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August 2009 |
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Autorisierung und Clearing |
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Ablauf einer Geldautomaten-Transaktion in Deutschland
(1)
Ablauf einer Maestro-Transaktion
Ablauf
einer Kreditkarten-Transaktion Auf den Grafiken und den Abläufen, die sie darstellen beruht die Grafik unten (3). Mit ihrer Autorisierung übernimmt die Karten ausgebende Bank eine Zahlungsgarantie (4). Dazu verpflichtet sie sich, wie es scheint, durch den Beitritt zum Verrechnungsverbund. Für den Händler, der Debitkarten von Maestro oder anderen Verbünden akzeptiert, garantiert jedenfalls der Verbund, der das Logo verbreitet, die Zahlung, sobald die Autorisierung gemeldet wurde.
Die meisten inländischen
Debitkarten tragen mehrere Logos, meistens
die von girocard oder (älter) von electronic cash und von Maestro, wobei
dieses Abrechnungssystem meistens nur wegen grenzüberschreitender
Transaktionen zum Einsatz kommt. |
Das Clearingverfahren schließt sich der Autorisierung an. In ihm werden - wie auch im SWIFT oder im Zusammenhang mit dem Roaming - die gegenseitigen Forderungen zwischen den Banken und ihren Verbünden ver- und abgerechnet. Eine Kernaussage des Cyberfahnders im Zusammenhang mit der Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion muss relativiert werden: Der erfolgreiche Einsatz gefälschter Zahlungskarten im Ausland belegt, dass bei der Verfügung das Autorisierungsverfahren ohne Beanstandung durchgeführt wurde, so dass die vom Abwicklungsverbund vermittelte Zahlungsgarantie der Karten ausstellenden Bank missbraucht werden konnte. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass die Clearingstellen die Zahlungsgarantie verbürgen. Das tun sie wohl auch im Verhältnis zur akzeptierenden Bank. Darüber habe ich keine verlässlichen Informationen bekommen. Die Grundlage für die Garantie des Verbundes ist jedoch die Haftung der Karten ausstellenden Bank. Diese Schlussfolgerung steht auch im Einklang mit der Herkunft der
Autorisierungen im Onlineverfahren: Sie sind aus dem
Euroscheck-Verfahren hervorgegangen und dort hatten auch die ausgebenden
Banken den Gegenwert von 400 DM je Scheckformular garantiert. Ihre
Haftung wurde vom Wertpapier (dem Scheck) gelöst und vom
Autorisierungsverfahren ersetzt. Eigentlich logisch. |
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Autorisierung und Clearing | ||||
Die vom Geldautomaten abgefragten Daten (Kartendaten und PIN) werden über die Bank, die den Geldautomaten betreibt, über den Bankenverbund im Ausland und dem internationalen Verbund zu den nationalen Kopfstellen oder den inländischen Bankenverbünden bis hin zu der Bank gemeldet (geroutet), die die Zahlungskarte ausgestellt hat. Sie meldet auf demselben Weg die Autorisierung zurück. Die Meldewege richten sich nach den beteiligten Verbünden. Zwischen den Sparkassen im EUFISERV-Verbund dient z.B. das Rechenzentrum der Finanz IT als europäische Kopfstelle, die den unmittelbaren Kontakt zwischen der Geldautomaten- und der kartenausstellenden Bank vermittelt (5). Clearing Daran schließt das Clearingverfahren an, mit dem die gegenseitigen
Forderungen saldiert und verrechnet werden. |
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Anmerkungen | ||||
(2)
Informationsleitfaden für Visa Händler: Fernabsatz-Transaktionen,
Visa 14.09.2006; (3) Beispiel für die technische Spezifikation: Deutsche Bundesbank, Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, dies. 22.01.2009 ( 18,16 MB)
(4)
In ihren Händler-Informationen heben verschiedene Banken die
Garantiefunktion als Vorteil hervor (z.B. von der
Haspa). Einen ausdrücklichen Beleg habe ich
jedoch nicht gefunden (also etwa die Vertragstexte für Maestro oder
electronic cash). |
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Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |