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Februar 2012 |
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Newsletter vom 31.01.2012 |
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Ein kleines Arbeitspapier beschäftigt sich jetzt mit
Versuch und Rücktritt: Zuletzt habe ich mich mit der bejubelten Untersuchung des Max-Planck-Instituts
über die Schutzlücken auseinander gesetzt, die wegen des Fehlens der
Vorratsdatenspeicherung zu befürchten sind: Es mag zwar etwas frech sein, dass ich sie einfach nur als "Machbarkeitsstudie" bezeichnet habe. Ihre methodischen Mängel werden von den Autoren selber benannt. Insoweit ist es noch wohlwollend, wenn ich ihr auch positive Seiten abgewinne. Einen breiten Raum bei der Berichterstattung im Januar 2012 nimmt das
Gefährdungsregister des BSI und die Studie von McAfee über die
Bedrohungen 2012 ein: Das Register wird nach meiner Einschätzung die künftigen Diskussionen
über die Angriffsmethoden und -szenarien im Cyberspace strukturieren und
System in die Auseinandersetzung bringen. Außerdem wird es klarere
Regeln über die Fachworte und ihre Bedeutungen erzwingen. Noch ist es zu
unausgefeilt und verlangt nach Klarstellungen. Drei weitere Beiträge setzen sich mit der Rechtsprechung auseinander. Mit der russischen Mafia (Achtung! Verkürzung!) beschäftigte sich
unlängst der BGH. Daraus wurde ein zeitgeschichtliches Dokument: Ein ganz anderes, aber nicht weniger bedeutendes Thema spricht der BGH
im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Notwehrsituation an: Die Besonderheiten des Falles - der Angeklagte ist ein Sergenant of Armes der Hells Angels - und nicht tragende Gedanken des Gerichts über die Zulässigkeit von SEK-Einsätzen hinterlassen einen faden Nachgeschmack. Das BVerfG hat sich erneut zum Schaden beim Betrug geäußert ... Zu erwähnen sind auch:
Der Cyberfahnder hat ein neues Layout bekommen Über den amüsanten Quatsch nebenbei reden wir nur verhalten: Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß! Ihr Cyberfahnder |
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© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |