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Dezember 2007  
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Dezember 2007, 2
Themenschwerpunkte der Meldungen
neuere Meldungen
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Themen Bezahlsysteme
gegen das digitale Vergessen
Kinderpornographie
Medien, Gewalt, Jugendschutz
Netzneutralität und Breitbandtechnik
Urheberrecht
Die ersten beiden Wochen im Dezember haben bereits zu so vielen Meldungen Anlass gegeben, dass zur besseren Übersicht eine zweite Seite für die weiteren Beiträge aus dem Dezember 2007 eröffnet wird.
Die Abrufe des Beitrags über das Skimming stiegen in der Monatsmitte an. Bei Google ist der Cyberfahnder jetzt auf Platz 4 mit dem Suchwort "Skimming". Die Zugriffszahlen aus der ersten Monatshälfte lassen eine weitere Steigerung erwarten.
  weitere Meldungen im Dezember 2007
  Meldungen im Überblick
  Meldungen
30.12.2007 Schadenersatz wegen unverhältnismäßiger Ermittlungen
Verhältnismäßigkeit. Amtshaftung der Strafverfolgungsbehörden.
27.12.2007 Jahresrückblicke
Tecchannel macht den Anfang.
26.12.2007
 
Vorratsdatenhaltung: Letzte Hürde überwunden
Der Bundepräsident hat das Gesetz unterzeichnet. Die Kritiker sprechen von Überwachung.
bürgerunfreundliche Politik
Nicht jedes kritische Thema ist bei den Bürgern angekommen.
25.12.2007 Operation Himmel
12.000 Verdächtige und die (überschrittene) Grenze der Strafverfolgung.
  Dagobert McDuck wird 60
Zur Ästhetik der antinazistischen Kriegspropaganda im US-amerikanischen Trickfilm.
23.12.2007 Bundesabhörzentrale
Gemeinsames Rechenzentrum für die Polizei und den Verfassungsschutz geplant.
"... es könnte sich um einen Wurm handeln"
Jede Ausgabe der ( Heise) enthält eine ganzseitige Karikatur von Ritsch & Renn, die "Schlagseite". Das Bild aus der Ausgabe 1/2008 ist ein äußerst gelungenes Beispiel.
20.12.2007 dreiste Abzocke
Suche nach neuen Lücken ... wenn Mehrwertdienste und Dialer nicht mehr funktionieren.
  Domainhandel. Toppreise
.com ist führend bei den höchsten Domainpreisen.
19.12.2007 Änderungen des Jugendschutzgesetzes
Verbot gewaltbetonter Spiele und Darstellungen. Keine Kinderspione.
18.12.2007 neue Wörter. Sprachdienste
Neologismen und Sprachdienste im Internet.
  Weltkulturerbe im Leibniz-RZ
Langzeitarchivierung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek
17.12.2007 neue Bezahlverfahren
Mit dem Beitrag wird die Themenseite über die Bezahlsysteme eingeleitet.
16.12.2007 60 Jahre Transistoren
Der Transistor leitete die Miniaturisierung der elektronischen Bauteile ein.
  Meinungen und Hintergründe
31.12.2007 Kinderpornographie
Den vereinzelten Meldungen wurde in der neuen Themenseite eine Auseinandersetzung mit der Berichterstattung über die Operation Himmel vorangestellt.
29.12.2007
 
autonome Systeme und Tiers
Über die physikalische Struktur, Organisaton und Funktionsweise der Kommunikations- Datennetze.
(1) Kabel und Netze
(2) autonome Systeme und Tiers
(3) Mobilfunk
  Überwachungskameras. Prävention und Aufklärung
Sinn und der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen.
28.12.2007 Spekulationen zum Bundestrojaner
Fachleute vom spekulieren über Spionagesoftware, ihre Infiltration und rechtlichen Folgen. Klarstellungen vom Cyberfahnder.
27.12.2007 neue Knäste braucht das Land
Gesellschaftliche Konflikte müssen gelegentlich hart ausgekämpft werden. Ob sie auch gewonnen werden, ist die zweite Frage.
25.12.2007 Herbert W. Franke bei Telepolis
Eine kurze Geschichte des wahrscheinlich bedeutendsten deutschsprachigen SF-Autors.
22.12.2007 Reform der Strafprozessordnung 2007. Teil 3
Eine unscheinbar wirkende Gesetzesänderung führt die Onlinedurchsuchung light ein und klärt viele Probleme aus der Strafverfolgungspraxis.
Geschichte der Geheimdienste und der Verschlüsselungstechnik
Rätsel über einen Schatz und verschlüsselte Texte, die wohlmöglich von Edgar Allen Poe stammen.
20.12.2007 4 % Umsatz im Internet-Einzelhandel
Neue Dimensionen des Handels.
19.12.2007 -Unfug
Dynamische IP-Adressen sind Bestandsdaten. Ihre Erhebung bedarf keines gerichtlichen Beschlusses (mehr).
17.12.2007 Bezahlsysteme
Die neue Themenseite fasst die Beiträge und Meldungen zusammen.
16.12.2007 Onlinedurchsuchung wird verschoben. Ein Rückblick
Kommentar zum beherrschenden Thema im Jahr 2007.
  Meldungen im November 2007
  Meldungen im Überblick
 
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Schadenersatz wegen unverhältnismäßiger Ermittlungen
 

 
30.12.2007: Die Ermittlungshandlungen und Eingriffsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden unterliegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Für die Abwägung der Interessen der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung und den individuellen Interessen des Beschuldigten und anderer Verfahrensbeteiligter (Geschädigte, Angehörige, Auskunftspersonen) gelten Leitlinien (siehe rechts), die bei einem schwerwiegenden Verstoß eine Amtshaftungs- und Schadenersatzpflicht auslösen kann (vergl. §§ 823 Abs. 2, 839 BGB).

In aller Regel führt die Prüfung der Verhältnimäßigkeit nicht zu einem "auf Null reduziertes Ermessen". Das kann bei allgemeinen Ermittlungshandlungen nur der Fall sein, wenn der Vorwurf die leichte Kriminalität betrifft und der Verdacht sehr gering ist. Wegen der schweren Eingriffsmaßnahmen hat bereits der Gesetzgeber Ermessensschranken eingebaut, die bei der rechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind. Die Ermessensgrundsätze im übrigen gelten auch für sie.

Wegen schwerwiegender Fehler bei der Ermessensausübung kann jedoch eine Amtshaftungspflicht entstehen.

In dem vom OLG Celle im Urteil vom 19.06.2007 - 16 U 2/07 - entschiedenen Fall ging es um ein Internet-Forum, das die Polizei zur Unterstützung ihrer Ermittlungen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes nutzte. Während sich die veröffentlichten Meinungen und die Beiträge auf den unschuldigen Kläger ausrichteten, wurde später ein anderer als Täter ermittelt.

 
Schwere des Vorwurfs
leichte, mittlere und schwere Kriminalität
Schwere des Verdachts
Verdacht
Gefahr für die Allgemeinheit
a) wegen des Gegenstandes (Waffen, Sprengstoff, Rauschgift)
b) wegen der Person (Wiederholungsgefahr)
Ermittlungserfolg
Exklusivität der Beweiserhebung:
a) Beweisführung mit einer gleichwertigen, aber weniger belastenden Maßnahme
b) ... mit einem schwächeren, aber ausreichendem Beweismittel (Surrogat)
Belastung durch die Maßnahme
a) Eingriffstiefe
b) Besonderheiten in der Person und den Umständen
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Die Leitsätze zu dem Urteil lauten:

1. Es ist rechtlich zulässig, dass Strafverfolgungsbehörden als Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten öffentliche Medien - wie etwa Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet - nutzen. Ein Aufruf zur Mithilfe durch Erteilung sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung eines Verbrechens über diese Medien ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.
 
2. Es ist aber geboten, dass Mitteilungen von Hinweisgebern nur die Strafverfolgungsbehörden erreichen und nicht in der Weise öffentlich gemacht werden, dass sie von jedermann weltweit über das Internet abgerufen werden können. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass auch unzutreffende und unsachliche Hinweise gegeben werden und diese Hinweise unabhängig von ihrer Richtigkeit zu einer öffentlichen Verdächtigung von Personen führen können.
 
3. Es verstößt daher gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Tathinweise als Diskussionsbeitrag in einem Internet-Forum für andere Nutzer zur Verfügung zu stellen. Darüber ist es zur Aufklärung der Tat auch nicht geboten, ein öffentliches Diskussionsforum zum Meinungsaustausch über die Straftat zu eröffnen. Die strafrechtliche Bewertung eines ermittelten Sachverhaltes ist ausschließlich Sache der Strafverfolgungsorgane und der Gerichte. Die öffentliche Meinung - noch dazu über eine unaufgeklärte Straftat - ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich und trägt zur Aufklärung nichts bei.
 

Das Urteil führt zu den Grundsätzen der Haftung aus:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass strafrechtliche Ermittlungen - hier wegen eines Kapitalverbrechens - überwiegend mit Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigten verbunden sind, solche Ermittlungen wegen des strafrechtlichen Verfolgungszwangs (Legalitätsprinzip) aber rechtmäßig sind und auch nicht dadurch unrechtmäßig werden, dass sie sich am Ende als ungerechtfertigt erweisen (vgl. nur Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 823 Rn. 37; zum Zivilprozess: BGH NJW 2004, 446). Allerdings obliegt den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren die Amtspflicht, das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten verletzende Ermittlungsmaßnahmen zu unterlassen, wenn diese erkennbar überzogen sind. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit, demzufolge eine Ermittlungsmaßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein muss. Unverhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn ein milderes Mittel ausreicht. Der mit der Ermittlungsmaßnahme verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Einl. 20 mit Nachweisen).

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Überwachungskameras. Prävention und Aufklärung
 

 
29.12.2007: Öffentliche Überwachungskameras der Polizei und von privaten Einrichtungen wie in Bahnhöfen (1) und Banken dienen zur Information der Betreiber und sollen abschreckend wirken. Sie bewirken eine latente Verunsicherung, weil der Beobachter anonym bleibt und der Beobachtete einer emotionslosen Kontrolle unterliegt.

Ihre Aufzeichnungen können für die Ermittlungsarbeit äußerst hilfreich sein, um Täter zu identifizieren. Das gilt vor Allem im Hinblick auf Gerätemanipulationen wie das Skimming im Zusammenhang mit Geldautomaten oder ähnliche Angriffe auf Fahrkartenautomaten.

Die Qualität ihrer Bilder ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Qualität der eingesetzten Technik, nach den Beleuchtungsverhältnissen und der Größe des überwachten Platzes (2).

Nach verlässlichen Automatiken zur Verhaltens- und Gesichtererkennung wird geforscht und steht ein durchbrechender Erfolg jedoch aus (3). Deshalb gilt, dass jede Kameraüberwachung einer menschlichen Auswertung bedarf, wenn sie zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren eingesetzt werden soll.

Die Kritiker befürchten von der Überwachung öffentlicher Plätze die Verletzung ihrer informationellen Selbstbestimmungsrechte und daraus folgend eine einschneidende Einschränkung von Freiheitsrechten (siehe (1) ).

 
Diese Kritik ist nicht unberechtigt und zwingt jedenfalls beim Einsatz der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen durch staatliche Einrichtungen zu einer Interessenabwägung, die sich an dem Einsatzzweck orientieren muss:

1. akuelle Information
als Hilfsmittel zur Verkehrslenkung, Prozessüberwachung (technische Anlagen) und zum Erkennen gefährlicher Situationen
 
2. Abschreckung und Prävention
an gefährdeten Einrichtungen und bekannten Gefahrenstellen (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln)
 
3. Aufklärung
von rechtswidrigen und strafbaren Handlungen

Aus Anlass eines brutalen Überfalls von zwei jungen Leuten, eines jugendlichen Griechen und eines heranwachsenden Türken, auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn (4), der mit Hilfe von Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden konnte, verlangen die üblichen Verdächtigen - möchte man sagen - nach einer Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung.

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Zurückhaltende, aber richtige Worte hat hierzu Nils Zurawski (5) gefunden:

Eine Ausweitung von Kameras an allen möglichen Orten würde diese Art der Probleme nicht beheben – und wirkt in den entscheidenden Fällen letztlich doch nicht abschreckend. Andersherum gäbe es kein Argument gegen mehr Kameras, wenn Fahndungserfolge als Maßstab für den Erfolg genommen würden ...

Sollten es Kameras tatsächlich ermöglichen, in Fällen wie dem von München einzugreifen und zu verhindern, müsste jede Kamera unter ständiger Beobachtung stehen und Personal vorhanden sein, das eingreifen könnte. Ob dieses Problem von Technologien gelöst wird, die das Verhalten analysieren und richtig interpretieren können, bleibt bis auf weiteres offen ...

Kameras sind offensichtlich dann am besten, wenn es um klar definiertes Verhalten geht und klar umrissene Räume - also bei einer Gebäudekontrolle oder in Parkhäusern, wo es nicht unbedingt um akute Gefahren oder um Leib und Leben geht. Vielleicht schreckt der Fahndungserfolg die nächsten Jugendlichen vor einer solchen Tat ab - hoffen möchte ich darauf nicht ...
 

(1) Stefan Krempl, Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung, Heise online 20.11.2007

(2) 80 Prozent der britischen Überwachungskameras liefern keine brauchbaren Bilder, Heise online 20.10.2007

(3) Matthias Gräbner, Neuronale Netze finden versteckte Strukturen, Telepolis 31.07.2006
Kate Greene, Das Web erkennt Gesichter, Technology Review 29.05.2006
Veronika Szentpétery, Kriminelle Schwingungen, Technology Review 27.06.2006 (Stimmenidentifikation)

(4) Angriff in Münchner U-Bahn. Serientäter gestehen brutalen Überfall, sueddeutsche.de 23.12.2007

(5) Nils Zurawski, Täter gefasst - Videoüberwachung als Erfolgsmodell? Telepolis 29.12.2007

Florian Rötzer, Verdächtige Mikroexpressionen. An 50 Flughäfen suchen Sicherheitsangestellte nach verdächtigem Verhalten bei Passagieren ..., Telepolis 05.01.2008

Britische Polizei räumt eklatante Schwächen der Videoüberwachung ein, Heise online 19.01.2008
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Spekulationen zum Bundestrojaner
 

 
28.12.2007: Bereits im Vorfeld des am 27.12.2007 beginnenden 24-sten Kongresses des Chaos Computer Clubs -CCC () - wurde über die Onlinedurchsuchung, den Bundestrojaner und die vom Bundeskriminalamt als Remote Forensic Software - RFS - bezeichnete Spionagesoftware spekuliert (1). Andreas Bogk vom fragt besonders nach den Wegen für die Infiltration.

Als Varianten seien vor allem die E-Mail vom Amt mit einem entsprechenden Anhang oder den Einbau der Software in ausführbare Dateien über den Internetprovider im Gespräch ... Es sei auch denkbar, dass die Ermittler versuchen würden, mehr oder weniger bekannte Schwachstellen wie Exploits zu nutzen, um den Trojaner zu installieren. Am wahrscheinlichsten ist es für den Hacker aber, dass die Wanze in Hardwareform im Rahmen einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung eingebaut wird. Entsprechende "USB-Teile" seien in Form eines Keyloggers zur Aufzeichnung von Tastatureingaben bereits in einem Internet-Café entdeckt worden.

Solche Überlegungen hat auch der Cyberfahnder angestellt und ein Aspekt bleibt nachzutragen: Für die heimliche Installation von Überwachungstechnik im Wohn- oder Geschäftsbereich gibt es gegenwärtig keine strafprozessuale Eingriffsermächtigung. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse wären nicht verwertbar. Die einzige Möglichkeit bestände darin, manipuliertes Zubehör der Zielperson anzuliefern, das sie selber in Betrieb setzen müsste.

Bogk spricht in diesem Zuammenhang auch die Quellenüberwachung an ( Mitschnitte).
  

 
Dabei geht es um das Abgreifen von Inhalten bei der Internet-Telefonie vor einer Verschlüsselung, wie sie etwa Skype durchführt. Die Behauptung, das Fernmeldegeheimnis werde beim Abgreifen der Kommunikation vom Mikrofon noch vor dem Einspeisen in eine Telefonleitung nicht berührt, ... verberge einen möglichen Trojanereinsatz für diese Zwecke. Allerdings müsse man die Maßnahme dann wohl als akustische Wohnraumüberwachung auffassen.

In diesem Punkt irrt Bogk. Die auf die Telekommunikation beschränkte Maßnahme ist bereits jetzt zulässig ( § 100a StPO) und unterscheidet sich maßgeblich von der automatischen oder intellektuellen Suche nach Dateien auf den Massenspeichern der Zielperson ( Selektion von Dateien). Wegen der Infiltration stellen sich hingegen dieselben Fragen.

 

(1) Stefan Krempl, 24C3: Kampf gegen Schäubles Computerwanze, Heise online 27.12.2007
Stefan Krempl, "Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote Forensic Software", Heise online 03.08.2007

Medienbericht: BND hat bereits Online-Razzien durchgeführt, Heise online 05.01.2008

Verfassungsschützer installierten „Bundestrojaner“ auf dem Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam, Focus 05.01.2008
 

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27.12.2007: macht den Anfang, wirbt mit dem erotischen Kalender für 2008 (1) und blickt zurück auf Pleiten, Pech und Pannen (2). Die Hinweise auf neue Gesetze in 2007 ist etwas knapp geraten (3).

setzt die Reihe mit einem einen Monatsrückblick fort (4).
 

 
(1) Albert Lauchner, Erotischer Kalender 2008. Die Admin-Babes 2008, Tecchannel 26.12.2007
Favorit 2007

(2) Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. Die News-Highlights 2007, Tecchannel 27.12.2007

(3) Matthias Sternkopf, Jahresrückblick. ... Gesetze

(4) Ben Schwan, Zurück in die Zukunft, Technology Review 27.12.2007
... Teil 2, Technology Review 28.12.2007
... Teil 3, Technology Review 29.12.2007
 

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27.12.2007: In den USA kommen auf 100.000 Bürger 737 Strafgefangene. ... Putins Russland ist mit 607 Strafgefangenen auf Hunderttausend Zweiter. Die Bronzemedaille geht an Kuba mit 487 Gefängnisinsassen. Bescheiden nehmen sich da geradezu die 98 Strafgefangenen aus, die in Deutschland im Jahre 2004 auf je Hunderttausend Einwohner kamen (1).

Eine Studie des privaten Justice Policy Institute meint eine Abhängigkeit zwischen den Ausgaben für den Strafvollzug und der Zahl der Häftlinge feststellen zu können. Je mehr ausgegeben wird, desto mehr Häftlinge sollen auch inhaftiert werden.

