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Urheberrecht | |||
Urheberrecht |
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Diese neue Themenseite Urheberrecht bündelt die bisherigen Stellungnahmen und vor Allem auch die Texte, die sich frei von unsachlichen Seitenhieben auf die Rechtsthemen beschränken. Sie ist kein in sich geschlossener Beitrag, sondern eine geordnete Sammlung ungeordneter Stellungnahmen, Schlaglichter, Verweise und Quellen. Mir ist dazu noch der Begriff "Omnibus" in Erinnerung. Ihre Schwerpunkte sind das Urheberrecht, das Urheberstrafrecht und schließlich das besondere Problem des Auskunftsanspruchs wegen der Nutzer von IP-Adressen ( Bestandsdaten). Der auslösende Anlass für die Themenseite ist ein hervorragendes und umfangreiches Dossier der Bundeszentrale für Politische Bildung - bpb - zu diesem Thema. Es enthält so viel Material, dass es sich lohnt, seine Navigation zu öffnen und seine Elemente einzeln zugänglich zu machen.
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Urheberrecht | ||||||||||
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Till Kreutzer, Einführung: Bis hierher und nicht weiter ...
Grundlagen |
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In
Zahlen
Im
Alltag
Im
Gespräch
Literatur |
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Die
Bundeszentrale für Politische Bildung hat mehrere Bücher zum Thema
Urheberrechte herausgegeben, die frei als
-Dokumente
verfügbar sind. |
Einige
gezielte Fragen spricht der Beitrag an, der unter der nächsten
Überschrift vorgestellt wird (
Ein Überblick) |
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Urheberrecht. Ein Überblick | ||||||||||
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Die Seiten des Beitrags im Überblick: Privatkopie zulässig… |
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Zitat und Zusammenfassung | ||||||||||
Das deutsche Urheberrecht erlaubt das Zitieren unter der Vorgabe, dass dieses in eine eigene Wertschöpfung eingebunden wird. Eine eigene Wertschöpfung könnte darin bestehen, dass der Autor die zusammengefasste Rezension zusätzlich bewertet. Der Perlentaucher bewertet jedoch nicht, sondern fasst nur zusammen. Insofern geht es bei dem Urteil nicht nur darum, in welcher Form zulässigerweise zitiert werden darf, sondern auch darum, inwieweit Zusammenfassungen und Abstracts als eigenständige Wertschöpfung begriffen werden.
Perlentaucher-Urteil verschoben, Heise online 13.11.2007 |
Aber auch die Zusammenfassung ist wichtig, wenn sie auch nicht frei ist von persönlichem Können und Bewertung. Beide Formen möchte ich so frei wie möglich erhalten haben. Das Urhebergesetz kennt zwar das Zitat ( § 51 UrhG), nicht aber die Zusammenfassung.
Thomas
Pany, Gut fürs Internet. Perlentaucher Thierry Chervel
zum Urteil im Rechtsstreit gegen FAZ und SZ, Telepolis 11.12.2007 |
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Reform des Urheberrechts | ||||||||||
Belassen wir es 'mal bei der Meldung und enthalten uns des Kommentars. |
Urheberrecht: Illegale Downloads werden jetzt strenger verfolgt, tecchannel 09.01.2008
Broschüre klärt über Urheberrechte im Web 2.0 auf, Heise online
21.01.2008 |
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Der "2. Korb" tritt Anfang 2008 in Kraft | ||||||||||
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Neues
Urheberrecht tritt Anfang 2008 in Kraft, Heise online 01.11.2007 |
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teure Kritik | ||||||||||
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Open Source | ||||||||||
Wissen ist das einzige Gut, das sich durch Teilung vermehrt | ||||||||||
Auf der anderen Seite steht die "Volkskunst", die nicht nur den musikalischen Gassenhauer kennt, sondern auch andere Künstler, die sich nicht nur ausdrücken wollen, sondern besonders danach streben, kopiert, variiert und überliefert zu werden. Ihr "Gewinn" ist kein wirtschaftlicher, jedenfalls nicht unmittelbar, sondern ein sozialer oder ideologischer. Musikkonserven werden aber nicht deshalb gekauft, weil sie teuer
produziert und angeboten werden, sondern Stimmungen und Gefühle oder
Moden anregen. |
