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26.01.2008: Am
28.01.2008 tritt mit der Einführung einer vereinheitlichten Überweisung
die erste Stufe des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Kraft -
SEPA. An ihm nehmen neben den 27 EU-Ländern auch Liechtenstein, Schweiz,
Island und Norwegen teil (1). Das Verrechnungs- und Überweisungssystem
baut auf die Identifikationsmerkmale von IBAN und BIC auf (2).
In der SEPA gilt als einheitliche Verrechnungswährung der Euro. Ihr
Ziel ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb der gesamten SEPA so
reibungslos abzuwickeln wie den Inlandsverkehr, wobei eine bargeldlose
Zahlung binnen eines Tages beim Empfänger ankommen soll.
Spätestens zum 01.11.2009 soll in der SEPA auch das aus Deutschland
vertraute Lastschriftverfahren (3) eingeführt werden. Die
Widerspruchsfrist im Lastschriftverfahren wird einheitlich auf 8 Wochen
nach dem Buchungstag festgesetzt (in Deutschland bisher: 6 Wochen).
Wegen missbräuchlicher Lastschriften ohne Buchungsauftrag sind 13 Monate
vorgesehen.
Das Lastschriftverfahren ist gelegentlich missbraucht worden für
vertragswidrige Mehrfachbelastungen und für vorgetäuschte Forderungen.
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Leidtragend ist dabei in aller Regel die zum Zahlungseinzug
angewiesene
und von ihrem Kunden getäuschte Bank. Sie vertraut auf die Erklärung
ihres Kunden, er sei zum Einzug ermächtigt, und muss die nach
Widersprüchen ausgelösten Rücklastschriften und die dabei anfallenden
Gebühren tragen, wenn der Kunde keine Kontodeckung hat oder plötzlich
nicht mehr zur Verfügung steht. Acht Wochen sind eine lange Zeit. So
lange wird keine Bank warten können, ohne die Auszahlungsverlangen ihres
Kunden zu bedienen.
Vermutlich werden einige ausländische Banken ein schmerzhaftes
Lehrgeld zahlen müssen, wenn sie sich auf das Lastschriftverfahren
einlassen.
(1)
Single Euro Payments Area - SEPA, S€PA
(2)
International Bank Account Number - IBAN
SWIFT
- Bank Identifier Code - BIC
(3)
Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren
Lastschrift
führend
Peter
Mühlbauer, Opfer auf dem Altar der Einheitlichkeit. Die
EU macht Überweisungen komplizierter und risikoreicher, Telepolis
01.02.2008
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25.01.2008:
Vodafone und O2 wollen ein neues Bezahlsystem per Handy einführen (1).
Dazu gibt
der Kunde bei der Bestellung seine Rufnummer und ein Passwort an. Er
erhält dann eine SMS und autorisiert mit einer Antwort darauf die
Zahlung. Die Kombination aus Kenntnis des Passworts und Besitz des
Handys bietet prinzipiell mehr Sicherheit als etwa der nur durch ein
Passwort geschützte Zugang zu PayPal (ohne Sicherheitsschlüssel).
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Der Zahlungsempfänger erhält keine Kontodaten des Käufers. Der
Mobilfunkprovider ziehe vielmehr den Betrag per Lastschrift von seinem
Kunden ein und überweise ihn nach Abzug der noch unbekannten
Transaktionsgebühren weiter.
(1)
Vodafone und O2 kündigen Handy-gestützten Bezahldienst an, Heise
online 25.08.2008
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09.01.2008:
Über
Hawala
light berichtet Peter Riedlberger bei
: Bargeldtransfer
durch Busfahrer auf Routen in entlegenen Gebieten (1).
Ansonsten berichtet der Beitrag im Überblick über die Instrumente,
die auch schon der Cyberfahnder beschrieben hat:
grenzüberschreitender Vermögenstransfer.
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(1)
Peter
Riedlberger, Entwicklungshilfeministerium tut was für
Entwickler. Mit Webdesign gegen Busüberweisungen, Telepolis
09.01.2008
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Mit den neuen
Bezahlverfahren setzt sich jetzt auch ein Artikel von Moritz
Jäger bei
auseinander (1). Unter Hinweis auf eine Studie im Auftrag von Bitkom hebt er
hervor, dass die klassischen Bezahlsysteme und vor Allem die Lastschrift
noch immer führend sind (
Grafik
von Bitkom). Auch für die Leser des Cyberfahnders ist neu der
Bezahldienst giropay:
Hinter dem Dienst stehen die Sparkassen, die Postbank, sowie die
Finanz-IT-Dienstleister Fiducia und GAD. Er
funktioniert ähnlich wie ... PayPal und arbeitet als Mittelsmann
zwischen Käufer und Verkäufer (
giropay). Er
kritisiert jedoch das Gebührenmodell des Dienstes, das tatsächlich
seiner Durchsetzung am Markt entgegen stehen dürfte (
giropay;
Gebühren).
Jäger geht im Einzelnen auf
PayPal
und den
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ein, auf
Click
and Buy (Firstgate) und dessen happigen Gebühren (
Click
and Buy; Gebühren) sowie schließlich auf
T-Pay.
In seinem
Fazit
(neu)
differenziert er etwas genauer zwischen Sicherheitsanforderungen und den
Besonderheiten des Micropayment.
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Mit dem
Koautor Matthias Sternkopf ist am 22.01.2008 ein Update
erschienen (2). Sie beschreiben mit der
Wirecard eine neue Guthabenkarte (Prepaid), die allerdings recht
hohe
Gebühren verlangt, und die
klassische Debitkarte per Chip und
HBCI
mit besonderem Lesegerät.
Schließlich gehen die Autoren auf die
Vor-
und Nachteile der Geldkarte ein.
Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit des Zahlungsverkehrs kommen sie
zu dem
Ergebnis, dass Giropay eine langfristig durchsetzungsfähige
Alternative zu den klassischen Bezahlverfahren bietet und PayPal und
Firstgate sich besonders für die Bezahlung von Kleinbeträgen eignen.
Nicht viel Neues (
siehe Einleitung).
(1)
Moritz
Jäger, Neue Bezahlverfahren im Internet, tecchannel
17.12.2007
(2)
Matthias Sternkopf, Moritz
Jäger, Neue Bezahlverfahren im Internet, tecchannel
22.01.2008
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