Ich bin skeptisch. Die Haushaltsmittel, die für den Strafvollzug zur Verfügung stehen, unterliegen politischen Entscheidungen, die auf gesellschaftlichen Drücken reagieren. Auch die Strafjustiz in den USA dürfte vom Grundsatz her unabhängig von politischen Entscheidungen sein. Deshalb ist eher zu vermuten, dass die Schaffung weiterer Haftplätze auf dem Druck der Öffentlichkeit reagiert, Fehlentwicklungen entgegen zu steuern.

Im Übrigen gilt: Der Vollzug von Freiheitsstrafen (und noch viel mehr die Vollstreckung von Todesstrafen) ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Spaltung und Hilflosigkeit. Er ist gelegentlich unvermeidbar, um Tätern (Spezialprävention) und ihren Umfeldern (Generalprävention) die Grenzen der Leidensbereitschaft ihrer Mitmenschen zu demonstrieren. Die Zahlen aus den USA kennzeichnen wahrscheinlich eher eine von biologischen Merkmalen geprägte Chancenungleichheit (2), die Zahlen aus Russland eine Gesellschaft, die noch nicht ihr inneres, auch und vor Allem ökonomisches Gleichgewicht gefunden hat, und die aus Kuba, dass dämagogische Grundsätze Sitte und Moral nicht ersetzen können.

Ungewohnte Worte vom Cyberfahnder?

Man muss dazu wissen, dass die Rechtssoziologie (wie ich sie gelernt habe) einen Entwicklungsprozess von (privater) Moral über (gruppenbezogene) Sitten zu (staatlichem) Recht kennt. Auf jeder Stufe nimmt der Schmerz der Gegenwirkung zu (Sanktion).
 

 
Wenn ich Menschen verletze, kann ich ihre Ablehnung dadurch ausgleichen, dass ich sie meide und mich zu anderen wende. Verletzte ich Sitten, muss ich mich auf eine breite Ablehnung gefasst machen. Mit ihr kann ich mich entweder abfinden, mich einrichten oder schlicht abwandern. Vor Strafvorschriften kann ich mich nicht entziehen. Sie haben eine Allgemeingeltung, vor der ich fliehen oder die ich akzeptieren und erleiden muss.

Das beschriebene Gedankenmodell hat auch überraschende Auswirkungen. Der Attentäter stellt seine private Überzeugung über die Meinung seiner Mitmenschen. Der Märtyrer hat hingegen die Unterstützung seines direkten sozialen Umfelds. Wenn die "Sitten" dieses Umfeldes entgegen gesetzt dem (allgemeinen) Recht sind, kommt es unweigerlich zum Konflikt.

Wenn schließlich Moral und Sitte dem Recht widersprechen, kommt es zur Kraftprobe. Das Recht kann gewinnen, kann aber auch übel leerlaufen, weil es den gesellschaftlichen Sitten unterliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Freiheits- und Entfaltungsrechte in einer Gesellschaft ungleich sind (3) und das Recht bestimmte Gruppen bevorzugt.

Die Zahlen über die Häftlinge in Deutschland lassen im internationalen Vergleich eine wohlige Hoffnung aufkommen.

  

(1) Hermann Ploppa, Im Strudel der Gefängnisindustrie. Eine aktuelle US-Studie stellt fest: Je mehr Geld in den Strafvollzug gesteckt wird, um so mehr Strafgefangene werden frisch eingeliefert, Telepolis 27.12.2007

(2) Wie umschreibt man einen latenten Rassismus?

(3) Wie umschreibt man eine Klassengesellschaft?
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Vorratsdatenhaltung: Letzte Hürde überwunden
 

 
26.12.2007: Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Gesetzentwurf vom 27.06.2007) unterzeichnet, so dass es mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft tritt (1). Die Vorratsdatenhaltung beginnt spätestens am 01.01.2009 ( Vorratsdatenhaltung ab 2009) und betrifft die Verkehrsdaten, die künftig sechs Monate lang gespeichert werden müssen ( -Unfug).

In den Funkmedien werden die ersten Kritiker mit dem Vorwurf gemeldet, dass damit das Abhören erleichtert werde. In Bezug auf die Vorratsdatenhaltung geht es aber gerade nicht um das "gesprochene Wort", sondern um die Verkehrsdaten, also die äußeren Umstände der elektronischen Kommunikation und die Identifizierung von Kommunikationspartnern.

Außerdem werde, so die Kritiker weiter, die private Verfolgung von Urheberrechtsverstößen erleichtert. Das ist Unfug, weil sie keinen eigenen Auskunftsanspruch haben (2).

Dabei könnte ein privater Auskunftsanspruch heilsame Wirkungen haben. Bislang erstatten die Rechteinhaber - teilweise massenhaft ( neue Muster-Widerrufsbelehrung, teure Kritik) - Strafanzeigen und die Staatsanwaltschaften holen die Provideranfragen auf Kosten der Allgemeinheit (z.B. für rund 37 € im Einzelfall) ein, weil ein Auskunftsanspruch nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden besteht.
 

 
Wenn die Rechteinhaber einen eigenen Auskunftsanspruch hätten, dann könnte die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen. Die Anzeigeerstatter müssten dann selber entscheiden, ob sie die Kosten für ihre Rechtsverfolgung aufwenden wollen oder nicht.

Die wirklich brisanten Teile der Reform wurden offenbar noch gar nicht bemerkt ( Onlinedurchsuchung light). Die Bestandsaufnahme des Cyberfahnders wird alsbald fortgesetzt.

Reform der StPO 2007
(1) allgemeine Änderungen
(2) allgemeine Änderungen
(3) Sichtung räumlich getrennter Speichermedien

(1) Köhler unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Heise online 26.12.2007

(2) Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke, Heise online 29.12.2007

28.12.2007: Stefan Krempl, Datenschützer bedauern Köhlers Abnicken der Vorratsdatenspeicherung, Heise online 27.12.2007

28.12.2007: Dem Irrtum darüber, dass unsere gesamte digitale Kommunikation überwacht werde solle, sitzt auch Tim Pritlove vom auf:
Stefan Krempl, 24C3: Hacker gegen 24-Stunden-Rundum-Überwachung, Heise online 27.12.2007
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben bürgerunfreundliche Politik
 

 
26.12.2007: fragt nach der bürgerunfreundlichsten Entscheidung (1) der Politik im Jahr 2007 und stellt zur Auswahl:

1. EU-"Reformvertrag" (2)
2. Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
3. EU-Richtlinie zur Durchsetzung von "Geistigen Eigentumsrechten" - IPRED2 (3)
4. Rauchverbot in Gaststätten ( absolut unkorrekt)
5. Zweiter Korb der "Urheberrechtsreform" ( Der "2. Korb" tritt Anfang 2008 in Kraft)
6. Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (4)
7. Verbot von "Hacker-Tools" (5)
8. Neudefinition von "offenen Standards" durch den Bundestag (6)
9. Rom-I-Verordnung (erlaubt Law-Hopping bei Internetgeschäften) (7)

Peinliche Forderung: Geben Sie zu jedem Thema den streitigen Gegenstand in einem Satz an!
 