Als Gegenbewegung zu den "Verwertern" gibt es immer wieder Einzelpersonen und Gruppen, die sich um den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arbeit scheren, weil ihnen die Vermarktung zu aufwändig ist, sie andere, häufig missionarische Ziele verfolgen oder einfach nur Anerkennung haben wollen. Dazu gehört auch der Cyberfahnder, der sein Wissen unentgeltlich zur Verfügung stellt und eine Menge Zeit darauf verwendet, es zu sammeln, zu ordnen und zu präsentieren. Der Sinn der langen Vorrede ist eine interessante Artikelfolge bei
Heise: |
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Susanne Schmidt, Friede, Freude und freie
Eierkuchen-Rezepte, Heise Open Teil 1: Freie Musik, Filme und Bücher, 07.08.2007 Teil 2: Freie Forschung und Lehre, 10.08.2007 Teil 3: Spiel, Spaß, Hobby und Kultur, 12.08.2007 Ulrich Herb, Online oder unsichtbar. Volltextsuchen, Fulltext Teaser, die Haltung deutscher Verlage zu Open Access und eine mögliche Zukunft des wissenschaftlichen Publizieren, Telepolis 05.10.2007 |
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Urheberstrafrecht | ||||||||||
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falsche Produkte und Hehlerware | ||||||||||
Ulrike Heitmüller stellt darüber hinaus zwei Unternehmen mit ihren
Programmen zur automatischen Erkennung von Produktfälschungen und
Hehlerware vor. Dazu werden auch die textlichen Beschreibungen (
"Duftabweichung", "fehlerhafte Produktion" oder "Abweichungen an der
Flasche") und die Beziehungen zwischen verschiedenen Angeboten und
Anbietern ausgewertet. |
Verlässliche Zahlen über kriminelle Onlineangebote liegen nicht vor. Roland Eck von der Firma rola schätzt, dass es sich bei 20 % der eBay-Angebote um Hehlerware oder Fälschungen handelt. eBay betrachtet seine Einschätzung als zu einseitig und bestreitet den Umfang der Schätzung.
(1) Ulrike Heitmüller, Den Fälschern auf der Online-Spur, c't 23.02.2008 |
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Filesharing, Raubkopien: böse, böse, böse | ||||||||||
Das jüngste Gejammere kommt - akademisch geadelt - von den Marketingwissenschaftlern der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Hamburg, die mit ihrer Filesharing-Studie von gemeldet werden. Nicht ohne Augenzwinkern, so es sich doch um eine nach eigenen Angaben unabhängige Studie handeln soll. Studie: Deutsche Filmindustrie verliert jährlich rund 190 Millionen Euro Umsatz durch illegale Filmkopien, Heise online 09.10.2007 Ich habe - ganz persönlich und subjektiv - schon erhebliche Zweifel an den Schadenssummen wegen der Verkäufe von Musik gehabt. Die jüngere Vergangenheit war nicht gerade reich an mitreißenden Stimmen (Cranberries [Zombie], Bell, Book and Candle [kein Mädchen, eine Frau!]), hervorragenden Covern (Mad World), begnadeten Arrangements (Eileen Ivers) und einzigartigen Unikaten (Meat Loaf [inzwischen ohne die markante Stimme], Clanned [!!!], Clegg [Juluka, Savuka]). Wo ist die hinreißende, neue Version von A Whiter Shade of Pale, nachdem das Original genial (Procol Harum) und die Cover noch genialer (Doro Pesch) oder ganz anders, aber doch auch ein bißchen genial waren (Annie Lennox)? Dasselbe gilt für Filme. Nach dem ersten Werner-Film (der-könig-wird-sich-vor-lachen-bepissen,
ja-ja-heißt-leck ...) blieb fast nur Matrix 1 als der Film über, den man
wirklich gesehen haben musste. |
Wegen der Rhetorik und Methode der Jammerer ändert das aber nichts. Sie verkennen, dass noch lange nicht jedes Werk, das "schwarz" kopiert wird, auch wirklich gekauft würde. "Echte" Sammler von Bildern, Musik und Filmen sammeln solche Datenmengen an, dass man sie nicht in ein Gefängnis, sondern als Messie in eine Klappse stecken müsste. Wenn sie für ihre Leidenschaft bezahlen müssten, würden sie verelenden, müsste man sie entmündigen und ihre Dealer mindestens der Staatsaufsicht unterstellen, wenn nicht auch strafverfolgen. Das Ganze ist nicht ganz ernst gemeint, aber (irgendwie) doch wahr. Moral: Rein wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen, die nicht auch den Konsumentenhorizont und die Interessen der Konsumenten einbeziehen, erbringen schlicht falsche Ergebnisse. Ganz deutlich wird das beim Urheberrecht, das praktisch zu einem Verwertungsrechteinhaberrecht geworden ist und dementsprechend lobbyisiert wird. Die Veröffentlichungen von Vor-Premieren-Filmen und die Geschäftemacher gehören hingegen geächtet und verfolgt. Ich wende mich nur gegen die Exzesse im Zusammenhang mit der Breitenverfolgung und -verunsicherung.
