schutzrechtlicher Auskunftsanspruch
Am 01.09.2008 tritt mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von
Rechten des geistigen Eigentum ein privater Auskunftsanspruch gegen
Zugangsprovider in Kraft.
Providerauskunft
Der private Auskunftsanspruch wegen gewerblicher Schutzrechte wurde vom
Bundesrat verabschiedet.
Schutz des geistigen Eigentums
Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums führt endlich den privaten Auskunftsanspruch ein. Darüber
hinaus lässt es viele Fragen offen.
IP-Adressen und Geschäftsfelder
Im Zusammenhang mit Massenabmahnungen und dem jetzt anstehenden privaten
Auskunftsanspruch bemüht sich die Rechtspraxis um Lösungen, die Gefahren in
sich bergen.