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Dezember 2007 | |||
Dezember 2007, 2 |
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Schadenersatz wegen unverhältnismäßiger Ermittlungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
In aller Regel führt die Prüfung der Verhältnimäßigkeit nicht zu einem "auf Null reduziertes Ermessen". Das kann bei allgemeinen Ermittlungshandlungen nur der Fall sein, wenn der Vorwurf die leichte Kriminalität betrifft und der Verdacht sehr gering ist. Wegen der schweren Eingriffsmaßnahmen hat bereits der Gesetzgeber Ermessensschranken eingebaut, die bei der rechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind. Die Ermessensgrundsätze im übrigen gelten auch für sie. Wegen schwerwiegender Fehler bei der Ermessensausübung kann jedoch eine Amtshaftungspflicht entstehen. In dem vom OLG Celle im Urteil vom 19.06.2007 - 16 U 2/07 - entschiedenen Fall ging es um ein Internet-Forum, das die Polizei zur Unterstützung ihrer Ermittlungen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes nutzte. Während sich die veröffentlichten Meinungen und die Beiträge auf den unschuldigen Kläger ausrichteten, wurde später ein anderer als Täter ermittelt. |
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Die Leitsätze zu dem Urteil lauten:
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Das Urteil führt zu den Grundsätzen der Haftung aus: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass strafrechtliche Ermittlungen - hier wegen eines Kapitalverbrechens - überwiegend mit Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigten verbunden sind, solche Ermittlungen wegen des strafrechtlichen Verfolgungszwangs (Legalitätsprinzip) aber rechtmäßig sind und auch nicht dadurch unrechtmäßig werden, dass sie sich am Ende als ungerechtfertigt erweisen (vgl. nur Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 823 Rn. 37; zum Zivilprozess: BGH NJW 2004, 446). Allerdings obliegt den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren die Amtspflicht, das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten verletzende Ermittlungsmaßnahmen zu unterlassen, wenn diese erkennbar überzogen sind. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit, demzufolge eine Ermittlungsmaßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein muss. Unverhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn ein milderes Mittel ausreicht. Der mit der Ermittlungsmaßnahme verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Einl. 20 mit Nachweisen). |
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Überwachungskameras. Prävention und Aufklärung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihre Aufzeichnungen können für die Ermittlungsarbeit äußerst hilfreich sein, um Täter zu identifizieren. Das gilt vor Allem im Hinblick auf Gerätemanipulationen wie das Skimming im Zusammenhang mit Geldautomaten oder ähnliche Angriffe auf Fahrkartenautomaten. Die Qualität ihrer Bilder ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Qualität der eingesetzten Technik, nach den Beleuchtungsverhältnissen und der Größe des überwachten Platzes (2). Nach verlässlichen Automatiken zur Verhaltens- und Gesichtererkennung wird geforscht und steht ein durchbrechender Erfolg jedoch aus (3). Deshalb gilt, dass jede Kameraüberwachung einer menschlichen Auswertung bedarf, wenn sie zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren eingesetzt werden soll. Die Kritiker befürchten von der Überwachung öffentlicher Plätze die Verletzung ihrer informationellen Selbstbestimmungsrechte und daraus folgend eine einschneidende Einschränkung von Freiheitsrechten (siehe (1) ). |
Aus Anlass eines brutalen Überfalls von zwei jungen Leuten, eines jugendlichen Griechen und eines heranwachsenden Türken, auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn (4), der mit Hilfe von Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden konnte, verlangen die üblichen Verdächtigen - möchte man sagen - nach einer Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung. |
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Zurückhaltende, aber richtige Worte hat hierzu Nils Zurawski (5) gefunden: Eine Ausweitung von Kameras an allen möglichen Orten würde diese Art der Probleme nicht beheben – und wirkt in den entscheidenden Fällen letztlich doch nicht abschreckend. Andersherum gäbe es kein Argument gegen mehr Kameras, wenn Fahndungserfolge als Maßstab für den Erfolg genommen würden ... Sollten es Kameras tatsächlich ermöglichen, in Fällen wie dem von München einzugreifen und zu verhindern, müsste jede Kamera unter ständiger Beobachtung stehen und Personal vorhanden sein, das eingreifen könnte. Ob dieses Problem von Technologien gelöst wird, die das Verhalten analysieren und richtig interpretieren können, bleibt bis auf weiteres offen ...
Kameras sind
offensichtlich dann am besten, wenn es um klar definiertes Verhalten
geht und klar umrissene Räume - also bei einer Gebäudekontrolle oder in
Parkhäusern, wo es nicht unbedingt um akute Gefahren oder um Leib und
Leben geht. Vielleicht schreckt der Fahndungserfolg die nächsten
Jugendlichen vor einer solchen Tat ab - hoffen möchte ich darauf nicht
... |
(1) Stefan Krempl, Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung, Heise online 20.11.2007 (2) 80 Prozent der britischen Überwachungskameras liefern keine brauchbaren Bilder, Heise online 20.10.2007 (3)
Matthias Gräbner, Neuronale Netze finden versteckte
Strukturen, Telepolis 31.07.2006 (4) Angriff in Münchner U-Bahn. Serientäter gestehen brutalen Überfall, sueddeutsche.de 23.12.2007 (5) Nils Zurawski, Täter gefasst - Videoüberwachung als Erfolgsmodell? Telepolis 29.12.2007 Florian Rötzer, Verdächtige Mikroexpressionen. An 50 Flughäfen suchen Sicherheitsangestellte nach verdächtigem Verhalten bei Passagieren ..., Telepolis 05.01.2008
Britische Polizei räumt eklatante Schwächen der Videoüberwachung ein,
Heise online 19.01.2008 |
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Spekulationen zum Bundestrojaner | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Als Varianten seien vor allem die E-Mail vom Amt mit einem entsprechenden Anhang oder den Einbau der Software in ausführbare Dateien über den Internetprovider im Gespräch ... Es sei auch denkbar, dass die Ermittler versuchen würden, mehr oder weniger bekannte Schwachstellen wie Exploits zu nutzen, um den Trojaner zu installieren. Am wahrscheinlichsten ist es für den Hacker aber, dass die Wanze in Hardwareform im Rahmen einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung eingebaut wird. Entsprechende "USB-Teile" seien in Form eines Keyloggers zur Aufzeichnung von Tastatureingaben bereits in einem Internet-Café entdeckt worden. Solche Überlegungen hat auch der Cyberfahnder angestellt und ein Aspekt bleibt nachzutragen: Für die heimliche Installation von Überwachungstechnik im Wohn- oder Geschäftsbereich gibt es gegenwärtig keine strafprozessuale Eingriffsermächtigung. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse wären nicht verwertbar. Die einzige Möglichkeit bestände darin, manipuliertes Zubehör der Zielperson anzuliefern, das sie selber in Betrieb setzen müsste. Bogk spricht in diesem Zuammenhang auch die Quellenüberwachung an (
Mitschnitte). |
In diesem Punkt irrt Bogk. Die auf die Telekommunikation beschränkte Maßnahme ist bereits jetzt zulässig ( § 100a StPO) und unterscheidet sich maßgeblich von der automatischen oder intellektuellen Suche nach Dateien auf den Massenspeichern der Zielperson ( Selektion von Dateien). Wegen der Infiltration stellen sich hingegen dieselben Fragen. (1)
Stefan
Krempl, 24C3: Kampf gegen Schäubles Computerwanze,
Heise online 27.12.2007 Medienbericht: BND hat bereits Online-Razzien durchgeführt, Heise online 05.01.2008
Verfassungsschützer installierten „Bundestrojaner“ auf dem Rechner des
Berliner Islamisten Reda Seyam, Focus 05.01.2008 |
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Jahresrückblicke | |||||||||||||||||||||||||||||||||
setzt die Reihe
mit einem einen
Monatsrückblick fort (4). |
(2) Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. Die News-Highlights 2007, Tecchannel 27.12.2007 (3) Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. ... Gesetze (4)
Ben
Schwan, Zurück in die Zukunft, Technology Review
27.12.2007 |
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neue Knäste braucht das Land | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Studie des privaten Justice Policy Institute meint eine Abhängigkeit zwischen den Ausgaben für den Strafvollzug und der Zahl der Häftlinge feststellen zu können. Je mehr ausgegeben wird, desto mehr Häftlinge sollen auch inhaftiert werden. Ich bin skeptisch. Die Haushaltsmittel, die für den Strafvollzug zur Verfügung stehen, unterliegen politischen Entscheidungen, die auf gesellschaftlichen Drücken reagieren. Auch die Strafjustiz in den USA dürfte vom Grundsatz her unabhängig von politischen Entscheidungen sein. Deshalb ist eher zu vermuten, dass die Schaffung weiterer Haftplätze auf dem Druck der Öffentlichkeit reagiert, Fehlentwicklungen entgegen zu steuern. Im Übrigen gilt: Der Vollzug von Freiheitsstrafen (und noch viel mehr die Vollstreckung von Todesstrafen) ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Spaltung und Hilflosigkeit. Er ist gelegentlich unvermeidbar, um Tätern (Spezialprävention) und ihren Umfeldern (Generalprävention) die Grenzen der Leidensbereitschaft ihrer Mitmenschen zu demonstrieren. Die Zahlen aus den USA kennzeichnen wahrscheinlich eher eine von biologischen Merkmalen geprägte Chancenungleichheit (2), die Zahlen aus Russland eine Gesellschaft, die noch nicht ihr inneres, auch und vor Allem ökonomisches Gleichgewicht gefunden hat, und die aus Kuba, dass dämagogische Grundsätze Sitte und Moral nicht ersetzen können. Ungewohnte Worte vom Cyberfahnder? Man
muss dazu wissen, dass die Rechtssoziologie (wie ich sie gelernt habe)
einen Entwicklungsprozess von (privater) Moral über (gruppenbezogene)
Sitten zu (staatlichem) Recht kennt. Auf jeder Stufe nimmt der Schmerz
der Gegenwirkung zu (Sanktion). |
Das beschriebene Gedankenmodell hat auch überraschende Auswirkungen. Der Attentäter stellt seine private Überzeugung über die Meinung seiner Mitmenschen. Der Märtyrer hat hingegen die Unterstützung seines direkten sozialen Umfelds. Wenn die "Sitten" dieses Umfeldes entgegen gesetzt dem (allgemeinen) Recht sind, kommt es unweigerlich zum Konflikt. Wenn schließlich Moral und Sitte dem Recht widersprechen, kommt es zur Kraftprobe. Das Recht kann gewinnen, kann aber auch übel leerlaufen, weil es den gesellschaftlichen Sitten unterliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Freiheits- und Entfaltungsrechte in einer Gesellschaft ungleich sind (3) und das Recht bestimmte Gruppen bevorzugt. Die Zahlen über die Häftlinge in Deutschland lassen im internationalen Vergleich eine wohlige Hoffnung aufkommen. (1) Hermann Ploppa, Im Strudel der Gefängnisindustrie. Eine aktuelle US-Studie stellt fest: Je mehr Geld in den Strafvollzug gesteckt wird, um so mehr Strafgefangene werden frisch eingeliefert, Telepolis 27.12.2007 (2) Wie umschreibt man einen latenten Rassismus? (3) Wie umschreibt man eine Klassengesellschaft? |
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Vorratsdatenhaltung: Letzte Hürde überwunden | |||||||||||||||||||||||||||||||||
In den Funkmedien werden die ersten Kritiker mit dem Vorwurf gemeldet, dass damit das Abhören erleichtert werde. In Bezug auf die Vorratsdatenhaltung geht es aber gerade nicht um das "gesprochene Wort", sondern um die Verkehrsdaten, also die äußeren Umstände der elektronischen Kommunikation und die Identifizierung von Kommunikationspartnern. Außerdem werde, so die Kritiker weiter, die private Verfolgung von Urheberrechtsverstößen erleichtert. Das ist Unfug, weil sie keinen eigenen Auskunftsanspruch haben (2).