 
(1) Umfrage, Telepolis 26.12.2007

(2) Stefan Krempl, EU-Kommission will Strafverfolgungsnetz im Kampf gegen Terror stärken, Heise online 23.10.2007

(3) EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein, Heise online 25.04.2007

(4) Vorverfahren

(5) neues Hackerstrafrecht
  IT-Strafrecht
  strafbare Vorbereitungshandlungen

(6) Bundestag verabschiedet Empfehlung für "offene Standards", Heise online 06.07.2007

(7) Peter Mühlbauer, EU will Rechts-Hopping für Händler erlauben, Telepolis 21.12.2007
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Herbert W. Franke bei Telepolis

 
25.12.2007: Mit der Bezeichnung "Science Fiktion-Autor" wird man Herbert W. Franke (1) nicht gerecht, der seit 2004 wieder Romane veröffentlicht und 2007 achtzig Jahre alt wurde (2). Franke ist Wissenschaftler, Autor, Herausgeber und Höhlenforscher und seine neuen Romane haben an Spannung und seine Figuren an Tiefe gewonnen.

Immer wieder hat er sich mit Beiträgen und Kurzgeschichten in Erinnerung gerufen (3), zuletzt mit der Kurzgeschichte Der Erlöser (4). Mit seinen Kurzgeschichten trat Franke 1960 das erste Mal als Autor in Erscheinung: Auf nur 183 Seiten enthielt Der grüne Komet 65 Kurzgeschichten, mit denen er manchmal nur einen Gedanken anriss und dann zum nächsten wechselte. Das war ein geniales literarisches Feuerwerk, das ich in dieser Form nie wieder erlebt habe.

Altersweisheit?

27.07.2008: Mit einer neuen kleinen Geschichte schließt Franke an die Tradition des Grünen Kometen an. Sie ist unspektakulär, ironisch und hat ein witziges ende (5).

29.12.2008: Eine weitere Kurzgeschichte von Herbert W. Franke ist jetzt veröffentlicht worden (6).
 

 
(1) Herbert W. Franke
Herbert W. Franke, Home Page. Wissensbasierte Visionen
Marshöhlen
Herbert W. Franke

(2) Nichts ist, wie es scheint: Zum 80. Geburtstag von Herbert W. Franke, Heise online 14.05.2007

(3) alle Beiträge von Herbert W. Franke bei Telepolis (Suche)

(4) Kurzgeschichten:
Der Erlöser, Telepolis 24.12.2007
Aktion Telesport, Telepolis 23.04.2006
Zoide lügen nicht, Telepolis 07.08.2005
Das Bewusstsein der Maschine, Telepolis 11.06.2005
Der Kristallplanet, Telepolis 09.08.2000
Der blaue Elefant, Telepolis 23.12.1997
Der blaue Elefant
Datei/Neu, Telepolis 15.03.1996

(5) Die Eierköpfmaschine, Telepolis 27.07.2008

(6) Architekt der Zerstörung, Telepolis 25.12.2008

30.07.2009: Kurzgeschichten von Franke;
Herbert W. Franke, Der Traum vom Meer, Telepolis 26.07.2009
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Dagobert McDuck wird 60
 

Ästhetik der antinazistischen Kriegspropaganda bei Walt Disney,
Video "The Spirit of '43", 1943, YouTube
 


25.12.2007: In dem Propagandafilm "The Spirit of '43" (1943, YouTube) hieß er noch Scrooge McDuck. Erst im Dezember 1947 wurde er von dem legendären Figurenschöpfer bei Disney, Carl Barks, in die Familie um Donald Duck eingeführt. Dagobert Duck hat somit "Bühnenjubiläum".

Das wäre nicht der Erwähnung im Cyberfahnder wert, wenn nicht auch auf den kleinen Propagandafilm mit Dagoberts erstem Auftreten hingewiesen hätte. Das Standbild links stammt aus dem letzten Teil des Films und ist ein Beispiel für die hohe Kunstfertigkeit und Symbolik, mit der seinerzeit die US-amerikanischen Trickfilme inszeniert und umgesetzt wurden. Das ist schon genial.
 

 
Peter Mühlbauer, Dagobert Duck wird 60, Telepolis 24.12.2007

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Bundesabhörzentrale
 

 
23.12.2007: Nach dem Willen der Bundesregierung soll unter der Federführung des Bundesverwaltungsamtes in Köln ein zentrales und gemeinsames Rechenzentrum für die Überwachung der Telekommunikation entstehen, das gleichzeitig für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die angeschlossenen Landeskriminalämter und den Bundesverfassungsschutz arbeitet. Die Einrichtung soll ausschließlich als IT-Dienstleister ausgerichtet werden und dadurch Kosten einsparen. Durch informationstechnische Sicherungen sollen die unterschiedlichen Dienste voneinander getrennt werden.

Kritiker befürchten, dass die Trennung der TKÜ-Daten und ihre exklusive Zuordnung zu den beteiligten Diensten keinen Bestand haben könnten. Vor Allem unter politischem Druck aus dem In- oder Ausland sei eine Zusammenführung der Daten zu erwarten.

07.02.2010: Die Pläne wurden jetzt aufgegeben.
 

 
Über die Schwierigkeiten bei der Auswertung von TK-Überwachungen hat sich zuletzt der Bundesanwalt Griesbaum auf der Herbsttagung des BKA geäußert und beklagt, dass die Übersetzung der fremdsprachlichen Aufzeichnungen erhebliche Probleme bereitet. Daran wird sich auch durch die Schaffung der zentralen Einrichtung nichts ändern, wenn die gegenwärtig praktizierte Arbeitsteilung beibehalten wird. Danach wird auch heute schon der technische Vorgang spezialisierten Einrichtungen - zum Beispiel den Landeskriminalämtern - übertragen. Die Sprachdatenauswertung obliegt hingegen den Sachermittlern und dazu gehört auch die Übersetzung in die deutsche Sprache unter Zuhilfenahme von Dolmetschern.