Urheberrechtsexperte (Hoeren, Uni Münster) ärgert sich über "Frechheiten
der Musikindustrie", Heise online 30.04.2008 |
Abmahnwahn | ||||||
Das Thema hat verschiedene Aspekte, die nicht immer getrennt werden: Abmahnungen lohnen sich Der Abmahnende verlangt eine Unterlassungserklärung, in der der Abgemahnte erklärt, er werde sein böses Tun nicht wiederholen. Das dient zur Entlastung der Rechtsprechung vor Unterlassungsstreiten und -urteilen, die ansonsten beantragt werden könnten und womöglich den Gegnern noch teurer kämen. Gleichzeitig wird der Abgemahnte aufgefordert, die nach dem Streitwert gestaffelte Kostennote des Rechtsanwalts, dessen Hilfe in dieser Sache in Anspruch genommen wurde, zu bezahlen. Die Notwendigkeit, bei jedem Verstoß gegen (gewerbliche) Schutzrechte (Marken, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, schmähende Äußerungen) einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen, mag zu bezweifeln sein. |
Die staatliche Hilfe ist billig Wird ein Rechtsverstoß im Zusammenhang mit dem Internet bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, muss sie in aller Regel aufgrund einer bundesweit geltenden Vereinbarung den Nutzer der dabei genannten IP-Adresse ermitteln, dem Anzeigeerstatter mitteilen und darf erst dann in Bagatellfällen das Verfahren einstellen (entweder wegen geringer Schuld gemäß § 153 StPO oder unter Verweis auf das Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. StPO). Es handelt sich um eine Abfrage von Bestandsdaten, die in aller Regel knapp 40 € kostet (2) und von der Allgemeinheit getragen wird. Genau diesen Weg möchte das Bundesjustizministerium auch eingehalten wissen. Es weigert sich beharrlich, einen privaten Auskunftsanspruch in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Gäbe es ihn, müsste der Abmahnwillige entscheiden, ob ihm die Auskunft die Kosten wert ist. |
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IP-Nutzung ist Bestandsdatum Nach langen Streiten ist anerkannt, dass die Ermittlung des Nutzers einer dynamischen IP-Adresse die Abfrage von Bestandsdaten ist (auch 2). Sie unterscheidet sich von der Abfrage von Vorratsdaten, die kontinuierlich übermittelt werden (3). Hausdurchsuchung Die gerichtliche Anordnung einer Durchsuchung setzt einen Anfangsverdacht und keinen hinreichenden Verdacht voraus (4). Die Staatsanwaltschaft orientiert sich je nach der Schwere des
Vorwurfs (Kinderpornographie, Urheberrechte an Musikstücken) an einer
Erheblichkeitsschwelle und entscheidet, ob sie eine Durchsuchung
beantragt. |
(1)
Peter
Mühlbauer, Vom "Abziehen" zum Abmahnen, Telepolis
11.02.2008 (2) Siehe -Unfug und Bestandsdaten. (3) § 100g StPO; Geodaten, Bewegungsdaten. (4) Anfangsverdacht, hinreichender Verdacht, unzutreffend Wohin gehst Du Deutschland? Staatsanwaltschaft (Wuppertal)verweigert Ermittlung von Tauschbörsennutzern, Heise online 26.03.2008 Dank einer Vorschrift im Telemediengesetz ist jetzt geklärt, dass die Auskunft im Zusammenhang mit dynamischen IP-Adressen eine Bestandsdatenabfrage ist. |
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Auswüchse | ||||||
Er berichtet von einer besonderen Art des versuchten Missbrauchs der StA: Die Kanzlei Schutt-Waetke etwa hält in einem Telepolis vorliegenden Schreiben eine Staatsanwaltschaft dazu an, gar keine Akten zu den einzelnen Beschuldigten mehr anzulegen, sondern nur noch Namen und Postadressen in eine Excel-Tabelle einzutragen. Wenn das so wäre, dann hätte diese Kanzlei tatsächlich zum Ausdruck gebracht, kein Interesse an einer Strafverfolgung zu haben (sondern nur an den ladungsfähigen Adressen der künftig Abgemahnten). Somit würde es an einem Strafantrag zur Strafverfolgungsermächtigung fehlen und die StA könnte die Verfahren sofort wegen mangelnder Verfahrensvoraussetzungen einstellen, ohne weitere Kosten für die Providerauskünfte zu veranlassen.
Ob es zu einer Durchsuchung beim Beschuldigten kommt - insoweit scheint
Mühlbauer von einer regelmäßigen Maßnahme auszugehen, ist
eher
fraglich und unwahrscheinlich. |
Wenn dem so ist, kann ich nichts entgegnen.
(1) -Unfug, Bestandsdaten (2)
Peter
Mühlbauer, Rechtsstaat und Ressourcenallokation,
Telepolis 09.03.2008 |
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Verfolgung von illegalen Downloads | ||||||
„Wir gehen davon aus, dass die Klarstellung des Gesetzes keine Luftnummer ist“, sagt Rohleder vom BITKOM.
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für die Rechteinhaber ist es weiter ein gewisser Aufwand, die Identität
von Filesharing-Nutzern zu ermitteln, wie Till Jaeger, Rechtsanwalt und
Experte für Urheberrecht aus Berlin, erklärt: Die Internetprovider
müssen ihnen gegenüber nicht mit Kundendaten herausrücken. „Deshalb muss
ein Umweg gemacht werden über die Staatsanwaltschaft.“ Nur ihr gegenüber
ist der Provider zur Nennung der Daten verpflichtet. |
Für die Vollstreckungshilfe für die Urheberrechtsverwertungsindustrie ist die Strafverfolgung nicht da. Eine gesetzgeberische Klarstellung wäre zu wünschen. (1) Urheberrecht: Illegale Downloads werden jetzt strenger verfolgt, tecchannel 09.01.2008 Siehe auch Reform des Urheberrechts. Deutschland ist zweitgrößter Downloadmarkt Europas, Heise online 17.01.2008
Illegale Musikdownloads gehen zurück, tecchannel 10.03.2008 |
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IP-Adressen und Providerauskünfte | ||||||
Umstritten ist die Schaffung eines unmittelbaren Anspruchs der Inhaber von Urheber- und anderen Schutzrechten gegen die Zugangsprovider zur Identifikation unrechtmäßiger Nutzer, um ihre Interessen durchsetzen zu können ( Abmahnwahn). Die gegenwärtige Rechtslage führt dazu, dass die Staatsanwaltschaften
mit Strafanzeigen überhäuft werden, deren Ziel im Wesentlichen die
Namhaftmachung der Störer ist und nicht deren Strafverfolgung. Im
Vordergrund steht dabei, anschließend mit einer Abmahnung finanziellen
Druck ausüben zu können. |
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Missbrauch der Staatsanwaltschaft | ||||||
Die meisten
Staatsanwälte sehen sich verpflichtet, den Bagatelldelikten nachzugehen
und anhand von IP-Adressen die Kundendaten von den Internet-Providern
einzuholen. Diese stellen den Behörden dafür in jedem einzelnen Fall bis
zu 40 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Zu einer Anklage kommt es so
gut wie nie, aber die Rechtsanwälte können Akteneinsicht nehmen und sich
so die gewünschten Adressen beschaffen, um ihre Abmahnungen zu
versenden. |
(1) Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger, Heise online 28.02.2008
Neue
Urteile zum Abmahnungsmissbrauch, Heise online 28.03.2008 |
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Cyberfahnder | ||||||
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© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |