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Dezember 2010
12.12.2010 10-12-17 Rückblick
     
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Drei Dezember-Monate begleitete der Cyberfahnder in den zurückliegenden Jahren mit Meldungen, die in seinem ersten Konzept überhaupt nicht vorgesehen waren. Erst im Juni 2007 bekamen sie einen eigenen Platz in einer fortlaufend erweiterten Datei. Sie waren zunächst nur Fundstücke, die in den grundlegenden Beiträgen der ersten Phase keinen Platz hatten.

Das hat sich geändert. Seit Juli 2008 erhalten die Meldungen eigene Seiten und behandeln immer ausführlicher einzelne Aspekte, Probleme und abgeschlossene Themen. Der Cyberfahnder wandelte sich dadurch vom reinen Informationsportal auch zu einem Meldungsdienst. Dadurch ist er sicherlich attraktiver und aktueller geworden, was auch eine Kehrseite hat: Er verlangt erheblich mehr Aufwand und Engagement.

Im ersten Jahr seines Erscheinens widmete sich der Cyberfahnder den grundlegenden Fragen nach der Physik des Internets, den Erscheinungsformen der Cybercrime und der rechtlichen Bestandsaufnahme. 2007 war zugleich das Jahr, in dem sich große Neuerungen ankündigten. Vorne weg die Vorratsdatenspeicherung und andere Änderungen in der StPO und ihr folgend die Onlinedurchsuchung, deren Möglichkeit ich im großen Lauschangriff gesehen habe.

2008 sprach das BVerfG zwei Machtworte im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung und der Vorratsdatenspeicherung. Das beflügelte zwar die öffentliche Diskussion um diese Eingriffsmittel, nicht aber den Gesetzgeber. Das schärfere Klima wird auch in den Dezember-Meldungen des Cyberfahnders aus 2008 deutlich.

Hingegen wirkt der Dezember 2009 merkwürdig ruhig. Noch hatte das BVerfG nicht abschließend über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Es ist eine Ruhe vor dem Sturm.
 

 
 Mit Nachdruck wurde die StPO-Reform durch die parlamentarischen Instanzen getrieben, die am 01.01.2008 auch tatsächlich in Kraft trat. Ihr Kernstück war die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung, die mit einem Vorlauf am 01.01.2009 wirksam werden sollte. Die meisten Änderungen betrafen Regeln, die schon von der Rechtsprechung entwickelt worden waren, vor Allem die Schwellengleichheit, der Kernbereichsschutz und die Mitteilungspflichten. Die Onlinedurchsuchung ( Bundestrojaner) war noch nicht vorgesehen, wohl aber die wenig beachtete Onlinedurchsuchung light (Ferndurchsuchung von Datenträgern). Dafür war der Streit um dynamische IP-Adressen und die Ermächtigungsgrundlage für ihre Abfrage in vollem Gange ( -Unfug).

 McAfee sprach erstmals vom Cyberwar und der seit April 2007 bestehende Cyberfahnder hatte seine Erklärungen zu den Kabeln und Netzen, ihren Betreibern ( autonome Systeme und Tiers) und zum Mobilfunk abgeschlossen.

Meldungen im Dezember 2007, Teil 1
Meldungen im Dezember 2007, Teil 2
 

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Auch im Dezember 2008 fielen Seekabel aus.

McAfee warnte vor der zunehmenden virtuellen Kriminalität, die neue Form des Phishings hatte sich etabliert, die Malware wurde zunehmend komplexer und der Cyberfahnder befasste sich mit der Strafbarkeit des Skimmings und hatte dazu auch schon die §§ 152a, 152b StGB entdeckt. Auch den klassischen Trickbetrügern wurde eine Meldung gewidmet.

Am 27.02.2008 stoppte das BVerfG die geheimdienstrechtlichen Vorschriften zur Onlinedurchsuchung und schon am 11.03.2008 beschränkte es die Ausführung der Vorratsdatenspeicherung auf Auskünfte im Zusammenhang mit besonders schweren Straftaten nach Maßgabe des § 100a Abs. 2 StPO. Es folgte die Zeit unsäglicher Sondererhebungen und -berichte. In der politischen Diskussion blieben die Vorratsdaten ein bevorzugtes Thema. Wir feierten nicht nur 25 Jahre Volkszählungsurteil, sondern auch die Hatz eines unbrauchbaren Gesetzes durch die parlamentarischen Instanzen: Das BKA-Gesetz. Jedenfalls wurde Christian Klar am 19.12.2008 aus der Haft entlassen.