Kommt die Bundesabhörzentrale? Heise online 10.11.2007
Bundesregierung: Bundesabhörzentrale ist reine IT-Maßnahme, Heise online 22.12.2007

Schäuble plant Abhörzentrale, Focus 10.11.2007

Abhörtechnik zentral verwaltet, TAZ 21.12.2007

Innenminister de Maizière verhindert Abhörzentrale, Heise online 07.02.2010
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Onlinedurchsuchung light
 

 
22.12.2007: Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion über die Reform der Strafprozessordnung, die am 01.01.2008 in Kraft treten wird, steht die   Vorratsdatenhaltung. Für die Strafverfolgungspraxis ist wahrscheinlich die Konzentration der ermittlungsrichterlichen Entscheidungen auf das Gericht am Sitz der Staatsanwaltschaft viel einschneidender, weil es einen Qualitätsgewinn in der Rechtsprechung und eine Vereinfachung schleuniger Entscheidungen verspricht.

Der zweite Teil der Berichterstattung ist von zurückhaltender Bedeutung.

Der dritte Teil der Auseinandersetzung mit dem Gesetzeswerk birgt jedoch zündende Erkenntnisse:

Die Einführung des neuen § 110 StPO verschafft einen Durchbruch bei den von Zurückhaltung und Ängstlichkeit geprägten Diskussionen wegen der Ermittlungen im Internet. Sie führt die Onlinedurchsuchung light ein, indem sie die Sichtung und Sicherung ausgelagerter Daten zulässt. Damit führt sie gleichzeitig eine grundsätzliche gesetzgeberische Entscheidung ein, die die Diskussion um die Sicherstellung von ausgelagerten Daten (E-Mails, Webdienste) vorläufig beendet und die herrschende Meinung zur Umkehr zwingt.
 

 
Das ist eine leise und gleichzeitig mutige Reform mit der richtigen Zielrichtung. Die herrschene Meinung zum Internet-Ermittlungsrecht muss sich ändern und neu orientieren.

Fazit: Gut so!

Zu den Beiträgen: Reform der StPO 2007
(1) allgemeine Änderungen
(2) allgemeine Änderungen
(3) Sichtung räumlich getrennter Speichermedien

Inhalt von Teil (3):
Zugriff auf externe Datenspeicher
Erst sichten, dann sichern
  Versand von E-Mails
    strafprozessualer Zugriff
    Schutz der vollständigen Übertragung
  Durchsicht von Dateien
  Sichtung von E-Mails
Datendienste im Internet
Webdienste im Ausland
Fazit
Anmerkungen


 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben 4 % Umsatz im Internet-Einzelhandel
 

 
20.12.2007: Vier Prozent des Einzelhandels wird jetzt im Internet umgesetzt, vermeldet .

Wenn man bedenkt, dass die Kundengewohnheiten vollständig umgekrempelt werden mussten, um das Internet als geschäftliches Medium zu akzeptieren, ist das ein beachtlicher Anteil.


 

 
Die neuen Kaufgewohnheiten verändern auch die Marktchancen für Dienstleistungen. Schaltergeschäfte bei den Banken gehen zurück zugunsten von Online-Bezahldiensten, Paketdienste gewinnen ganz neue Umsatzdimensionen (und bleiben wie PIN auf der Strecke) und die Kundenbindung (Beratung, einfache Zugänglichkeit, faire Zahlungsabwicklung) der Unternehmen müssen sich neu ausrichten.

18 Prozent der Einzelhändler vertreiben Waren online, Heise online 20.12.2007
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben dreiste Abzocke
 

 
20.12.2007: Wenn das stimmt, was meldet, dann zockt der Zugangsprovider Comundo mit seiner neu erworbenen Sparte 666net dreist und unverschämt ab. Es handelt sich um einen Internet-by-Call-Dienst, bei dem mit jeder Einwahl der Kunden ein eigenständiger Vertrag geschlossen wird. Die Preisgestaltung soll deshalb nicht der Regulierungsbefugnis der Bundesnetzagentur unterliegen.

Das erinnert an alte Zeiten mit den Abzocken per Mehrwertdiensten und Dialern, bevor der Gesetzgeber einen richtigen Schlussstrich zog ( mehr Preisangaben bei TK-Diensten).
 

 
Am 17. November waren 24,99 Cent pro Minute fällig, am 6. Dezember erhöhte Comundo den Minutenpreis auf 49,99 Cent und hat ihn am gestrigen Mittwoch noch einmal rund verdoppelt. Zusätzlich werden 1,99 Euro pro Einwahl fällig. Genau 61,98 Euro kostet also eine einstündige Surfsitzung per ISDN oder Modem.

Surfen für 61,98 Euro pro Stunde, Heise online 20.12.2007
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Domainhandel. Toppreise
 

 
20.12.2007: Im November meldete der Domain-Newsletter den Verkauf der Domain vista.com für 1,25 Mio. $ ( teurer Name). Die teuersten Domain-Käufe im Jahr 2007 werden im Domain-Newsletter vom 20.12.2007 ( domain-recht.de , siehe rechts) veröffentlicht, wobei es sich teilweise um Pakete handelt, die ein ganzes Geschäftsfeld umfassen. Sie bestätigen, dass ohne einem zugkräftigen Domainnamen kein lukratives Geschäft mehr zu eröffnen ist. Ob diese Preise jedoch noch wirtschaftlich vertretbar sind, mag zu bezweifeln sein.
 

 
porn.com 9.500.000 $
creditcheck.com, freecreditcheck.com 3.000.000 $
computer.com 2.100.000 $
seniors.com 1.800.000 $
tandberg.com 1.500.000 $
vista.com 1.250.500 $
scores.com 1.180.000 $
chinese.com 1.100.000 $
topix.com 1.000.000 $
guy.com 1.000.000 $

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben -Unfug
 

 
19.12.2007: Niemand ist frei von Fehlern. Wenn sie gemacht werden, darf man sie aber auch hämisch kommentieren.

Im Zusammenhang mit einem amtsgerichtlichen Urteil, das sich gegen die anwaltlichen Gebührenforderungen wegen einer Serienabmahnung wendet, schreibt Stefan Krempl bei :
Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf (1).

Den "Rechtsexperten" möchte ich über das hinaus, was bereits gesagt ist ( Instrumentalisierung der StA), nicht zu nahe treten. Der zweite Satz hingegen ist Unfug: Wegen der Bestandsdaten von Internetnutzern können die Gerichte nicht umgangen werden, weil sie zu einer Entscheidung nicht berufen sind. Den Auskunftsanspruch für die Strafverfolgungsbehörden gewährt § 113 Abs. 1 TKG. Die Bestandsdaten werden von § 3 Nr. 3 TKG definiert. Entgegen der herrschenden Meinung in der Vergangenheit, dass dynamische IP-Adressen Verkehrsdaten seien, die nur nach den §§ 100g, 100h StPO aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses erhoben werden dürften, geht die Mehrheit der Rechtsprechung inzwischen davon aus, dass es sich bei bereits bekannten dynamischen IP-Adressen um Bestandsdaten handelt, die ohne gerichtlichen Beschluss offenbart werden müssen (2).
 

 
(1) Stefan Krempl, Neue Schlappe für Abmahnanwalt der Musikindustrie, Heise online 19.12.2007

(2) LG Köln, Urteil vom 12.09.2007 - 28 O 339/07, JurPC

Bei den vom Access-Provider gespeicherten Daten handelt es sich um Bestandsdaten, die nicht den §§ 96 Abs. 2 und 100 Abs. 3 TKG unterfallen. Das nachgelagerte Auskunftsersuchen der Ermittlungsbehörde, das die dynamische IP-Adresse und den konkreten Zeitpunkt vorgibt und lediglich die Namhaftmachung des bereits ausreichend individualisierten Endgerätenutzers begehrt, zielt somit auf die Erhebung von Bestandsdaten i.S.v. § 3 Nr. 3 TKG und berührt das Fernmeldegeheimnis damit nicht (mehr). (Leitsatz)

Siehe auch unzulässige IP-Anfrage bei Bagatelldelikten.

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben neue Wörter Sprachdienste
 

 
18.12.2007: Täglich wird ein Wort in den deutschen Sprachschatz übernommen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Internet-Seiten, die Professor Quasthoff von  der Uni Leipzig durchgeführt hat und deren Ergebnisse in seinem Deutschen Neologismenwörterbuch erscheinen. Das sind 2.220 neue Wörter aus den Jahren 1995 bis 2006.

Informatiker legt Neologismen-Wörterbuch vor, 18.12.2007
 

 
Wörterbuch der Uni Leipzig
Grimm'sches Wörterbuch
deutschsprachige Wörterbücher
Die Wortwarte (Neologismen-Sammlung)
Wortübersetzungen bei Pons
Linguatec (deutsch, englisch)
Deutsches Rechtswörterbuch
Wörter und Unwörter bei Duden

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben 60 Jahre Transistoren
 


16.12.2007: Der Transistor war der erste mikroelektronische Schalter und Verstärker, der die Röhre ablöste und damit die Miniaturisierung der Elektronik einleitete. Die nächste Stufe der Zusammenfassung und Verkleinerung elektronischer Bauteile bildeten die integrierten Schaltkreise. Den höchsten Grad der Miniaturisierung dürften die modernen Prozessoren erreicht haben, deren jüngste Generation (ab 2008) bis zu 820 Millionen Transistoren in einem Bauteil zusammen fassen ( Prozessor-Kern).

Den sechzigsten Geburtstag des Transistor würdigt Detlef Borchers bei .
 

 
Detlef Borchers, Vor 60 Jahren: Der erste Transistor funktioniert, Heise online 16.12.2007

Röhrenmuseum

Elektronenröhre
Integrierter Schaltkreis
Prozessor
 

zurück zum Verweis nach oben Onlinedurchsuchung wird verschoben. Ein Rückblick
 

 
16.12.2007: Das Bundesinnenministerium - BMI - will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. (1)

Gemeint ist die Neufassung des BKA-Gesetzes durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (2), dessen Entwurf vom 11.07.2007 der Chaos Computer Club () im August 2007 veröffentlicht hat (3).

 
(1) Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück, Heise online 14.12.2007
SPD-Innenpolitiker kündigt Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an, Heise online 16.12.2007

(2) Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt, Stand: 11.07.2007

(3) CCC veröffentlicht umkämpften Gesetz-Entwurf zu Online-Durchsuchungen, Heise online 31.08.2007

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Das Thema Onlinedurchsuchung hat neben der Vorratsdatenhaltung die öffentliche Diskussion im Jahr 2007 beherrscht. Der Cyberfahnder widmete ihm einen größeren Beitrag ( Onlinedurchsuchung) sowie mehrere Kommentare und Meldungen.

Die teilweise hektische Diskussion in den letzten Monaten hat gelegentlich aus dem Blick verloren, um was es geht. Der Cyberfahnder hat deshalb unterschieden zwischen der "echten" Onlinedurchsuchung als heimliche, also verdeckte Maßnahme, und der offenen, also "unheimlichen" Durchsuchung (1), und darauf verwiesen, dass die heimliche Maßnahme nur als Wohnraumüberwachung angesehen werden kann. Wegen des personellen Einsatzes ist weiterhin zwischen einer automatischen Suche und einer intellektuellen zu unterscheiden ( Selektion von Dateien). Aus den Bekanntmachungen des BMI und des BKA war zu entnehmen, dass die dazu geplante und entwickelte Software beide Suchmethoden miteinander verbinden soll ( Updates). 

Im Ergebnis meint der Cyberfahnder, dass die aktive Suche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung unter den strengen Voraussetzungen der Wohnraumüberwachung zulässig ist ( § 100c StPO). Wegen der Mitschnitte, also der Überwachung des "fließenden" Datenverkehrs (Onlinekommunikation, Voice over IP) dürfte bereits die "normale" Überwachung der Telekommunikation gemäß § 100a StPO einschlägig sein.

Siehe auch:
Onlinedurchsuchung

Bürgeranwalt rettet Tagebücher
Onlinedurchsuchung
Kommentar: Onlinedurchsuchung
BMI stellt Bundestrojaner vor
juristische Diskussion zur Onlinedurchsuchung

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Mit seinem Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06 - hat der Bundesgerichtshof die fehlende Ermächtigungsgrundlage für die Onlinedurchsuchung gerügt. Darüber hinaus ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Änderungen im Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen richtet (2).