Dabei
könnte ein privater Auskunftsanspruch heilsame Wirkungen haben. Bislang
erstatten
die Rechteinhaber - teilweise massenhaft (
neue Muster-Widerrufsbelehrung,
teure
Kritik) - Strafanzeigen und die Staatsanwaltschaften holen die
Provideranfragen auf Kosten der Allgemeinheit (z.B. für rund 37 € im
Einzelfall) ein, weil ein
Auskunftsanspruch nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden besteht. |
Die wirklich brisanten Teile der Reform wurden offenbar noch gar nicht bemerkt ( Onlinedurchsuchung light). Die Bestandsaufnahme des Cyberfahnders wird alsbald fortgesetzt. Reform der StPO 2007 (1) Köhler unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Heise online 26.12.2007 (2) Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke, Heise online 29.12.2007 28.12.2007: Stefan Krempl, Datenschützer bedauern Köhlers Abnicken der Vorratsdatenspeicherung, Heise online 27.12.2007
28.12.2007: Dem
Irrtum darüber, dass
unsere
gesamte digitale Kommunikation überwacht werde solle, sitzt auch
Tim Pritlove vom
auf: |
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bürgerunfreundliche Politik | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Peinliche Forderung: Geben Sie zu jedem Thema den streitigen Gegenstand in
einem Satz an! |
(2) Stefan Krempl, EU-Kommission will Strafverfolgungsnetz im Kampf gegen Terror stärken, Heise online 23.10.2007 (3) EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein, Heise online 25.04.2007 (4) Vorverfahren (5)
neues
Hackerstrafrecht (6) Bundestag verabschiedet Empfehlung für "offene Standards", Heise online 06.07.2007 (7)
Peter
Mühlbauer, EU will Rechts-Hopping für Händler erlauben,
Telepolis 21.12.2007 |
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Herbert W. Franke bei Telepolis | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Immer wieder hat er sich mit Beiträgen und Kurzgeschichten in Erinnerung gerufen (3), zuletzt mit der Kurzgeschichte Der Erlöser (4). Mit seinen Kurzgeschichten trat Franke 1960 das erste Mal als Autor in Erscheinung: Auf nur 183 Seiten enthielt Der grüne Komet 65 Kurzgeschichten, mit denen er manchmal nur einen Gedanken anriss und dann zum nächsten wechselte. Das war ein geniales literarisches Feuerwerk, das ich in dieser Form nie wieder erlebt habe. Altersweisheit? 27.07.2008: Mit einer neuen kleinen Geschichte schließt Franke an die Tradition des Grünen Kometen an. Sie ist unspektakulär, ironisch und hat ein witziges ende (5).
29.12.2008: Eine weitere Kurzgeschichte von Herbert W. Franke ist jetzt
veröffentlicht worden (6). |
(2) Nichts ist, wie es scheint: Zum 80. Geburtstag von Herbert W. Franke, Heise online 14.05.2007 (3) alle Beiträge von Herbert W. Franke bei Telepolis (Suche)
(4) Kurzgeschichten: (5) Die Eierköpfmaschine, Telepolis 27.07.2008 (6) Architekt der Zerstörung, Telepolis 25.12.2008
30.07.2009:
Kurzgeschichten von Franke; |
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Dagobert McDuck wird 60 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ästhetik der antinazistischen Kriegspropaganda bei Walt Disney, Video "The Spirit of '43", 1943, YouTube |
Das wäre nicht der Erwähnung im Cyberfahnder wert, wenn
nicht auch auf den
kleinen Propagandafilm mit Dagoberts erstem Auftreten hingewiesen hätte.
Das Standbild links stammt aus dem letzten Teil des Films und ist ein
Beispiel für die hohe Kunstfertigkeit und Symbolik, mit der seinerzeit
die US-amerikanischen Trickfilme inszeniert und umgesetzt wurden. Das
ist schon genial. |
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Bundesabhörzentrale | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kritiker befürchten, dass die Trennung der TKÜ-Daten und ihre exklusive Zuordnung zu den beteiligten Diensten keinen Bestand haben könnten. Vor Allem unter politischem Druck aus dem In- oder Ausland sei eine Zusammenführung der Daten zu erwarten.
07.02.2010: Die Pläne wurden jetzt aufgegeben. |
Kommt
die Bundesabhörzentrale? Heise online 10.11.2007 Schäuble plant Abhörzentrale, Focus 10.11.2007 Abhörtechnik zentral verwaltet, TAZ 21.12.2007
Innenminister de Maizière verhindert Abhörzentrale, Heise online
07.02.2010 |
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Onlinedurchsuchung light | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der zweite Teil der Berichterstattung ist von zurückhaltender Bedeutung. Der dritte Teil der Auseinandersetzung mit dem Gesetzeswerk birgt jedoch zündende Erkenntnisse:
Die
Einführung des neuen
§
110 StPO verschafft einen Durchbruch bei den von Zurückhaltung und
Ängstlichkeit geprägten Diskussionen wegen der Ermittlungen im Internet.
Sie führt die Onlinedurchsuchung light
ein, indem sie die Sichtung und Sicherung ausgelagerter Daten zulässt.
Damit führt sie gleichzeitig eine grundsätzliche gesetzgeberische
Entscheidung ein, die die Diskussion um die Sicherstellung von
ausgelagerten Daten (E-Mails, Webdienste) vorläufig beendet und die
herrschende Meinung zur Umkehr zwingt. |
Fazit: Gut so! Zu den Beiträgen: Reform der StPO 2007 Inhalt von Teil (3):
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4 % Umsatz im Internet-Einzelhandel | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn man bedenkt, dass die Kundengewohnheiten vollständig umgekrempelt werden mussten, um das Internet als geschäftliches Medium zu akzeptieren, ist das ein beachtlicher Anteil.
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18
Prozent der Einzelhändler vertreiben Waren online, Heise online
20.12.2007 |
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dreiste Abzocke | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Das erinnert an alte Zeiten mit den Abzocken per Mehrwertdiensten und
Dialern, bevor der Gesetzgeber einen richtigen Schlussstrich zog (
mehr Preisangaben bei TK-Diensten). |
Surfen
für 61,98 Euro pro Stunde, Heise online 20.12.2007 |
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Domainhandel. Toppreise | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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-Unfug | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Zusammenhang mit einem amtsgerichtlichen Urteil, das sich gegen die
anwaltlichen Gebührenforderungen wegen einer Serienabmahnung wendet,
schreibt Stefan Krempl bei
:
Den "Rechtsexperten" möchte ich über das hinaus, was bereits gesagt ist (
Instrumentalisierung der StA), nicht zu nahe treten. Der zweite Satz
hingegen ist Unfug: Wegen der Bestandsdaten von Internetnutzern können
die Gerichte nicht umgangen werden, weil sie zu einer Entscheidung nicht
berufen sind. Den Auskunftsanspruch für die Strafverfolgungsbehörden
gewährt
§ 113
Abs. 1 TKG. Die Bestandsdaten werden von
§ 3 Nr.
3 TKG definiert.
Entgegen der herrschenden Meinung in der
Vergangenheit, dass dynamische IP-Adressen Verkehrsdaten seien, die nur
nach den
§§ 100g,
100h
StPO aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses erhoben werden dürften,
geht die Mehrheit der Rechtsprechung inzwischen davon aus, dass es sich
bei bereits bekannten dynamischen IP-Adressen um Bestandsdaten handelt,
die ohne gerichtlichen Beschluss offenbart werden müssen (2). |
(2) LG Köln, Urteil vom 12.09.2007 - 28 O 339/07, JurPC Bei den vom Access-Provider gespeicherten Daten handelt es sich um Bestandsdaten, die nicht den §§ 96 Abs. 2 und 100 Abs. 3 TKG unterfallen. Das nachgelagerte Auskunftsersuchen der Ermittlungsbehörde, das die dynamische IP-Adresse und den konkreten Zeitpunkt vorgibt und lediglich die Namhaftmachung des bereits ausreichend individualisierten Endgerätenutzers begehrt, zielt somit auf die Erhebung von Bestandsdaten i.S.v. § 3 Nr. 3 TKG und berührt das Fernmeldegeheimnis damit nicht (mehr). (Leitsatz) Siehe auch unzulässige IP-Anfrage bei Bagatelldelikten. |
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neue Wörter | Sprachdienste | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Informatiker legt Neologismen-Wörterbuch vor, 18.12.2007 |
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60 Jahre Transistoren | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Den sechzigsten Geburtstag des Transistor würdigt Detlef Borchers bei
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Onlinedurchsuchung wird verschoben. Ein Rückblick | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeint ist die Neufassung des BKA-Gesetzes durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (2), dessen Entwurf vom 11.07.2007 der Chaos Computer Club () im August 2007 veröffentlicht hat (3). |
(2) Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt, Stand: 11.07.2007 (3) CCC veröffentlicht umkämpften Gesetz-Entwurf zu Online-Durchsuchungen, Heise online 31.08.2007 |
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Das Thema Onlinedurchsuchung hat neben der Vorratsdatenhaltung die öffentliche Diskussion im Jahr 2007 beherrscht. Der Cyberfahnder widmete ihm einen größeren Beitrag ( Onlinedurchsuchung) sowie mehrere Kommentare und Meldungen. Die teilweise hektische Diskussion in den letzten Monaten hat gelegentlich aus dem Blick verloren, um was es geht. Der Cyberfahnder hat deshalb unterschieden zwischen der "echten" Onlinedurchsuchung als heimliche, also verdeckte Maßnahme, und der offenen, also "unheimlichen" Durchsuchung (1), und darauf verwiesen, dass die heimliche Maßnahme nur als Wohnraumüberwachung angesehen werden kann. Wegen des personellen Einsatzes ist weiterhin zwischen einer automatischen Suche und einer intellektuellen zu unterscheiden ( Selektion von Dateien). Aus den Bekanntmachungen des BMI und des BKA war zu entnehmen, dass die dazu geplante und entwickelte Software beide Suchmethoden miteinander verbinden soll ( Updates). |
Im Ergebnis meint der Cyberfahnder, dass die aktive Suche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung unter den strengen Voraussetzungen der Wohnraumüberwachung zulässig ist ( § 100c StPO). Wegen der Mitschnitte, also der Überwachung des "fließenden" Datenverkehrs (Onlinekommunikation, Voice over IP) dürfte bereits die "normale" Überwachung der Telekommunikation gemäß § 100a StPO einschlägig sein. Siehe auch:
Bürgeranwalt rettet Tagebücher |
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Mit seinem Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06 - hat der Bundesgerichtshof die fehlende Ermächtigungsgrundlage für die Onlinedurchsuchung gerügt. Darüber hinaus ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Änderungen im Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen richtet (2). Sicherlich ist es ratsam, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten und keine weiteren Gesetze in die Welt zu setzen, deren verfassungsrechtliche Grundlage zweifelhaft ist. Dennoch bleibt die Frage, warum der Bundesgesetzgeber gerade das BKA-Gesetz für die Einführung der Onlinedurchsuchung ausgewählt hat. Im Kern handelt es sich dabei um Polizeirecht, also um das Recht der Gefahrenabwehr. Selbst wenn die Maßnahme danach zulässig wäre, gebe es erhebliche Zweifel, ob deren Ergebnisse auch im Strafverfahren verwertet werden dürften, wenn dort eine entsprechende Eingriffsbefugnis fehlt. |