Der Ton des Cyberfahnders hatte sich verschärft, wie man deutlich am Zynismus und den immer böser werdenden Kommentaren merkt.

Meldungen im Dezember 2008
 

 
Im Monat zuvor war das erste Arbeitspapier Skimming erschienen und der Cyberfahnder wirbt dafür. Er entdeckte die eurasischen Verbindungen, berichtete über die Internet-Anbindung Ostafrikas und es erschien der erste Newsletter.

McAfee berichtete über Schwachstellen in der Internet-Telefonie.

Den Dezember 2009 trübt kein neues Gesetz und auch die politischen Diskussionen sind weihnachtlich ruhig.

Das wirkt sich auch auf die Äußerungen des Cyberfahnders aus, die insgesamt versöhnlicher klingen.

Meldungen im Dezember 2009
 
 

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 Nach zutreffender Kritik am Erscheinungsbild des Cyberfahnders habe ich im Mai 2010 das Layout umgestellt. Er präsentiert sich seither blau, zeigt sich mit mehr Grafiken und in klarerer Gestalt.

Die Webseiten im Cyberfahnder sind jedoch starre HTML-Dateien. Die alten wurden deshalb nur dann umgestaltet, wenn sie der Navigation dienen, also Themen zusammen fassen. Sie bleiben also grün (eine Fehlentscheidung beim Start, für die ich eine Erklärung habe, die aber nichts zur Sache beiträgt).

 Überarbeitet wurde auch das Lexikon. Es ist jetzt auf dem Stand August 2009. Die Arbeit daran zeigt mir, dass der Cyberfahnder immer tiefer in Rechtsfragen und Details eingetaucht ist. Das hätte ich mir anfangs überhaupt nicht getraut.

Der Rückblick auf die Dezember-Ausgaben des Cyberfahnders ist zugleich auch der auf eine persönliche Entwicklungsgeschichte. Erfahrungen aus dem Wirtschaftsstrafrecht und dem IT-Management brachte ich mit und hatte schon 2006 angefangen, mich mit dem Phishing und den Schwachstellen der IT-Sicherheit zu befassen. Diese Beiträge wurden im April 2007 in den Cyberfahnder aufgenommen und durch die weiteren grundlegenden Beiträge ergänzt. Ohne Erfahrungen im Wirtschaftsstrafrecht wären die Aufsätze über Vermögenstransfers und die Hawala nicht denkbar gewesen.

Praktische Erfahrungen mit der Organisierten Kriminalität gewann ich erst seit Anfang 2007. Davon profitierte sehr schnell der Cyberfahnder, weil ich mich mit Fragen der schweren Kriminalität, den geheimen Ermittlungen und der Onlinedurchsuchung auseinander gesetzt habe.
 

 
 Nicht nur das Layout hat sich gewandelt. Der Cyberfahnder ist analytischer geworden und kann sich dabei auf seine gewonnenen Arbeitsergebnisse zurück lehnen. Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen und die verbliebenen Lücken können auch von anderen geschlossen werden.

 Wieder ist Ruhe vor dem Sturm. Der Gesetzgeber wird sich endlich entscheiden müssen, ob er den Kampf gegen die Kriminalität aufnehmen will oder nicht. Das betrifft besonders die Vorratsdatenspeicherung, die quer durch alle Kriminalitätsformen nötig ist, weil die Täter nicht in Hochachtung vor liberalen Bedenken auf die Telekommunikation und das Internet verzichten werden. Die zweite politische Entscheidung, die aussteht, ist die nach der Strafverfolgung der Cybercrime und der Abwehr des Cyberwar. Ich erwarte noch genug Dummheiten, über die ich mich aufregen kann.

Sich aufzuregen, ist das eine Grundlage für ein Projekt wie dem Cyberfahnder? Mir ist schon gesagt worden, dass man bei den Vorträgen anderer Juristen eher eingeschlafen ist und dass ich in der Rolle des Cyberfahnders kantig bin und anecke. Das kann auch abschrecken und das besonders dann, wenn ich schimpfe. Andererseits gibt es kein Projekt im deutschsprachigem Raum, das das inhaltliche Spektrum sach- und fachkundig in dem Maße abdeckt wie eben der Cyberfahnder.

Wenn ich mich über fehlende Resonanz beklage, dann kann das einfach daran liegen, dass ich zu engagiert und polarisierend an die Sache heran gehe. Vielleicht bin ich inzwischen auch zu tief eingedrungen und habe das Publikum zu weit hinter mir zurück gelassen.

Kann sein.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018