Sicherlich ist es ratsam, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten und keine weiteren Gesetze in die Welt zu setzen, deren verfassungsrechtliche Grundlage zweifelhaft ist. Dennoch bleibt die Frage, warum der Bundesgesetzgeber gerade das BKA-Gesetz für die Einführung der Onlinedurchsuchung ausgewählt hat. Im Kern handelt es sich dabei um Polizeirecht, also um das Recht der Gefahrenabwehr. Selbst wenn die Maßnahme danach zulässig wäre, gebe es erhebliche Zweifel, ob deren Ergebnisse auch im Strafverfahren verwertet werden dürften, wenn dort eine entsprechende Eingriffsbefugnis fehlt.

Grundsätzlich gilt, dass die Erkenntnisse aus polizeirechtlichen Maßnahmen dann im Strafverfahren verwertet werden dürfen, wenn sie nach Maßgabe des betreffenden Polizeigesetzes zulässig erlangt wurden. Ob das BVerfG diesen Grundsatz auch für die Onlinedurchsuchung zulassen wird, ist angesichts der Eingriffstiefe und Besonderheit dieser Maßnahme fraglich. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber gehen in jüngster Zeit vermehrt dazu über, dass die Erkenntnisse, die nur unter besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen erlangt wurden, in anderen Zusammenhängen nur verwertet werden dürfen, wenn die Eingriffsmaßnahme auch dort zulässig ist. Das verhindert zum Beispiel, dass Inhalte und Geodaten, die im Zusammenhang mit einer Straftat aus der besonders schweren Kriminalität erhoben wurden, auch zur Verfolgung der Kleinkriminalität verwendet werden (3).

Noch fragwürdiger ist die Verwertung von Erkenntnissen im Strafverfahren, die nur aufgrund einer besonderen Eingriffsbefugnis für den Verfassungsschutz erlangt wurden. Insoweit ist zu befürchten, dass die ausstehende Entscheidung des BVerfG keine abschließende Klärung bringen wird.

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Fazit: Ob die Onlinedurchsuchung wirklich hilfreich ist, wird sich erst in der Praxis zeigen. Ich bleibe zunächst bei dem, was ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe:

Die aktive Onlinedurchsuchung mit dem Ziel, gespeicherte Dokumente online zu kopieren, ist ein Anwendungsfall des "großen Lauschangriffs" gemäß § 100c StPO. Sie ist der Bekämpfung der besonders schweren Kriminalität vorbehalten und hat auch hier einen Ausnahmecharakter. Sie ist die ultima ratio, die letzte verbleibende Möglichkeit.

Die Diskussion um die Onlinedurchsuchung hat jedenfalls gezeigt, wie plakativ und bisweilen kopflos öffentliche Debatten geführt werden. Als wenig hilfreich hat sich dabei gezeigt, dass das BMI und das BKA immer wieder neue Überlegungen, Varianten und Einzelheiten in die Diskussion einführten, ohne klar zu sagen, was sie anstreben. Zuletzt hat sich der Bundesanwalt Griesbaum auf der Herbsttagung des BKA geäußert und die auch hier vertretene Meinung verbreitet, dass die Überwachung der fließenden Kommunikation keine Onlinedurchsuchung, sondern eine TKÜ-Maßnahme ist. Solche klaren Worte habe ich lange vermisst.

Spätestens im Zusammenhang mit der ausstehenden Entscheidung des BVerfG wird die Diskussion wieder aufblühen. Ich habe wenig Hoffnung darauf, dass sie dann zielführender und sachlicher sein wird als im ausgehenden Jahr 2007.

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(1) Das Wortspiel "unheimlich" erfreut mich noch immer.
Zur rechtlichen Einschätzung des Cyberfahnders:
Strafprozessuale Maßnahmen. Großer Lauschangriff
 

(2) Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen, Telepolis 26.02.2007
Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekündigt, Heise online 20.12.2006
Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt, Heise online 09.02.2007

(3) Siehe zum Beispiel § 100b Abs. 5 StPO.
 

zurück zum Verweis nach oben Steigerung des Downloads auch im Dezember zu erwarten

Download-Prognose für Dezember 2007
 

 
16.12.2007: In der ersten Hälfte des Dezembers 2007 wurden bereits 7.099-mal die Seiten des Cyberfahnders aufgerufen (November: 11.319 Seitenaufrufe) und ein Downloadvolumen von 658.937 Kilobyte erreicht (= 0,63 Gigabyte; November: 1,05 Gigabyte). Dabei wurden knapp 3.000 Sessions registriert, bei denen sich die Besucher mit Hilfe der Navigation des Cyberfahnders fort bewegt haben (November: 4.709). Dazu passen auch die 637 Aufrufe der Seiten für die Hauptthemen (November: 890), die zu den Inhalten im Einzelnen führen.

Im Verhältnis zueinander hat das Interesse an den thematischen Beiträgen zugenommen (1.184 Seitenaufrufe wegen der zehn am häufigsten besuchten Seiten; November: 1.051) und an den Meldungen nachgelassen (479 Seitenaufrufe; November: 950). Aber selbst diese Zahl zeigt prognostisch eine leichte Steigerung.
 

 
Im Verhältnis zueinander hat das Interesse an den thematischen Beiträgen zugenommen (1.184 Seitenaufrufe wegen der zehn am häufigsten besuchten Seiten; November: 1.051) und an den Meldungen nachgelassen (479 Seitenaufrufe; November: 950). Aber selbst diese Zahl zeigt prognostisch eine leichte Steigerung.

Rund 1.500 Seitenaufrufe wurden von Google vermittelt (November: 1.980). Die interne Referenz stieg jedoch von 95 auf 96 Prozent (Aufruf von Dateien beim Seitenaufbau einschließlich aller grafischen Elemente).

Überraschend stiegen die Abrufe des Beitrages über das Skimming seit dem 14.12.2007 (59) nochmals stark an ( Tabelle). Dieser Trend hielt selbst über das Wochenende an (75, 69) und erreichte seinen Höhepunkt am 17.12.2007 (315). Bei Google ist der Cyberfahnder jetzt auf Platz 4 mit dem Suchwort "Skimming".
 

zurück zum Verweis nach oben Cyberfahnder
  © Dieter Kochheim, 11.03.2018