Seit Dezember
2011 gibt es keine spektakulären PDF-Neuerscheinungen mehr (muss auch
nicht). Der Bestand wird nun endlich wahrgenommen.
Sprunghaft
angestiegen ist der Traffic, der durch die Arbeitspapiere ausgelöst wird.
Er ist im Februar auf 4,4 Gigabyte angestiegen und langsam komme ich an
meine Freigrenzen heran.
Hinter den
Zahlen stecken natürlich die Inhalte. Ein gebundenes Fachbuch hat eine
Auflage von vielleicht 500 Exemplaren und selten mehr als 2.000. Die 3.
Auflage des
Arbeitspapiers Skimming wurde allein im Februar 549 Mal abgerufen
(924 Downloads seit Dezember 2011), die zweite Auflage steht jetzt auf
3.868 Downloads. Meine Ausführungen zu den (auch verdeckten)
Ermittlungen im Internet (3.093), zum Iuk-Strafrecht (1.431) und zu den
Erscheinungsformen der Cybercrime (2.397) haben die Grenzen gesprengt,
die im normalen Wissenschaftsbetrieb üblich sind. Wahrgenommen werden
sie hingegen nicht. Wenn der Cyberfahnder zitiert wird, dann nur als
Zulieferer von technischen Details, nicht aber als Jurist und Fachmann,
mit dem eine Auseinandersetzung wenigstens diskutiert werden müsste.
Neu in den
TOP ist die Präsentation
Cybercrime -
Cyberwar (Trier).
Besonders
interessant sind die Zugriffe bei den Webseiten. Insgesamt führend sind
die Navigationsseiten zu den Hauptthemen (
Ermittlungen,
Cybercrime und
Telekommunikation und Internet) und
die wichtigsten Arbeitshilfen im Internet haben einen festen
Platz.
Vorübergehend wurde im Februar ein Rückblick auf
die Themen gezeigt, die in den Vorjahren von Bedeutung waren. Das hat
dazu geführt, dass die
Turbulenzen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr mit 623
Abrufen zum Spitzenreiter wurden und die
IP-Adressen und Geschäftsfelder sowie die
kurze Geschichte der Cybercrime ebenfalls in die TOP
gelangten. Für solche Rückblicke scheint durchaus ein Interesse zu
bestehen. Interessant!
Mit der
Machbarkeitsstudie ohne zureichende Daten und Instrumente
hat es ein Beitrag aus dem Januar in die TOP geschafft. Der Beitrag
setzt sich mit dem misslungenen Gutachten des Max-Planck-Instituts zur
Vorratsdatenspeicherung auseinander.
Mit 122
Aufrufen führt bei den Beiträgen aus dem Februar 2012 der
Besetzungsstreit beim BGH. Mit 113 Abrufen folgt der
Nachrichtenüberblick vom 04.02.2012 und auf dem dritten Platz mit 99
Aufrufen das
Verbot
von Funkzellenabfragen, dicht gefolgt vom Rechtsprechungsreport über
den
Wattebäuschchen werfender Dracula (97) und meiner noch recht jungen
Forderung:
Gebt mir
den Ehrensold ! (91) Danach folgt mein
Erfahrungsbericht über die Kundenbindung (87).
Die
Beiträge aus dem laufenden Monat haben es immer schwer, sich gegen etablierte
Themen mit guten Platzierungen in den Suchmaschinen durchzusetzen. Der
Erfolg der Beiträge aus dem Februar macht Hoffnung. Vor Allem eine
gewisse Flapsigkeit und etwas Satire scheinen anzukommen.
Somit nehme
ich als Ergebnis mit: Alte Beiträge und neue freche sind gefragt.
Muss man doch wissen.
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