Grundsätzlich gilt, dass die Erkenntnisse aus polizeirechtlichen Maßnahmen dann im Strafverfahren verwertet werden dürfen, wenn sie nach Maßgabe des betreffenden Polizeigesetzes zulässig erlangt wurden. Ob das BVerfG diesen Grundsatz auch für die Onlinedurchsuchung zulassen wird, ist angesichts der Eingriffstiefe und Besonderheit dieser Maßnahme fraglich. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber gehen in jüngster Zeit vermehrt dazu über, dass die Erkenntnisse, die nur unter besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen erlangt wurden, in anderen Zusammenhängen nur verwertet werden dürfen, wenn die Eingriffsmaßnahme auch dort zulässig ist. Das verhindert zum Beispiel, dass Inhalte und Geodaten, die im Zusammenhang mit einer Straftat aus der besonders schweren Kriminalität erhoben wurden, auch zur Verfolgung der Kleinkriminalität verwendet werden (3). Noch fragwürdiger ist die Verwertung von Erkenntnissen im Strafverfahren, die nur aufgrund einer besonderen Eingriffsbefugnis für den Verfassungsschutz erlangt wurden. Insoweit ist zu befürchten, dass die ausstehende Entscheidung des BVerfG keine abschließende Klärung bringen wird. |
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Fazit: Ob die Onlinedurchsuchung wirklich hilfreich ist, wird sich erst in der Praxis zeigen. Ich bleibe zunächst bei dem, was ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe: Die aktive Onlinedurchsuchung mit dem Ziel, gespeicherte Dokumente online zu kopieren, ist ein Anwendungsfall des "großen Lauschangriffs" gemäß § 100c StPO. Sie ist der Bekämpfung der besonders schweren Kriminalität vorbehalten und hat auch hier einen Ausnahmecharakter. Sie ist die ultima ratio, die letzte verbleibende Möglichkeit. |
Die Diskussion um die Onlinedurchsuchung hat jedenfalls gezeigt, wie plakativ und bisweilen kopflos öffentliche Debatten geführt werden. Als wenig hilfreich hat sich dabei gezeigt, dass das BMI und das BKA immer wieder neue Überlegungen, Varianten und Einzelheiten in die Diskussion einführten, ohne klar zu sagen, was sie anstreben. Zuletzt hat sich der Bundesanwalt Griesbaum auf der Herbsttagung des BKA geäußert und die auch hier vertretene Meinung verbreitet, dass die Überwachung der fließenden Kommunikation keine Onlinedurchsuchung, sondern eine TKÜ-Maßnahme ist. Solche klaren Worte habe ich lange vermisst. Spätestens im Zusammenhang mit der ausstehenden Entscheidung des BVerfG wird die Diskussion wieder aufblühen. Ich habe wenig Hoffnung darauf, dass sie dann zielführender und sachlicher sein wird als im ausgehenden Jahr 2007. |
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(1)
Das Wortspiel "unheimlich" erfreut mich noch immer. |
(2)
Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen, Telepolis
26.02.2007
(3)
Siehe zum Beispiel
§ 100b
Abs. 5 StPO. |
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Steigerung des Downloads auch im Dezember zu erwarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Download-Prognose für Dezember 2007 |
Im Verhältnis zueinander hat das Interesse an den thematischen Beiträgen
zugenommen (1.184 Seitenaufrufe wegen der zehn am häufigsten besuchten
Seiten; November: 1.051) und an den Meldungen nachgelassen (479
Seitenaufrufe; November: 950). Aber selbst diese Zahl zeigt prognostisch
eine leichte Steigerung. |
Rund 1.500 Seitenaufrufe wurden von Google vermittelt (November: 1.980). Die interne Referenz stieg jedoch von 95 auf 96 Prozent (Aufruf von Dateien beim Seitenaufbau einschließlich aller grafischen Elemente).
Überraschend stiegen die Abrufe des Beitrages über das
Skimming
seit dem 14.12.2007 (59) nochmals stark an (
Tabelle). Dieser Trend hielt selbst über das Wochenende an (75, 69)
und erreichte seinen Höhepunkt am 17.12.2007 (315). Bei Google ist der
Cyberfahnder jetzt auf Platz 4 mit dem
Suchwort
"Skimming". |
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Cyberfahnder | |||||||||||||||||||||||||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |