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April 2010 |
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angebliche Lücke | Information aus dem Netz |
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Das BVerfG hat am 02.03.2010 die Zugangsprovider angewiesen, die Vorratsdaten zu löschen, die sie auf Geheiß des Gerichts zwar speichern mussten (freeze) (2), aber nicht an die Strafverfolgungsbehörden herausgeben durften. Das betrifft alle gerichtlichen Anordnungen gemäß § 100g StPO, die nicht auf der Grundlage des Straftatenkatalogs in § 100a Abs. 2 StPO erfolgt sind, sondern denen andere schwere Straftaten oder solche zugrunde lagen, die mit den Mitteln der Telekommunikation begangen wurden. Die Vorratsdaten, die bis zum 02.03.2010 nach Maßgabe der einstweiligen Anordnungen des BVerfG herausgegeben wurden, sind und bleiben verwertbar. Das ist der tiefere Sinn einer einstweiligen Anordnung. Sie schafft Rechtssicherheit. Alle Einzelheiten habe ich bereits am 07.03.2010 ausgeführt (3). Auch das wäre einfach zu finden und zu lesen gewesen, wie viele Reaktionen beweisen. Es ist also nicht so, dass die StA Berlin eine Lücke im Urteil des BVerfG unbillig missbraucht, sondern der seit 2008 ausdrückliche Wille des BVerfG, in Bezug auf besonders schwere Straftaten die Strafverfolgung zu ermöglichen.
Erst seit
dem 02.03.2010 werden keine Vorratsdaten mehr gespeichert, sondern nur
noch Verkehrsdaten im Sinne von
§ 96
TKG, die die Zugangsprovider zur Abrechnung oder für die technische
Sicherheit benötigen. Die Speicherdauer reicht je nach Provider von
wenigen Tagen bis etwa 3 Monate. Auf sie darf weiterhin nach Maßgabe von
§ 100g StPO zugegriffen werden
(4). |
Die
Geschäftsstelle der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bei sind drei Artikel über Facebook und andere soziale Netze erschienen, die einen guten Einblick in die Trends geben: Jo Bager, Megacommunities. Soziale Netzwerke verändern die Online-Landschaft, c't 7/2010 Peter Glaser, Jetzt. Sofort. Alles. Die Nutzer richten ihr Leben im Echtzeit-Netz ein, c't 6/2010 Sascha Lobo, Netz-Sozialisierung. Vom Überall-Netz ins Echtzeit-Internet, c't 6/2010 Die erste Meldung des -Tickers vom 01.04.2010 war die Enthüllung, dass das Kernforschungszentrum CERN mit einem ganz geheimen Detektor nach schwarzen Löchern sucht (6). Die Quellen sind geheim und liegen nur der Redaktion vor.
Ein schöner Auftakt für den ersten Tag im April. |
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Anmerkungen | |||
(2) Einstweilige Anordnung vom 11.03.2008; siehe wirksame unechte Rückwirkung.
(3)
Umgang mit Verkehrsdaten; |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |