren die Mitmenschen so viele persönliche, fragilen und peinlichen Informationen, wie sie es sich gar nicht vorstellen können. Mit guten kombinatorischen Fähigkeiten kann man daraus sehr intime Persönlichkeitsprofile erstellen. Wer das macht, ist nicht vorgegeben. Er kann bös- und gutwillig sein - und muss nur die Methoden beherrschen.

11.07.2008: Probieren Sie einfach 'mal 123people.de aus! Es ist gleichermaßen faszinierend und erschreckend, welche Informationen und Verknüpfungen über Mitmenschen im Internet verfügbar sind. Längst gelöschte Homepages und schon lange überwundene Meinungen bleiben dadurch dauerhaft präsent. Sie sind bruchstückhaft und vermitteln gleichwohl ein statisches Modell von einem Menschen, der sich durchaus wandelt und entwickelt.
 

zurück zum Verweis Anmerkungen
 

 
(1) IuKDG. TMG;
Ende der Anonymität im Internet

(2) Réseaux IP Européens Network Coordination Centre - RIPE NCC;
siehe auch autonome Systeme und Tiers

(3) Bestandsdaten: § 3 Nr. 3 Telekommunikationsgesetz - TKG;
Verkehrsdaten: § 3 Nr. 30 TKG;
Datenschutzanforderungen, -erhebung und -speicherung: §§ 92 ff. TKG

(4) Vorratsdatenhaltung: Verwertung von Vorratsdaten nur wegen schwerer Kriminalität.
Die Speicherpflicht wurde vom BVerfG nicht ausgesetzt, sondern nur die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verkehrsdaten wegen Straftaten außerhalb des Straftatenkatalogs des § 100a StPO.

(5) autonome Systeme und Tiers,
Namensverwaltung im Domain Name System - DNS;
WhoIs-Abfrage und Tracerouting

(6) praktische Clearing
 

 
(7) Allgemeine Informationspflichten für geschäftliche Anbieter: §§ 5, 6 Telemediengesetz - TMG

(8) Weitere Informationspflichten für journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote: § 5 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag - RStV

(9) Allgemeine Impressumspflicht für private Anbieter: § 5 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag - RStV;
bei juristischen Personen (z.B. Vereine): auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten

(10) Ebenda, siehe auch keine Impressumspflicht

(11) Verwendung des Tags "norobots". An diese Befehle halten sich aber nicht alle Spider zur Indexierung für Suchmaschinen ( Webcrawler).

(12) Matthias Sternkopf, Die Community-Falle – Social Networks als Karriere-Killer, tecchannel 04.07.2008
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018